niteaholic
Commander
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Kommen hier schon wieder die ersten moralapostel? đ¶
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Das ist vermutlich einfach eine Standardfloskel in einem Standardtext.Telefonkatze schrieb:Umso mehr war ich nun ĂŒberrascht, dass ich auf meinen Widerruf die Antwort erhielt, dass dieser nur bei ungeöffnete Verpackung und unbeschĂ€digten Siegeln und Folien möglich wĂ€re.
Der HĂ€ndler könnte sich einfach eine Rolle noch gröĂere, nicht-Klarsicht-Klebepunkte auf Lager legen und diese bei der PrĂŒfung einfach drĂŒber kleben.BeBur schrieb:Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
BeBur schrieb:Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
Von daher wehrt sich der HĂ€ndler dagegen soweit es ihm eben sinnvoll erscheint. Der kennt natĂŒrlich die Rechtslage, aber der kennt auch den Verlust, den er bei RĂŒcksendung erleidet.
Bei einer Festplatte gibt es ja nicht wirklich was zu testen, das ist ja kein KleidungsstĂŒck. Rein menschlich / moralisch finde ich es mindestens bei einem kleineren/mittleren HĂ€ndler schon recht scheiĂe das durch zu ziehen und die Konsequenz ist sicherlich, dass dieser keine GeschĂ€fte mehr mit dem entsprechenden Kunden tĂ€tigen wird.
Der HĂ€ndler weiĂ nicht, ob ich die Platte angeschlossen hatte, oder nicht. Er verweigert das Widerrufsrecht aufgrund einer geöffneten Verpackung. Das Ăffnen von Verpackungen im LadengeschĂ€ft ist nicht unĂŒblich.h00bi schrieb:Generell hast du das Recht die Ware zu zu prĂŒfen, wie es dir ein einem LadengeschĂ€ft möglich wĂ€re.
Das Auspacken, anschlieĂen und testen gehört da also genaugenommen NICHT dazu. Das machst du in einem LadengeschĂ€ft ja auch nicht oder nur in Absprache mit einem der Mitarbeiter.
Sehe ich auch so.h00bi schrieb:In der Praxis wird das sorgsame auspacken und kurz testen geduldet. Wichtig ist hierbei dass du es in einem Zustand zurĂŒck gibst, sodass der HĂ€ndler es ohne Preisnachlass an einen anderen Kunden als Neuware verkaufen kann.
Ansonsten kann der HĂ€ndler von dir Ersatz fĂŒr diese Wertminderung fordern.
Nein. Der HÀndler hat mir auf die Bitte um ein Retourenlabel geantwortet, dass ein Widerruf nur bei unverletzten Siegeln, Folien und ungeöffneter Verpackung möglich sei. Auf meinen Hinweis, dass es keine Siegel gab, hat er darauf bestanden, dass es doch so wÀre. Ich bilde mir also nicht nur ein, dass der HÀndler eine falsche Ansicht zur aktuellen Rechtslage hat.h00bi schrieb:Das ist vermutlich einfach eine Standardfloskel in einem Standardtext.
Oder hast du Grund zur Annahme dass hier explizit auf das zertrennen der runden Klebepunkte bezogen wird?
Ich glaube das Problem hier besteht nur in deinem Kopf.
Das könnte ich auch machen oder auch einfach alle Klebepunkte entfernen und behaupten, dass nie welche vorhanden gewesen wĂ€ren. Das wĂ€re aber alles nicht richtig, sondern VortĂ€uschung falscher Tatsachen zur Erlangung von Vorteilen zu Lasten Anderer und damit Betrug, also eine Straftat.h00bi schrieb:Der HĂ€ndler könnte sich einfach eine Rolle noch gröĂere, nicht-Klarsicht-Klebepunkte auf Lager legen und diese bei der PrĂŒfung einfach drĂŒber kleben.
WĂŒrden 95% der Kunden nicht merken oder ist ihnen völlig egal.
Dann mĂŒsstest du genaugenommen Nachbesserung fordern bzw. reklamieren, nicht widerrufen.Telefonkatze schrieb:Dazu kommt, dass ich nicht das erhalten habe, was angegeben war. Die Festplatte hat laut Herstellerangaben 32 MB Pufferspeicher. Da es keine SMR-Laufwerke mit so wenig Cache gibt, habe ich mich fĂŒr dieses Modell entschieden. Nach der Lieferung habe ich die Platte kurz angeschlossen, mit Crystal DiskInfo SMART ausgelesen und festgestellt, dass ein SMR-Laufwerk mit 256 MB-Cache verbaut ist.
Also ist die Retoure schon beim HĂ€ndler eingegangen und das ist das Ergebnis der PrĂŒfung?Telefonkatze schrieb:Er verweigert das Widerrufsrecht aufgrund einer geöffneten Verpackung.
Erst sagst du diese Klebepunkte wĂ€ren kein Siegel und dann macht sich der HĂ€ndler plötzlich des Betrugs strafbar, wenn er damit bereits geöffnete Verpackungen sachgerecht wieder verschlieĂt?Telefonkatze schrieb:Das könnte ich auch machen oder auch einfach alle Klebepunkte entfernen und behaupten, dass nie welche vorhanden gewesen wĂ€ren. Das wĂ€re aber alles nicht richtig, sondern VortĂ€uschung falscher Tatsachen zur Erlangung von Vorteilen zu Lasten Anderer und damit Betrug, also eine Straftat.
Wieso das denn?BeBur schrieb:da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann
Das könnte ich, muss es aber nicht. Nachbesserung wĂ€re aussichtslos. HĂ€tte ich reklamiert, hĂ€tte ich GrĂŒnde nennen mĂŒssen, die der HĂ€ndler ggf. nicht akzeptiert hĂ€tte. Der Widerruf war in dem Fall ideal.h00bi schrieb:Dann mĂŒsstest du genaugenommen Nachbesserung fordern bzw. reklamieren, nicht widerrufen.
Der HĂ€ndler hat auf meinen Widerruf, den ich ihm per Mail gesendet hatte, per mail geantwortet, dass dieser nur unter den o.g. UmstĂ€nden (Siegel, Folie, Verpackung) möglich wĂ€re. Die Ware ist noch nicht bei ihm.h00bi schrieb:Also ist die Retoure schon beim HĂ€ndler eingegangen und das ist das Ergebnis der PrĂŒfung?
Was ist die angedrohte Konsequenz? Dass er dir die HDD wieder zuschickt?
Da er damit den Anschein erwecken wĂŒrde, dass diese Klebepunkte original vom Hersteller sind, wĂ€re das Betrug, denn wenn er diesen Anschein nicht erwecken wollte, warum sollte er sich sonst genau diese Klebepunkte anschaffen, wenn es deutlich billigere Klebestreifen von der Rolle genauso tĂ€ten?h00bi schrieb:Erst sagst du diese Klebepunkte wĂ€ren kein Siegel und dann macht sich der HĂ€ndler plötzlich des Betrugs strafbar, wenn er damit bereits geöffnete Verpackungen sachgerecht wieder verschlieĂt?
weil doch jeder rumplÀrrt, wenn er bereits geöffnete ware bekommt.cartridge_case schrieb:Wieso das denn?
Dann ist das eine Standardfloskel. Schick das Ding einfach zurĂŒck.Telefonkatze schrieb:Der HĂ€ndler hat auf meinen Widerruf, den ich ihm per Mail gesendet hatte, per mail geantwortet, dass dieser nur unter den o.g. UmstĂ€nden (Siegel, Folie, Verpackung) möglich wĂ€re. Die Ware ist noch nicht bei ihm.
BeBur schrieb:Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
Von daher wehrt sich der HĂ€ndler dagegen soweit es ihm eben sinnvoll erscheint. Der kennt natĂŒrlich die Rechtslage, aber der kennt auch den Verlust, den er bei RĂŒcksendung erleidet.
Das stimmt nicht. Das Testen der Produkte im vorhergesehenen Umfang ist erlaubt und verhindert nicht die GewĂ€hrleistung.h00bi schrieb:Das Auspacken, anschlieĂen und testen gehört da also genaugenommen NICHT dazu.
Das muss der HĂ€ndler auch nicht. Steht es in den AGBs, ist das nett. Nur bei einem Sachmangel muss er die Transportkosten tragen.Telefonkatze schrieb:Leider wurden die RĂŒcksendekosten nicht erstattet. Auf Nachfrage per Email wurde mir geschrieben, dass ich keine Bankverbindung angegeben hĂ€tte, worauf sie mich angeblich "extra" hingewiesen hĂ€tten