ebay Rücksendung mit ebay Plus Versicherung

@Tammy

Warum sollte der Händler das Versandrisiko nicht tragen? Interessant ist nur das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dir. Nicht zwischen eBay und dir und eBay und ihm.
 
Das Versandrisiko trägt er aber doch nur wenn ich selbst retourniere und nicht, wenn ich das eBay Etikett nutze, weil der Händler diese Art zwar billigt, es sich aber um eine Dienstleistung von eBay handelt und nicht Vertragsbestandteil zwischen ihm und mir ist.
 
Ebay Plus ist ein zusätzlicher Service den Kunden nutzen können um z.B. kostenlos Artikel zurück zu schicken. Das ist eine Serviceleistung von Ebay selbst und nicht vom Händler. Ich finde wie gesagt den Sachverhalt hierbei nicht eindeutig.

@Idon du hast mit deinen Aussagen vollkommen Recht, aber gehst eben davon aus das der Händler hier der Servicepartner ist. Aber wie ist das im Falle von Ebay Plus? Würde mich auch mal interessieren.
 
Hat nicht der Händler mit dem Angebot auf Ebay den Bedingungen der Handelsplattform Ebay zugestimmt?
Dessen Bestandteil ist (im plus Programm) der Kostenlose Rückversand.
Als Händler kann man sich nicht nur die Rosinen herauspicken.

Der Händler kann jetzt nicht sagen:
"Nutzen sie bitte das Rücksendeetikett von Ebay, denn so müssen wir gemäß den Ebay Richtlinien den Rückversand abwickeln. Achja, weil Ebay keine Lust hat Pakete >500€ zu versichern, liegt das Transportrisiko jetzt bei ihnen.

Das würde jeglichen Verbraucherschutz ad absurdum führen.
Vor Gericht geht das niemals durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tammy

Auf welche Art du den Rückversand durchführst, ist ja erstmal dir überlassen. Folglich auch, ob das Retourenticket ein Dritter zahlt oder nicht. Du könntest die Sache auch durch einen Boten überbringen lassen. Oder dein reicher Nachbar zahlt dir das. Eine Verpflichtung, dass du das selbst zahlen und durchführen müsstest, wäre mir neu.

Gleichzeitig hat aber der Händler dir gegenüber doch bereits bestätigt, dass er keine Zusatzversicherung wünscht.


Natürlich kann der Händler mit dir individuell (oder u. U. auch via AGB) bestimmte Versand(mindest)standards vereinbaren. Aber spätestens mit der E-Mail dürfte hier dann eine diese überragende (schriftliche) Änderung vorliegen.
 
Zurück
Oben