eBay Recht, Frage?

FredHammersmith

Cadet 3rd Year
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Apr. 2008
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41
Hallo,

ich habe erfolgreichen einen Artikel für 58,- Euro inkl. versicherten Versand (Paket) verkauft. Nun habe ich den Artikel als DHL Päckchen verschickt, als Beleg habe ich die Online-Frankierung. Der Empfänger gibt jetzt an, das Päckchen nicht erhalten zu haben und fordert die Rückerstattung des gezahlten Betrags. Ich habe ihm die Hälfte angeboten, welche er ablehnt und mit Rechtsanwalt droht.

Wie ist die Rechtslage, weiß da jemand bescheid?

Danke für Antwort.

Gruß
Fred
 
warum hat er pech? als privatmann tritt doch mit abgabe der ware bei einem paketdienstleister das transportrisiko auf den kufer über oder etwa nicht?
 
warum hast du MIT versichertem Versand verkauft, und versendest es aber unversichert als Päckchen?
 
@nik_
ja schon.
aber der TE hat mit Sendungsverfolgung verkauft und ohne Sendungsverfolgung geliefert.

Daher hat der TE sich nicht an die Transportabmachungen gehalten und damit trägt er wieder das Transportrisiko.
 
@TE

Mit der vollen Kaufpreiserstattung von 58 Euro bist Du noch gut bedient und entspricht der Rechtslage.
 
Am falschen Ende gespart. Ich würde trotzdem erst einmal einen Nachforschungsauftrag stellen. Erst wenn das Ergebnis vorliegt gibt es ggf. Geld.
 
Absolut dämlich verhalten würde ich sagen!

Der Käufer hat das Päckchen höchtwahrscheinlich trotzdem erhalten.
Ist aber jetzt sauer, weil du im mehr Versandkosten hast zahlen lassen, als nötig.

Jetzt lässt er dich auflaufen.
 
Ich würde da Thomas_K zustimmen.
Für die 58 Euroletten lohnt kein Rechtsstreit.
Wars Absicht (also Geld sparen) oder haste einfach nicht mehr dran gedacht, dass der Typ Paketversand gekauft hatte?
 
@ohmsl
wenn du irgendwelche Indizien hättest, die für eine Unterschlagung auf seiten des Käufers sprechen, dann könnte man das wohl u.U machen. Aber einfach so die Rückzahlung auf Monate zurückhalten bis das Ergebnis des Nachforschungsantrages vorliegt würde ich nicht unbedingt empfehlen.


MDusik schrieb:
Ist aber jetzt sauer, weil du im mehr Versandkosten hast zahlen lassen, als nötig.

Das glaube ich jetzt kaum. Entweder ist er so drauf und zockt ab wo geht, und hier gibt es eben eine Chance dazu, oder er hat es wirklich nicht bekommen.
 
Nachforschungsauftrag würde ich auch stellen; ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bei einem böswilligen Empfänger doch noch mal etwas auftaucht (beim Nachbarn oder einem Bekannten, der gerade da war), wenn er von dem Auftrag erfährt.

PS: Nebenbei zum Rechtsstreit: den müsste, wenn, dann ja der Käufer anfangen. Ob knappe 60 Euro sich lohnen, ist also nicht allein Verkäufers Sache.. Tatsächlich sehe ich die Chancen aber auch eher schlecht.. an der Transportgefahr dürfte sich zwar nichts geändert haben, aber einen Schadensersatzanspruch dafür, dass nun kein Versicherungsschutz besteht, der eingesprungen wäre, ist wohl unschwer zu erkennen :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die vielen Antworten,

ja, klar, war ein Fehler von mir, werde in Zukunft alles nur noch als versichertes Paket versenden.

Es kommt mir bei dem Käufer nun mal so vor, dass er jetzt absichtlich angibt, dass er das Päckchen nicht erhalten hat. Für einen Rechtsstreit mit Anwälten habe ich wegen eines Streitwertes von 58,- Euro keine Lust.

Also würdet Ihr wohl zahlen?
 
Ich würde erst mal den Nachforschungsauftrag stellen und mit einer Zahlung etwas abwarten, dem Käufer allerdings auch schon mal andeuten, dass ich notfalls für den Schaden aufkomme.
 
Also würdet Ihr wohl zahlen?
grob - ja

Du kannst bei der Post oder wo auch immer nachfragen - aber da es keinen Beleg für die Auslieferung der Ware gibt kannste es dir wohl sparen.
Vorsichtshalber würd ich dem Käufer ne mail schicken mit dem Angebot den Kauf zu annulieren.
Also "Du bekommst volle Kohle weil die Ware nicht angekommen ist" obs da rechtliche Stolpersteine gibt - ka
 
Es kommt mir bei dem Käufer nun mal so vor, dass er jetzt absichtlich angibt, dass er das Päckchen nicht erhalten hat. Für einen Rechtsstreit mit Anwälten habe ich wegen eines Streitwertes von 58,- Euro keine Lust.
ja das ist leider gängige praxis bei den meisten wenn sie sich mit den versandkosten betrogen fühlen, leider kannst du ja auch nichts nachweisen
 
Aber muss er für den Empfang vom Päckchen nicht auch eine Unterschrift bei der Post leisten?

Falls das der Fall ist, so ist es ja leicht nachzuvollziehen, wer das Päckchen angenommen hat.
 
nein
päckchen bekommst du so
und u bekommst ja auch nix von de rpost als versender zum päckchen dazu wie beim paket die sendungsnummer mit der man das alles nachverfolgen kann
 
Droitteur schrieb:
Nachforschungsauftrag würde ich auch stellen; ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bei einem böswilligen


Nachforschungsauftrag bei einer Sendung ohne Ident, die so zusagen gar nicht gibt. Die Existiert nicht. kommt sie an hast du Glück, kommt sie nicht an hast du Pech. Unterschrift gibt es nur bei Paketen.

Was du aber nicht gewusst hast, auch Päckchen, wenn online bestellt, haben eine Sendungsnummer sind aber nur bis 25€ versichert, wenn du das dazu buchst, nur online.
 
Doch, Nachforschungsauftrag kann man erst mal immer stellen, sogar bei Briefen. Theoretisch kann man sogar an einen Schadensersatzanspruch gegen den Transporteur denken, immerhin hat der - offiziell - nicht getan, was getan werden sollte; mancher hat schon gewonnen, indem er sich darauf berief, dass die AGB der Post nicht wirksam einbezogen wurden. Aber das erwähne ich nur mal nebenbei^^

Was ich eigentlich sagen will: Der Nachforschungsauftrag muss gar nicht erfolgreich sein. Mir ist nur wichtig, dass er möglich ist - sogar mit offiziellem Formular -, und dass er auch schon mal böswillige Empfänger zum Umdenken bewegt. Vllt haben wir es hier ja mit einem Böswilligen zu tun; muss freilich nicht.

Die 25 Euro Versicherung kenne ich tatsächlich nicht, danke :)

Ansonsten würde ich noch, wenn man unbedingt sparen will, zu anderen Dienstleistern tendieren, die schon bei günstigsten Päckchen eine Versicherung dabeihaben.
 
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