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Habt ihr bei ebay schon mal die Option Preisvorschlag benutzt? Wenn ein Händler diese Option anbietet, dann kann man davon ausgehen, dass er über den Preis verhandeln würde, oder? Dann kann man diese Option ein paar Mal probieren und den angegebenen Preis noch unterbieten. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
Genau genommen hast du drei Versuche.
Entweder der Verkäufer akzeptiert den Preisvorschlag oder auch beim dritten mal nicht. Wenn du dir im Vorraus einen maximalen Preis für den Artikel festgelegt hast, versuche es einfach.
Aber, der Verkäufer hat 48 Stunden Zeit um dir auf einen Preisvorschlag zu antworten. Wenn du z.B. den Artikel morgen doch noch wo anders kaufst, kann es passieren das er den Vorschlag annimmt und du den Artikel doppelt hast.
Du hast aber als Käufer jederzeit das Recht den Kauf abzubrechen.
Mein Vater nutzt die Funktion oft, z.b. um einen österreichischen Händler auf Preisniveau eines günstigeren deutschen Händlers runterzukommen.
Größere/Schwere Produkte von D nach Ö zu versenden geht ins Geld.
...oder weil der Artikel schon mal günstiger verkauft wurde.
Theobald93,
aber nur bei großen schweren Sachen wie du geschrieben hast.
Briefsendungen sind zum Teil günstiger nach Ö zu versenden als innerhalb D. Ich liebe das Gurtmaß..
Bei Privat ist es meine ich so das du, insofern der Verkäufer deinem Preis Zustimmt, das Produkt auch kaufen musst, oder du bittest ganz lieb den Verkäufer an
Genau, nur wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist. Davon ging ich aus.
Trotzdem ist das ganze Rücktrittsgehabe für Verkäufer sehr lästig. Es stehen dem Käufer im Online Recht fast alle Möglichkeiten offen um sich aus einem Kauf zu drücken.
Habt ihr bei ebay schon mal die Option Preisvorschlag benutzt? Wenn ein Händler diese Option anbietet, dann kann man davon ausgehen, dass er über den Preis verhandeln würde, oder? Dann kann man diese Option ein paar Mal probieren und den angegebenen Preis noch unterbieten. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
Wenn der Verkäufer den von dir vorgeschlagenen Preis akzeptiert, dann kommt bereits ein Kauf zustande, diesen kann man nicht mehr unterbieten.
edit: Der Preis lässt sich auch nicht weiter unterbieten, wenn bereits ein höherer Vorschlag abgelehnt wurde.
Wenn möglich, dann nutze ich diese Option, es gab schon mal den Fall, da wurde jeder Preisvorschlag unterhalb des gewünschten Verkaufspreis abgelehnt, dabei meine ich jeden. Ich weiss nicht ob der Verkäufer die Funktion falsch eingestellt oder nicht verstanden hatte, wenn ich mich noch recht erinnere ging nicht mal einen Cent günstiger.
xbox schrieb:
Du hast aber als Käufer jederzeit das Recht den Kauf abzubrechen.
Grundsätzlich sind Gebote verbindlich und hat nichts mit diesem Thema hier zu tun. Es ist weder ein Vertipper, arglistige Täuschung oder eine falsche Artikelbeschreibung. Wer meint einfach so aus einem Kaufvertrag stehlen zu können, weil man die Meinung über den Kauf geändert hat oder der selbst vorgeschlagene Preis nicht günstig genug erscheint, der hat sich getäuscht. Hier mal ein Link wann ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage kommt und wann nicht. http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html
Das ist bei privaten Verkäufern, als gewerblicher Verkäufer überschreibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online Käufen diesen Text.
Und das beste, es bedarf keinerlei Angabe zum Grund dieser Handlung. Mist Sch.... egal ob Auktion, Preisvorschlag oder Sofort-Kauf bei gewerblichen Verkäufern.
Leider blockiert man sich selbst bis zu 48h lang mit dem Preisvorschlag, wenn der Verkäufer eine Schnarchnase ist. Würde ich daher nur nutzen, wenn es an Alternativen mangelt.
Genau, nur wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist. Davon ging ich aus.
Trotzdem ist das ganze Rücktrittsgehabe für Verkäufer sehr lästig. Es stehen dem Käufer im Online Recht fast alle Möglichkeiten offen um sich aus einem Kauf zu drücken.
Ich glaube sogar dass du sogar bei Gewerblichen den Artikel eigentlich bezahlen müsstest. Kannst dann Widerrufsrecht machen wenn der Artikel da ist. Aber das wird halt kein Verkäufer durchsetzen weil es für ihn unlogisch wäre, weil er hätte nur unnötige Kosten und Zeitverschwendung.
Das ist bei privaten Verkäufern, als gewerblicher Verkäufer überschreibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online Käufen diesen Text.
Ist richtig, dennoch kann der Verkäufer theoretisch halt sich den Artikel erstmal bezahlen lassen. Du kannst doch erst widerrufen wenn du die Ware hast.
Ja das ist alles sehr verwirrend. Den diese 40 Euro Regel gibt es nicht mehr.
"Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren"
Trotzdem wenn er den Artikel liefern lässt und ihn dann mittels Muster-Widerrufformular auf eigene Kosten zurücksendet sind für den Verkäufer die Portokosten zur Lieferung verloren gegangen. Er erstattet ja den Komplettpreis.
Es geht aber das du nicht bezahlst und das Widerrufsformular per Email an den Verkäufer sendest. Damit ist die Sache erledigt. Den das Formular muss so weit ich weiß nicht mal unterschrieben sein.
Das ist bei privaten Verkäufern, als gewerblicher Verkäufer überschreibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online Käufen diesen Text.
Und das beste, es bedarf keinerlei Angabe zum Grund dieser Handlung. Mist Sch.... egal ob Auktion, Preisvorschlag oder Sofort-Kauf bei gewerblichen Verkäufern.
Im Bezug auf Preisvorschlag den gesetzlichen Widerrufsrecht zu nutzen hinterlässt beim gewerblichen Verkäufer sowie bei Ebay einen bitteren Nachgeschmack. Es ist zwar richtig keinen Grund für die Rücknahme angeben zu müssen, aber unbegründet vom Kauf zurücktreten ist eine missbräuchliche Nutzung des Widerrufsrecht.
Das ist aber unser Recht. Ein Arbeitskollege hatte sich einen Fernseher bei MM im Laden gekauft mit Pixelfehler. Einmal ausgetauscht wurde er nach dem zweiten wollte kein Verkäufer mehr mit ihm reden. Er bekam zu hören das er ihn besser Online gekauft hätte, dort kannst du so viele Umtauschen bis du einen guten hast. Wirklich wahr.
Nochmal zurück zu Preisvorschlag in eBay Angeboten.
Es ist leider nicht möglich in Angeboten die länger laufen den Preisvorschlag, wenn er am Anfang oder später hinzugefügt wurde, zu entfernen. D.h. man müsste das komplette Angebot beenden und neu einstellen. Mit dem Verlußt der Beobachter und der Suchergebnisse. Überarbeiten zwecklos.