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[Ebay] Verkäufer Antwortet nicht...spielt toter Mann.

Greffetikill

Commander
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Hallo CB,

ich habe am 13.12.2013 diesen Artikel bei Ebay Ersteiger:

Zum Artikel

Artikel wurde via Vorkasse von mir 18.12.2013 Überwiesen und am 19.12.2013 als Bezahlt Markiert.
Der Verkäufer hat aber bis heute weder den Artikel Versendet noch auf meine 6 Mails geantwortet.

Am 03.01.2014 habe ich dann ein Fall geöffnet über "Problem Klären" somit hatte der Verkäufer die Frist von 10 Tagen sich bei mir zu Melden um mit mir das Problem zu klären, doch ich habe keine Rückmeldung erhalten.

Nun sind die 10 herum und ich habe den Fall an Ebay übergeben. Was kommt jetzt auf den Verkäufer zu und was wichtig ist auf mich?

Was hat Ebay für Möglichkeiten? Muss ich das Geld einklagen? Muss ich vorher zu Polizei und Anzeige wegen Betrug aufnehmen?

Bin seit 2008 bei Ebay angemeldet und hatte noch nie so ein derartigen Fall.

Was mich etwas verdutzt. In den Zeitraum wo ich den Artikel gekauft habe, hatte der Verkäufer ein weitern Artikel eingestellt. Dieser wurde dann sogar am Ende von dem Jahr 2013 Positiv von ein Nutzer Bewertet. Warum Antwortet der Verkäufer mir nicht warum spielt er Toter Mann?

Bin sehr verärgert und Enttäuscht.

LG, Greffetikill (Fabian)
 
Hallo,

ich kann deine Enttäuchung gut verstehn, hatte auch so ähnlichen Fall gehabt, bei mir gings aber um ein günstigeren Artikel.

Hab von ebay dan 10 euro als wiedergutmachung erhalten.


In dem Fall hilft viel Geduld, warte mall ab was die Woche passiert.

Sollte der Verkäufer immernoch nicht Antworten, wird sein Konto gespeert und das will er bestimmt nicht , sodass er Anworten muss.

Gruß
 
Einen Fall wegen nicht erhaltenen Artikels eröffnen.

Hättehst du dir mal wenigstens seine paar Bewertungen da angeguckt, hättest du gesehen das er mehrfach schlecht unter anderem auch negativ bewertet wurde.
Immer wieder wegen verzögertem Versand und nicht lieferns.

Schade, solche Leute machen korrekten Verkäufern wie mir, die auch ohne PayPal arbeiten, das Leben schwer.
Und stellen das Vertrauen in Frage.

Ich glaube bei Artikeln die mit Überweisung bezahlt werden, greift leider der Käuferschutz nicht.
Das macht eBay auch absichtlich so, damit alle fein dieses blöde PayPal nutzen.
Und die sich alle dumm und dämlich verdienen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde da gar nicht lange fackeln, direkt zur Polizei eine Anzeige stellen. Dies würde ich dem Verkäufer auch so mitteilen.

Ebay macht nichts, der Verkäufer bekommt eine Verwarnung, eventuell wird sein Verkauslimit runtergeschraubt.

Ganz wichtig unbedingt negativ bewerten, damit andere Käufer gewarnt sind sollte er wieder was verkaufen.

Aber ich sehe gerade dies: Standardversand (DHL Päckchen)

Damit bist du selber abgezogen, weil Päckchen ist immer ohne Nachweis. Er sagt er hat es verschickt du sagst es kam nichts an, somit trägt der Käufer bei unversicherten Versand das Versandrisiko (bei privaten Käufen).

Kann ehrlich gesagt bei den Schoten die DHL sich oft leistet nicht verstehen über 20 Euro unversichert sich zusenden lassen.

Kannst eine Anzeige versuchen aber sieh es als Lehrgeld an und bestehe bei etwas höheren Beträgen unbedingt auf verischerten Versand.
 
Greffetikill schrieb:
Warum Antwortet der Verkäufer mir nicht warum spielt er Toter Mann?

Flitterwochen, Krankenhaus, Honduras... Könnte alles möglich sein... :D

Ansonsten: Anzeige kannst du machen, Folge für den Verkäufer ungewiss. Geld gibt es aber nur auf dem Klageweg zurück (Anzeige ist dafür nicht notwendig, schadet aber auch nicht). Aufwand , finanzielle Vorleistungen (Mahnbescheid etc.) und ein mögliches Prozesskostenrisiko muss es einem bei 83,33€ aber schon wert sein.

Fürs nächste Mal:
1. Vorkasse meiden, Paypal bietet in einigen Fällen Käuferschutz
2. Bei Käufen von Privat nur versicherten Versand akzeptieren
 
Also ich möchte noch mal aufräumen mit dem Mythos Anzeige bringt bei kleinen Beträgen nichts.

Gerade bei Ebaybetrug sind die Strafen empfindlich und werden hier in Duisburg zumindest von den Staatsanwälten auch verfolgt. Ein Fall den ich kenne handelte von einem Ebaybetrug für gerade mal 20 Euro. Daraus resultierte ein Strafbefehl von 1200 Euro (40 Tagessätze).
Ein anderer Fall von Ebaybetrug um knapp 60 Euro resultierte in einem Strafbefehl auf 1800 Euro (60 Tagessätze), und der letzte mir bekannte Fall handelte um einen Betrug um 300 Euro und dafür gab es einen schönen Strafbefehl von 1000 Euro mit 100 Tagessätzen womit der Delinquent wegen 300 Euro als vorbestraft gilt :evillol:

Zivilrechtlich ist die Sache natürlich mühsam, doch sollte es zu einer Verhandlung wegen Ebaybetrug kommen (z.b. wenn wegen dem Strafbefehl Widerspruch eingelegt wird), dann macht es sich vor dem Richter ganz gut zu sagen das man dem geschädigtem sein Geld zurückgegeben hat.

Von daher lohnt sich eine Anzeige immer, bei gewerbsmäßigem oder organisiertem Ebaybetrug ist die Sache allerdings schwieriger, aber eine Anzeige sollte immer durchgezogen werden.

Ich bin selber auch mal um 36 Euro betrogen worden, hab online eine Anzeige gemacht und wurde dann zum Revier bestellt um dort Unterlagen abzugeben. Dort sagte mir ein Polizist das was ich nun geschrieben habe. Eine Anzeige lohnt immer selbst (o-ton) "wenn es sich um 2 Euro handelt".

Im übrigen bekam ich dann drei Monate später einen Anruf aus einer anderen Stadt von einer Kriminalkommissarin das der Beschuldigte gerade vor ihr sitzt und ob es in Ordnung wäre wenn sie dem Betrüger meine Kontonummer geben darf damit er mir das Geld zurücküberweisen kann.
Hab bejaht und sogar gesagt wenn das Geld zurück überwiesen wird ich die Anzeige zurücknehme da ich dann nicht mehr geschädigt bin. So ist es dann auch passiert.
Zivilrechtlich alleine hätte sich das nicht gelohnt, da hätte ich gutem Geld schlechtem hinterher geworfen.

Aber in dem Fall hier sehe ich keine Chance da ja nur als Päckchen verschickt wurde, somit liegt das Versandrisiko beim Käufer. Vor Gericht wird es zumindest schwer dies zu beweisen.
 
Ich möchte auch nochmal einräumen, nicht unbedingt die Überweisung als Zahlungsart zu meiden.
Vielleicht vorher mal genauer die Bewertung studieren.
Und nicht auf den letztem drücker mitbieten.

Viele Private Verkäufer bieten nur Überweisung an, eingenommen mich.
Dadurch spart man sich eine Menge Geld.
eBay kassiert ja nun auch shcon ordentlich (9% Max. 45€).

Schwarze Schafe gibt es leider überall.
 
​Hallo meine lieben,

danke erstmal, noch ein paar Informationen: als ich den Fall eröffnet habe, habe ich angegeben, dass ich mein Geld wieder zurück Überwiesen haben möchte. Außerdem müsste er wenn dann ja auch eine Beleg vorweisen können, wo auch eine Internenummer gepflegt wird, wo man auch nachvollziehen kann wohin das Paket gegangen ist. Sollte er es nicht vor Gericht vorweisen können hat er doch Pech oder?

Habe diese Antwort von Ebay bekommen:

Kommentare vom eBay-Kundenservice:
„Es tut uns leid, dass bei Ihrem Einkauf ein Problem gab.“ Leider kann Ihnen der Käuferschutzbetrag inklusive der ursprünglichen Versandkosten jedoch nicht erstattet werden, da der eBay-Käuferschutz nur Einkäufe absichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay mit PayPal zu bezahlen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir nehmen Hinweise von Käufern zu negativen Kauferfahrungen sehr ernst. Aufgrund Ihres Hinweises werden wir den Servicestatus dieses Verkäufers genau im Blick behalten, um sicherzustellen, dass dies in Zukunft nicht mehr geschieht.”

Wie jetzt mehr nicht? Das war es? Pech gehabt? In meinen Augen drückt sich Ebay vor ihrer Verantwortung als Käufervermittlung.
Kann ich die Adresse vom Verkäufer einklagen?

Jetzt werde ich richtig Sauer.

Kannst eine Anzeige versuchen aber sieh es als Lehrgeld an und bestehe bei etwas höheren Beträgen unbedingt auf verischerten Versand.

Ich bin (wieder) Azubi und für mich sind momentan 88,33€ fast 20% meines Lohnes.
Dann werde ich morgen zur Polizei gehen und den Verkäufer Anzeigen. Was brauche ich da an Daten(Informationen)?
 
Kann ich die Adresse vom Verkäufer einklagen?

Mußt du nicht, die steht in deinem Mailpostfach,
die Mail... die du von ebay bekommen hast (dort steht seine Adresse)

Herzlichen Glückwunsch......oder so ähnlich

PS
falls du sie nicht mehr hast, kannst du sie dir nochmal anfordern:

http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch/?_sofindtype=9&_ipg=50&_adv=1&_saact=77&_sop=12&_in_kw=1&_sacat=See-All-Categories&_salic=77&_sargn=-1&_dmd=1&_saslt=2&_userid=lieschenfips&tokenstring=e5yqtQYAAAA%3D
 
Zuletzt bearbeitet:
Druck die Mails aus, welche eBay dir zum Kauf jeweils zusandte. Darin sind alle für die Anzeige relevanten Daten enthalten. Ob die der Wahrheit entsprechen weiß jedoch nur der Wind...
 
Nico schrieb:
Mußt du nicht, die steht in deinem Mailpostfach,
die Mail... die du von ebay bekommen hast (dort steht seine Adresse)

Herzlichen Glückwunsch......oder so ähnlich

PS
falls du sie nicht mehr hast, kannst du sie dir nochmal anfordern:

http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearc..._userid=lieschenfips&tokenstring=e5yqtQYAAAA=

Danke dir,
jetzt habe ich seine Adresse, Morgen geht es ab zur Polizei.

Crowbar schrieb:

Die Adresse Stimmt, nur Schade das man in Zeiten von Facebook und co. sein Leben postet.
Muss mich zügeln, wenn man das Gesicht seines Verbrechers sieht kriegt man Wut.:grr::grr:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Hast du schon einmal darüber nachgedacht ,dass der Verkäufer schwerwiegend erkrankt ist?
Oder andere unvorhersehbare Dinge passiert sind?

Bitte Verurteile den Verkäufer nicht voreilig ,dass machen andere.
 
Lipovitan schrieb:
Dieser Gedanke ist mir auch schon im Kopf Geschossen. Doch die Bewertungen sprechen was anderes.
Desweiteren (auch wenn es hart kling) ist das mein Problem? Das ist immerhin mein Geld, ich will ja niemand was böses Unterstellen, aber was habe ich den momentan für weitere Möglichkeiten außer die Polizei einzuschalten?

Ohne Informationen gehe ich vom Schlimmsten aus, das in dem Fall nun mal ein Betrug vorliegt, so lange er mir nicht das Gegenteil beweißt. Zweifel ich erst mal an das er im Krankenbett liegt-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt)
Lipovitan schrieb:
Hast du schon einmal darüber nachgedacht ,dass der Verkäufer schwerwiegend erkrankt ist?
Oder andere unvorhersehbare Dinge passiert sind?

Bitte Verurteile den Verkäufer nicht voreilig ,dass machen andere.

Das kann der Verkäufer dann in den von der Polizei zugesandten Vernehmungsbogen formulieren.

Nach spätestens drei Wochen und ausbleibender Reaktion auf Mails würde ich auch zur Anzeige schreiten.

Zum Glück hatte ich noch nie dieses Problem (eher anders herum, meine Käufer zahlen in letzter Zeit nicht und stellen sich tot...), doch würde ich insbesondere bei geringen eigenen Mitteln kein Risiko eingehen.
Einem Kumpel erging es bei einem Webshop ähnlich. Keine Mail-Antworten und ans Telefon ging auch niemand. Auf mein Anraten hin sandte er kurzerhand eine schriftliche Anzeige mit allen relevanten Fakten zur örtlich zuständigen Polizeistation. Nach einer Woche bzw. dem polizeilichen Anhörbogen an den Shop-Betreiber bekam er das Geld plötzlich überwiesen.
 
Crowbar schrieb:
Dann bin ich ja guter Dinge mein Geld doch ohne Anwalt wieder zu sehen. Ich habe ihm jetzt noch ein Ultimatum gestellt, Sollte er bis morgen Vormittag nicht versuchen mit mir Kontakt auf zu nehmen (Telelefonnr. ist beigefügt) dann werde Ich zu Polizeidienststelle gehen und Anzeige wegen Betrug aufnehmen.

Somit hat er jetzt noch die Chance mit ein Blauen Auge davon zu kommen.

Ich halte das hier mal am Laufenden wie sich der Werdegang Entwickelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Greffetikill schrieb:
​ Außerdem müsste er wenn dann ja auch eine Beleg vorweisen können, wo auch eine Internenummer gepflegt wird, wo man auch nachvollziehen kann wohin das Paket gegangen ist. Sollte er es nicht vor Gericht vorweisen können hat er doch Pech oder?

Du hast leider hier einen Denkfehler, in der Auktion ist unter Versand dies angegeben:


Da steht nichts vom Paket sondern Päckchen. Paket = versichert mit Sendungsverfolgung, Päckchen = unversichert ohne Sendungsnummer.

Somit wird es schwer werden da im Falle eines Falles Aussage gegen Aussage steht.

Wenn er das Päckchen mit eigenen Briefmarken beklebt hat bekommt man noch nicht einmal eine Quittung über den gezahlten Betrag, und einen Einlieferungsbeleg bekommst du nur bei DHL Paket.

Du solltest beim nächsten mal unbedingt auf versicherten Versand bestehen und den Unterschied zwischen Päckchen und Paket begreifen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dacapo hat vollkommen Recht. Du wirst das alles wahrscheinlich unter Lehrgeld abhaken müssen, schätze ich. Denn dein Verkäufer braucht nur angeben, das Päckchen (und eben kein Paket mit Einlieferungsschen-Nachweis) ordnungsgemäß mit Briefmarken beklebt und aufgegeben zu haben. Damit ist er aus allem raus und ein mutwilliger "Betrug" (besser Vorsicht mit dieser Beschuldigung) ist nur schwer bzw überhaupt nicht nachweisbar.
 
Auch bei nem Päckchen erhält er zumindest nen Kassenbon. Anzeigen würde ich ihn trotzdem. Das kostet dich nur nen Brief ans zuständige Polizeirevier
Spätestens nach dem dritten Vorfall zieht diese Ausrede nicht mehr..
 
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