Widerrufsrecht nur bei ungeöffneter Verpackung?

Generell hast du das Recht die Ware zu zu prĂŒfen, wie es dir ein einem LadengeschĂ€ft möglich wĂ€re.
Das Auspacken, anschließen und testen gehört da also genaugenommen NICHT dazu. Das machst du in einem LadengeschĂ€ft ja auch nicht oder nur in Absprache mit einem der Mitarbeiter.

In der Praxis wird das sorgsame auspacken und kurz testen geduldet. Wichtig ist hierbei dass du es in einem Zustand zurĂŒck gibst, sodass der HĂ€ndler es ohne Preisnachlass an einen anderen Kunden als Neuware verkaufen kann.
Ansonsten kann der HĂ€ndler von dir Ersatz fĂŒr diese Wertminderung fordern.
Telefonkatze schrieb:
Umso mehr war ich nun ĂŒberrascht, dass ich auf meinen Widerruf die Antwort erhielt, dass dieser nur bei ungeöffnete Verpackung und unbeschĂ€digten Siegeln und Folien möglich wĂ€re.
Das ist vermutlich einfach eine Standardfloskel in einem Standardtext.
Oder hast du Grund zur Annahme dass hier explizit auf das zertrennen der runden Klebepunkte bezogen wird?
Ich glaube das Problem hier besteht nur in deinem Kopf.
BeBur schrieb:
Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
Der HĂ€ndler könnte sich einfach eine Rolle noch grĂ¶ĂŸere, nicht-Klarsicht-Klebepunkte auf Lager legen und diese bei der PrĂŒfung einfach drĂŒber kleben.
WĂŒrden 95% der Kunden nicht merken oder ist ihnen völlig egal.
 
BeBur schrieb:
Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
Von daher wehrt sich der HĂ€ndler dagegen soweit es ihm eben sinnvoll erscheint. Der kennt natĂŒrlich die Rechtslage, aber der kennt auch den Verlust, den er bei RĂŒcksendung erleidet.

Bei einer Festplatte gibt es ja nicht wirklich was zu testen, das ist ja kein KleidungsstĂŒck. Rein menschlich / moralisch finde ich es mindestens bei einem kleineren/mittleren HĂ€ndler schon recht scheiße das durch zu ziehen und die Konsequenz ist sicherlich, dass dieser keine GeschĂ€fte mehr mit dem entsprechenden Kunden tĂ€tigen wird.

Ich nehme nicht leichtfertig das Widerrufsrecht in Anspruch. Ich ĂŒberlege mir vor einem Kauf sehr gut, ob ich das evtl. in Anspruch nehmen werde, oder nicht.
Im konkreten Fall "wirbt" der HĂ€ndler auf seiner Webseite damit, dass er sogar die RĂŒcksendekosten bei Widerruf ĂŒbernimmt. Wenn er Widerruf soweit wie möglich vermeiden will, dann sollte er dem Kunden das nicht schmackhaft machen.

Dazu kommt, dass ich nicht das erhalten habe, was angegeben war. Die Festplatte hat laut Herstellerangaben 32 MB Pufferspeicher. Da es keine SMR-Laufwerke mit so wenig Cache gibt, habe ich mich fĂŒr dieses Modell entschieden. Nach der Lieferung habe ich die Platte kurz angeschlossen, mit Crystal DiskInfo SMART ausgelesen und festgestellt, dass ein SMR-Laufwerk mit 256 MB-Cache verbaut ist. Ich habe die Platte sofort wieder abgestöpselt und wieder eingepackt. Die hat nicht mal 1h Betriebsdauer im SMART-Speicher stehen.
Der HĂ€ndler kann die Platte ohne Probleme wieder verkaufen. Es gibt sogar extra HĂ€ndler, die sich auf VersandrĂŒcklĂ€ufer spezialisiert haben. Die Preise fĂŒr solche Festplatten sind idR. so "gut", dass es viele Angebote von A-Ware gibt, die teurer angeboten werden.
ErgÀnzung ()

h00bi schrieb:
Generell hast du das Recht die Ware zu zu prĂŒfen, wie es dir ein einem LadengeschĂ€ft möglich wĂ€re.
Das Auspacken, anschließen und testen gehört da also genaugenommen NICHT dazu. Das machst du in einem LadengeschĂ€ft ja auch nicht oder nur in Absprache mit einem der Mitarbeiter.
Der HĂ€ndler weiß nicht, ob ich die Platte angeschlossen hatte, oder nicht. Er verweigert das Widerrufsrecht aufgrund einer geöffneten Verpackung. Das Öffnen von Verpackungen im LadengeschĂ€ft ist nicht unĂŒblich.

h00bi schrieb:
In der Praxis wird das sorgsame auspacken und kurz testen geduldet. Wichtig ist hierbei dass du es in einem Zustand zurĂŒck gibst, sodass der HĂ€ndler es ohne Preisnachlass an einen anderen Kunden als Neuware verkaufen kann.
Ansonsten kann der HĂ€ndler von dir Ersatz fĂŒr diese Wertminderung fordern.
Sehe ich auch so.
h00bi schrieb:
Das ist vermutlich einfach eine Standardfloskel in einem Standardtext.
Oder hast du Grund zur Annahme dass hier explizit auf das zertrennen der runden Klebepunkte bezogen wird?
Ich glaube das Problem hier besteht nur in deinem Kopf.
Nein. Der HÀndler hat mir auf die Bitte um ein Retourenlabel geantwortet, dass ein Widerruf nur bei unverletzten Siegeln, Folien und ungeöffneter Verpackung möglich sei. Auf meinen Hinweis, dass es keine Siegel gab, hat er darauf bestanden, dass es doch so wÀre. Ich bilde mir also nicht nur ein, dass der HÀndler eine falsche Ansicht zur aktuellen Rechtslage hat.
h00bi schrieb:
Der HĂ€ndler könnte sich einfach eine Rolle noch grĂ¶ĂŸere, nicht-Klarsicht-Klebepunkte auf Lager legen und diese bei der PrĂŒfung einfach drĂŒber kleben.
WĂŒrden 95% der Kunden nicht merken oder ist ihnen völlig egal.
Das könnte ich auch machen oder auch einfach alle Klebepunkte entfernen und behaupten, dass nie welche vorhanden gewesen wÀren. Das wÀre aber alles nicht richtig, sondern VortÀuschung falscher Tatsachen zur Erlangung von Vorteilen zu Lasten Anderer und damit Betrug, also eine Straftat.
So etwas kommt sicherlich tÀglich etliche Male vor, aber ich möchte damit nichts zu tun haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: knoxxi und areiland
Telefonkatze schrieb:
Dazu kommt, dass ich nicht das erhalten habe, was angegeben war. Die Festplatte hat laut Herstellerangaben 32 MB Pufferspeicher. Da es keine SMR-Laufwerke mit so wenig Cache gibt, habe ich mich fĂŒr dieses Modell entschieden. Nach der Lieferung habe ich die Platte kurz angeschlossen, mit Crystal DiskInfo SMART ausgelesen und festgestellt, dass ein SMR-Laufwerk mit 256 MB-Cache verbaut ist.
Dann mĂŒsstest du genaugenommen Nachbesserung fordern bzw. reklamieren, nicht widerrufen.

Telefonkatze schrieb:
Er verweigert das Widerrufsrecht aufgrund einer geöffneten Verpackung.
Also ist die Retoure schon beim HĂ€ndler eingegangen und das ist das Ergebnis der PrĂŒfung?
Was ist die angedrohte Konsequenz? Dass er dir die HDD wieder zuschickt?

Telefonkatze schrieb:
Das könnte ich auch machen oder auch einfach alle Klebepunkte entfernen und behaupten, dass nie welche vorhanden gewesen wÀren. Das wÀre aber alles nicht richtig, sondern VortÀuschung falscher Tatsachen zur Erlangung von Vorteilen zu Lasten Anderer und damit Betrug, also eine Straftat.
Erst sagst du diese Klebepunkte wĂ€ren kein Siegel und dann macht sich der HĂ€ndler plötzlich des Betrugs strafbar, wenn er damit bereits geöffnete Verpackungen sachgerecht wieder verschließt?
 
h00bi schrieb:
Dann mĂŒsstest du genaugenommen Nachbesserung fordern bzw. reklamieren, nicht widerrufen.
Das könnte ich, muss es aber nicht. Nachbesserung wĂ€re aussichtslos. HĂ€tte ich reklamiert, hĂ€tte ich GrĂŒnde nennen mĂŒssen, die der HĂ€ndler ggf. nicht akzeptiert hĂ€tte. Der Widerruf war in dem Fall ideal.
h00bi schrieb:
Also ist die Retoure schon beim HĂ€ndler eingegangen und das ist das Ergebnis der PrĂŒfung?
Was ist die angedrohte Konsequenz? Dass er dir die HDD wieder zuschickt?
Der HÀndler hat auf meinen Widerruf, den ich ihm per Mail gesendet hatte, per mail geantwortet, dass dieser nur unter den o.g. UmstÀnden (Siegel, Folie, Verpackung) möglich wÀre. Die Ware ist noch nicht bei ihm.
h00bi schrieb:
Erst sagst du diese Klebepunkte wĂ€ren kein Siegel und dann macht sich der HĂ€ndler plötzlich des Betrugs strafbar, wenn er damit bereits geöffnete Verpackungen sachgerecht wieder verschließt?
Da er damit den Anschein erwecken wĂŒrde, dass diese Klebepunkte original vom Hersteller sind, wĂ€re das Betrug, denn wenn er diesen Anschein nicht erwecken wollte, warum sollte er sich sonst genau diese Klebepunkte anschaffen, wenn es deutlich billigere Klebestreifen von der Rolle genauso tĂ€ten?

Was ein Siegel im Sinne des Widerrufsrecht ist, wird auf der Seite, die ich verlinkt habe, beschrieben. Demnach muss der Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht durch Zerstörung des Siegels (oder auch einer Folie) erlischt.
 
Wenn die Platte nicht die beworbenen Eigenschaften hat, springt Paypal wieder ein ;)
 
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: Hylou
Telefonkatze schrieb:
Der HÀndler hat auf meinen Widerruf, den ich ihm per Mail gesendet hatte, per mail geantwortet, dass dieser nur unter den o.g. UmstÀnden (Siegel, Folie, Verpackung) möglich wÀre. Die Ware ist noch nicht bei ihm.
Dann ist das eine Standardfloskel. Schick das Ding einfach zurĂŒck.
 
eben. die artikelbeschreibung enspricht nicht dem gelieferten artikel.
 
BeBur schrieb:
Das wird einfach sehr teuer sein fĂŒr den HĂ€ndler, da er die Festplatte nicht mehr verkaufen kann nach der RĂŒcksendung und der Hersteller ihm logischerweise auch kein Siegel mehr drauf macht.
Von daher wehrt sich der HĂ€ndler dagegen soweit es ihm eben sinnvoll erscheint. Der kennt natĂŒrlich die Rechtslage, aber der kennt auch den Verlust, den er bei RĂŒcksendung erleidet.

Unternehmerisches Risiko. Will ich das nicht eingehen, darf ich mich nicht als HĂ€ndler SelbstĂ€ndig machen. Die Rechtslage ist hier klar definiert und ein versierter Anwalt berĂ€t einen dazu auch gerne vor einer SelbstĂ€ndigkeit ĂŒber die Risiken.

Das er die Platte gar nicht mehr verkaufen kann, stimmt ja so auch nicht. Er kann sie immer noch als RetourenrĂŒcklĂ€ufer/zweite Wahl verkaufen um seinen Verlust auszugleichen. Gerade bei einer Festplatte, die im Durschnitte aktuell alle im Preis steigen, dĂŒrfte der Verlust marginal ausfallen.

Es ist zwar als HĂ€ndler Ă€rgerlich wenn man eine Retoure bekommt, aber man kann Retouren auch mit Service und QualitĂ€t minimieren(selbst schon erlebt). Erhalte ich allerdings solch eine falsche Antwort von einem HĂ€ndler, sage ich mir natĂŒrlich jetzt erst Recht und gehe in die Vollen. Was erreicht der HĂ€ndler mit der Aussage?

Telefonkatze wird doch dort nichts mehr bestellen. HĂ€tte der HĂ€ndler dagegen eine vernĂŒnftige Antwort gegeben und die Retoure ordentlich bearbeitet (was ja jetzt noch passieren kann), sieht der Sachverhalt ganz anders aus.
 
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: Mickey Cohen, Smartin, NeuerJunge und 5 andere
@Telefonkatze Lass Dich nicht verunsichern. Du darfst Ware auch öffnen. Das einzige, was ich moralisch und rechtlich bedenklich finde ist, wenn Leute Ware nutzen und dann zurĂŒckschicken (Kleid fĂŒr den Ball nehmen und dann zurĂŒckschicken), oder erstmal ausgiebig testen und dann zurĂŒckschicken (verbunden mit "Abnutzung") und bei IT-Teilen (CPU, Graka etc.) auf OC-FĂ€higkeit getestet wird, und wenn nicht gut genug, dann zurĂŒckgeschickt wird. Das ist nach meinem VerstĂ€ndnis nicht vom Widerruf abgedeckt, da es nicht darum gehen kann, Waren außerhalb der Spezifikation zu testen bzw. den Warenwert als solchen zu genießen, da dies nichts mit "Test" zu tun hat.

Du brauchst Ware nicht mal in Originalverpackung zurĂŒcksenden. Was dann natĂŒrlich auch impliziert, dass Du Verpackungen öffnen darfst. Der BGH ist da recht großzĂŒgig, was "Test" angeht. Das ist nicht nur die Inaugenscheinnahme durch eine geschlossene Verpackung .
Hier ist eine ganz gute GesamtĂŒbersicht
https://www.it-recht-kanzlei.de/originalverpackung-widerruf.html#:~:text=Gesetzlich besteht bei der AusĂŒbung,diesem Grund nicht abgelehnt werden.

Siegel sind m.E. nur dann problematisch, wenn damit ein Garantieverlust verbunden ist (Öffnen eines Laptops etc.) Das Siegel der Verpackung ist da m:E. egal.
 
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: downforze, Idon, nebulein und eine weitere Person
Ich vermute, dass es den einen oder anderen interessiert, wie es weitergegangen ist.
Ich habe die ext. Platte ohne Retourenlabel, dafĂŒr mit Rechnung und der Bitte um RĂŒckerstattung inkl. der RĂŒcksendekosten auf eigene Kosten zurĂŒckgesendet. Die RĂŒckerstattung per Paypal kam kommentarlos und schneller als erwartet innerhalb weniger Tage. Leider wurden die RĂŒcksendekosten nicht erstattet. Auf Nachfrage per Email wurde mir geschrieben, dass ich keine Bankverbindung angegeben hĂ€tte, worauf sie mich angeblich "extra" hingewiesen hĂ€tten. Da ich seit dem Widerruf nur zwei sehr ĂŒbersichtliche Emails von dem Laden erhalten habe, in denen die gar keine konkreten Angaben zum Ablauf des Widerrufs machen, sondern lediglich abstreiten, dass die RĂŒckgabe möglich wĂ€re, halte ich es fĂŒr sehr unwahrscheinlich, dass die mir "extra" einen Hinweis geschickt haben.
Das ist schon bizarr!
 
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: SuperSabo und cartridge_case
h00bi schrieb:
Das Auspacken, anschließen und testen gehört da also genaugenommen NICHT dazu.
Das stimmt nicht. Das Testen der Produkte im vorhergesehenen Umfang ist erlaubt und verhindert nicht die GewÀhrleistung.
ErgÀnzung ()

Telefonkatze schrieb:
Leider wurden die RĂŒcksendekosten nicht erstattet. Auf Nachfrage per Email wurde mir geschrieben, dass ich keine Bankverbindung angegeben hĂ€tte, worauf sie mich angeblich "extra" hingewiesen hĂ€tten
Das muss der HĂ€ndler auch nicht. Steht es in den AGBs, ist das nett. Nur bei einem Sachmangel muss er die Transportkosten tragen.
 
Es ging die ganze Zeit um RĂŒckgabe nach Widerrufsrecht. In den AGB/Widerrufsbelehrung des HĂ€ndlers steht, dass er die Kosten der RĂŒcksendung bei Widerruf trĂ€gt.
 
Fehlende Eigenschaften wĂŒrde ich aber genauer prĂŒfen als einige hier behaupten. Denn er sagt der Hersteller hĂ€tte was behauptet. Der HĂ€ndler aber nicht. Die Details weiss nur der TE.
 
Der Hersteller gibt im Datenblatt 32 MB Zwischenspeicher an, aber das enthaltene Laufwerk hatte 128 oder 256 MB. Im Datenblatt gibt es keinen Hinweis, dass technische Änderungen vorbehalten wĂ€ren.
FĂŒr mich war diese Eigenschaft wichtig, aber ob der HĂ€ndler dafĂŒr verantwortlich gemacht werden kann und daraus dann eine berechtigte Reklamation abgeleitet werden könnte, weiß ich nicht.
Das spielte aber auch keine Rolle, denn das Widerrufsrecht war fĂŒr mich vollkommen ausreichend, zumal der HĂ€ndler in den Bedingungen angibt, dass er die RĂŒcksendekosten dafĂŒr trĂ€gt.
Ich hatte die abweichenden Eigenschaften nur angemerkt, weil moralische Zweifel aufgekommen sind. Ich bestelle nicht leichtfertig, nur weil ich ein Widerrufsrecht habe. Das mache ich schon deswegen nicht, weil ich nicht, wie eher ĂŒblich, die RĂŒcksendekosten tragen möchte und weil es auch viel zeitlicher Aufwand ist.

Die RĂŒcksendekosten habe ich inzwischen nun erstattet bekommen, aber eben nur auf wiederholte Nachfrage.
 
  • GefĂ€llt mir
Reaktionen: Penicillin, --//-- und cartridge_case
ZurĂŒck
Oben