Ebay Problem Widerrufsrecht

byte56

Lt. Commander
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Juni 2007
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Hallo Leute!

Habe mir zwei Ersatzteile für einen Netzwerkdrucker bei einem gewerblichen Käufer gekauft.

Nun möchte ich es zurückschicken und der Käufer sagt er, dass bei öffnen der Verpackung das Widerruf erlischt. Ich muss doch den Inhalt kontrollieren! Sachen wurden nicht beansprucht! Hier seine Mail


Hallo,
diese sind Ersatzteile und die Ersatzteile sind eigentlich von Rückgaberecht ausgeschlossen. Wir würden sie trotzdem zurücknehmen aber Sie haben die Verpackung leider aufgemacht und somit ist es nicht mehr als Neuware wiederzuverkaufen.
Wir können Ihnen nur mit einem Wertersatz in engegenkommen, falls Sie sie unbedingt zurückschicken wollen.

Bitte haben Sie auch Verständnis, dass es sich hier um neue Ersatzteile handelt und mit auspacken der Ware haben sie großen Wertverlust.

Im Internet kann man sich genauer über den Fall erkundigen und sogar bei Ebay auch anrufen und nachfragen.
Wenn Sie nur eine Ware ausgepackt haben, nehmen wir den nicht ausgepackten mit voller Erstattung zurück aber wenn Sie die beiden ausgepackt haben, können wir wie gesagt, nur mit Wertersatz zurücknehmen.


Was kann ich dem Kerl schreiben, um mein komplettes Geld wieder zubekommen?



Bitte um Rat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal ob Ware ausgepackt wird oder nicht. Du kannst auch nach 13 Tagen die Ware noch zurückgeben! Die Ware darf halt nicht benutzt aussehen.
Man hat immer 14 Rückgaberecht!
Der Verkäufer hat dann halt "Pech" wenn du die Ware auspackst. Du musst ja halt schauen was drin ist...
 
http://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/
http://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/ecommerce/pdf/Merkblatt_WertersatzNachWiderruf.pdf

Viele Händler beanspruchen mittlerweile pauschal 15% Wertersatz, wenn geöffnete Produkte zurückgehen. Das dürfen sie nicht, sondern müssen im Einzelfall entscheiden. Darüber hinaus wurde das Widerrufsrecht eingeführt, damit man die Ware genau wie im Geschäft begutachten kann. Alles, was du im Geschäft darfst, soll auch bei Versandrückläufern ohne Folgen bleiben. Wenn die Ware schon genutzt wurde, muss man sich um Einigung bemühen.
 
Vor allem, da du nur die Verpackung geöffnet hast. Frechheit vom Verkäufer!!! Die Ware ist ja neu! Damit muss man als Gewerblicher Verkäufer rechnen! Es ist normal das Käufer die Ware öffnen und anschauen und ggf. testen und es Ihnen nicht gefällt und dann zurückschicken! Das der Verkäufer den Versand nicht zahlt ist klar. Aber man sollte den Kaufwert zurück erstattet bekommen!
 
Tribo0n schrieb:
Das der Verkäufer den Versand nicht zahlt ist klar. Aber man sollte den Kaufwert zurück erstattet bekommen!


Bei einem Wert von über 40€ muss der Händler alles zahlen ;)
 
Der Verkäufer kann dir den Wert der Verpackung berechnen. Mehr aber auch nicht.
 
Nabend, also ich selber arbeite in einem kleinen Computerladen, auch dort haben wir mit Versand von Artikeln zu tun, das Zauberwort heisst Fernabsatzgesetz. Jeder Kunde hat das Recht die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden ohne angaben von Gründen. Egal ob geöffnet oder nicht, auch wir schlagen teilweise die Hände über den Kopf zusammen wie die Ware dann aussieht oder die Verpackungen aufgerissen wurden, aber auch da sind wir verpflichtet die Waren zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, klar bei total beschädigten Verpackungen dürfen wir auch den Wertverlust abziehen und müssen die ware zu einem geringeren Preis verkaufen, was jedoch nur in Extremfällen ist. So wie sich dein Fall schildert ist es weder speziell angefertigte Ware noch verderbliche. Wenn du jedoch die ersatzteile gerwerblich nutzt gilt kein Widerrufsrecht. siehe auch die folgenden rechtssprechungen. QUELLE : http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html


Die Rechte der Verbraucher bezüglich des Widerrufs und der Rückgabe waren in § 3 FernAbsG normiert und finden sich nun in §§ 355- 359 BGB wieder.

Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per eMail oder konkludent durch Zurücksenden der Ware erfolgen. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung gewahrt, auf den Zeitpunkt des Zuganges kommt es dafür nicht an. Wird der Kunde erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat, die Beweislast für die Belehrung liegt beim Unternehmer. Wird der Verbraucher gar nicht belehrt, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht kann bei Vertragsschluss durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt werden, eine Begründung für die Rücksendung ist auch hier nicht erforderlich. Es gilt die selbe Frist wie für den Widerruf, sie beginnt aber erst ab Erhalt der Ware zu laufen.
Folgen des Widerrufs

Nachdem der Widerruf erklärt wurde, haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sie können als Kunde nicht verlangen, dass der Anbieter die bestellte Ware bei ihnen abholt. Die Verpflichtung zur Rücksendung obliegt dem Verbraucher. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen.
Diese Rücksendekosten können jedoch bei einem Warenwert bis zu 40 Euro dem Kunden auferlegt werden, etwa im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn es wurde eine völlig andere Ware als die bestellte geliefert.

Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:

* Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
* Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
* bei Verträgen über verderbliche Ware
* bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen
* bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden
* bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden


Und zum letzten schreiber, doch auch den angemessenen günstigsten Rückversand trägt der Händler. Klar das kein Epressversand für 20 Euro erstattet wird wenn ein Standard versichertes Paket 6.90 Euro kostet, dann muss der Händler nur diese 6.90 Euro zahlen. Was aber leider auch meistens dann ein Minusgeschäft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank an chinchilla78. Damit sollte alles klar sein.
 
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