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News eBay: Veränderte AGB ab 5.11.2004

Tach euch,

Also ich finde man sollte nur für " Angebot zurückziehen " eine Strafe bzw. Prozess bekommen, für Gebot zurückziehen nicht.......ist eigentlich eine Frechhheit wenn man für das Gebot zurückziehen einen prozess bekommt, man sollte seine Meinung auch noch ändern können......aber gut bei echten Auktionen geht das ja auch nicht.
 
Ein Gebot in letzter Minute zurück zu ziehen, halte ich für äußerst unfair. Man sollte schon in der Lage sein, sich bereits vor dem Bieten festzulegen. Diese Unverbindlichkeit karikiert doch das ganze System. Nein, Geboten ist Geboten - man muss auch als Käufer zu seinem Wort stehen.

Gruß,
Niemand
 
Stell dir vor, du bietest 2.000 € für ein Auto. Jetzt wirst du überboten und die Auktion läuft noch eine Woche, aber du willst nicht so hoch gehen, also kaufst du dir wo anders ein Auto. Jetzt zieht der sein Gebot zurück und deines wird wieder aktiv, und du bekommst den Zuschlag. Jetzt hättest du ein verbindliches Gebot und ein Problem.

Die andere Möglichkeit ist, dass die ganze Auktion an Gültigkeit verliert. Jetzt hat der Verkäufer viel Zeit und vielleicht auch Geld verloren.

So oder so würde ein Gebotsrückzieher nur Zeit, Geld und Aufwändungen kosten. Man sollte es sich halt VORHER gründlichst überlegen, ob man bieten will oder nicht.
 
ich hab mal von was aehnlichem gehoert.
zum verkauf stand ne damals sehr aktuelle Geforce2Ultra.
jemand den ich kenne hat dafuer den startpreis von 51€ geboten. und danach nem freund bescheid gegeben dass er den exorbitant hohen preis von 545€ eintragen soll.
Wie der Zufall so wie hat er sein Gebot zurückgezogen, mit der Begründung, dass er eigentlich nur 55€ eintragen wollte. Da mitterlweile keiner mehr Geboten hatte, (geht ja auch nicht, da man immer überbieten muss) ist die Karte an den Hansel für 51€ gegangen. Wundert mich eigentlich, dass die Taktik nicht Mode wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ muh2k4

Das geht doch bei Ebay gar nicht.
Wenn jemand 51 Euro bietet und der nächste tippt 545 Euro ein, so ist der aktuelle Gebotspreis 51,50 Euro und nicht gleich 545 Euro. Also kann jeder der Interesse hat, z. B. 55 Euro bieten, zwar bleibt derjenige mit 545 Euro höchstbietender, aber nur zu einem Gebot von 55 Euro.

Zitat:
Da mitterlweile keiner mehr Geboten hatte, (geht ja auch nicht, da man immer überbieten muss) ist die Karte an den Hansel für 51€ gegangen.
Zitat ende

Nur weiß ja bei Ebay keiner den Höchstbetrag des aktuell Führenden. Um Höchstbietender zu sein, muß man überbieten, aber um Gebote abzugeben reicht es, wenn man 50 Cent über dem aktuellen Gebot drüber geht, und das ist nicht gleich 545 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ralf B. schrieb:
@ muh2k4

Das geht doch bei Ebay gar nicht.
Wenn jemand 51 Euro bietet und der nächste tippt 545 Euro ein, so ist der aktuelle Gebotspreis 51,50 Euro und nicht gleich 545 Euro. Also kann jeder der Interesse hat, z. B. 55 Euro bieten, zwar bleibt derjenige mit 545 Euro höchstbietender, aber nur zu einem Gebot von 55 Euro.

Zitat:
Da mitterlweile keiner mehr Geboten hatte, (geht ja auch nicht, da man immer überbieten muss) ist die Karte an den Hansel für 51€ gegangen.
Zitat ende

Nur weiß ja bei Ebay keiner den Höchstbetrag des aktuell Führenden. Um Höchstbietender zu sein, muß man überbieten, aber um Gebote abzugeben reicht es, wenn man 50 Cent über dem aktuellen Gebot drüber geht, und das ist nicht gleich 545 Euro.

du hast recht...
dann war das woanders? kp...auf jeden fall is der fuer sauwenig schotter und mit nicht ganz sauberen mitteln an die Karte gekommen. Das fand er damals ganz toll.
 
man braucht noch einen 3. der dann z.b. 500 bietet, dann steigt der preis so hoch. die beiden "höchstbieter" ziehen dann das angebot zurück und schon bleibt es beim kleinen preis.
 
gut möglich dass es so war...mir auch egal...
fakt ist, dass sich dort ne menge gauner rumtreiben.
 
PayPal ist der größte Unsinn den es gibt. Meide jede Auktion mit PayPal.
 
Ich finde auch, dass PayPal net wirklich viel bringt. Überweisung ist innerhalb Deutschlands immer noch das sicherste.
 
Ich finde es irgendwie blödsinnig, dass man sein Angebot als Verkäufer nicht mehr zurückziehen können soll. Ich meine, ich stelle ein Angebot für 10 Tage rein, nach dem ersten Tag fällt mir auf, dass ich einen Fehler beim Angebot gemacht habe, also ziehe ich das Angebot zurück. Dafür soll ich verklagt werden können???

Ich muss ebay Einstellgebühren schließlich trotzdem zahlen. Dann könnte ich zusätzlich noch zivilrechtlich verklagt werden? Mit welcher Begründung überhaupt?
 
Hm kann ja auch sein dass ich was einstelle was ich nach 5 Tagen aus versehn fallen lasse und dann kaputt ist. was nun? Schöner Schlamassel :)
 
@ Stax und andere

Ihr müsst schon richtig lesen: Es steht nirgends das man sofort verklagt wird, nur weil man ein Angebot zurückzieht, es wird nur die Möglichkeit geöffnet. Wenn du dann Angezeigt wirst und einen driftigen Grund angibst warum du storniert hast, kann dir da keiner was. Wenn die Ware nunmal nachweisbar defekt gegangen ist, dann ist das halt so, kann dir keiner nen Strick draus drehen. Wie gesagt musst du es aber nachweisen können, was wenn es wirklich stimmt, ja auch kein Problem ist. Wenn du nun aber nicht den Preis bekommst den du willst und deshalb das Gebot rausnimmst, dann kannste keinen driftigen Grund angeben und kannst deshalb verklagt werden. Du wirst ja dann nicht extra die Ware beschädigen nur um einen Grund zu haben, dann hättest du sie auch billig verkaufen können. Also ist das doch eine gute Sache!!!

greetz
 
Kaputt ist eine Sache, aber wenn ich das Ding nicht mehr verkaufen will?

Klar, wenn der Preis nicht stimmt und man nimmt zurück, dann ist es unfair, aber wenn ich etwas einstelle und nach sagen wir schon einem Tag habe es mir dann anderes überlegt?
 
Tja, soweit ich weis, ist das bei einer echten Auktion auch nicht anders. Das muss man sich halt vorher überlegen. Ist ja nicht so schwer sich im Vorraus gedanken zu machen ob ich etwas wirklich verkaufen will oder nicht.

greetz
 
wo liegt da das problem ? ich ziehe das angebot zurück und sage es wäre kaputt gegangen.
was sollen die bieter denn groß machen ? wer da dann zivilrechtlich klagt hat schon verloren. das kaputte prdoukt hab ich schon entsorgt und mir kann keiner das gegenteil beweisen.

also man kann weiterhin angebote zurückziehen wie man will.


nur das mit dem gebot zurückziehen, nur wie soll man denn da klagen ? wenn man sich vertippt und ne null zuviele reinmacht kann einem schonmal nichts passieren.
und betrüger können ja dann trotzdem behaupten sie hätten sie nur vertippt.


also im grunde hat sich nichts wesentliches verändert. alles bleibt wie es war.
 
fakt ist bei ebay, daß sie ehrlichen anbietern das leben extrem schwer machen während es als betrüger anscheinend kinderleicht ist krumme dinger zu drehen. daran ändern auch die neuen AGB nichts.
 
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