Ebay - Verkäufer hat falschen Artikel verkauft - was tun?

Khaleesi

Captain
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Nov. 2008
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Hallo,
ich habe bei eBay ein Aquarium gekauft und 150Euro bezahlt. Habe das Aquarium dann abgeholt und es schien alles in Ordnung zu sein. Es stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Außenfilter defekt war und, dass die Filtermedien fehlen --> Filter nicht mehr zu benutzen. Ich habe das Aquaium auch nachgemessen und festgestellt, dass das Aquarium leider ganze 20cm kürzer ist, als es sein sollte. Also habe ich den Verkäufer angerufen und bekam zwar gesagt, dass der Filter angeblich nicht kaputt sei, man das Aquarium aber wegen der falschen Größe zurücknehmen wolle, was allerdings erst in ein paar Tagen ginge.
Ich hatte zuvor auch schon einen Fall bei eBay eröffnet. Dort schrieb die Verkäuferin nun, dass Sie das Aquarium nun doch nicht mehr zurücknehmen wolle und bereit wäre, 30Euro zurück zu überweisen. Diese Summe war schon absolut lächerlich. Das gekaufte Aquarium hat einen Gegenwert von 70Euro, also 80Euro weniger, als ich bezahlt habe. Folglich wollte ich mich, auch wegen dem kaputten Filter nicht drauf einlassen. Um meinen Verlust wenigstens noch um ein paar Euro zu begrenzen, schlug ich Ihr vor, dass Sie mir 40Euro zurücküberweisen möge, allerdings ist Sie nun nur noch bereit 20Euro zu überweisen. Eine aus meiner Sicht absolute Unverschämtheit!
Da ich leider kein PayPal genutzt habe, siehts auch eher schlecht aus. Es gibt nun bei eBay diese Option, den Fall an den Kundenservice weiterzuleiten, damit die den Sachverhalt klären. Können die denn überhaupt irgendwas ausrichten oder ist es nicht vielleicht besser, wenigstens die 20Euro anzunehmen(wenn ich die denn jemals bekommen sollte)?
Vielen Dank im voraus.
 
Allein schon dieses Verhalten ist eine Frechheit: Erst falsche Angabe machen, dann Rücknahme anbieten, dann 30 Euro, dann 20 Euro...

Es gibt ebay-Grundsätze und wer dagegen verstößt kann im Extremfall von ebay ausgeschlossen werden. Das ist imho unabhängig von Paypal. Ich würde es ebay melden und die 20 Euro nicht annehmen.

Sonst kommt als nächstes vielleicht die E-Mail: "Sorry, ich meinte eigentlich 20 Cent" oder sowas... Dem bisherigen Verhalten nach würde ich dem Verkäufer ab jetzt gar nicht mehr trauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist halt, dass mir das rein gar nichts bringt, wenn Sie von eBay ausgeschlossen wird, mein Geld sehe ich ja dann trotzdem nicht wieder.
 
Ich würde mich hier nicht mit 20 oder 40€ abspeisen lassen.

In der Auktion stehen die Angaben zur Größe drin (?), und du kannst nachweislich festhalten, dass diese Angaben falsch sind.
Von daher alles rückgängig machen und gut ist. Da hat der Verkäufer keine andere Chance.
 
@Dengar@web
Ich meinte ja nur, wie weit das gehen kann. Das könnte auch eine wirkungsvolle Drohkulisse sein, wenn du darauf hinweist. Aber ich würde auf keinen Fall die 20 Euro nehmen, der Verkäufer würde sich kaputt lachen, wenn der damit durchkommt. Beschreibung ausdrucken/speichern, Kundenservice einschalten, Fall schildern. Das ist zumindest das, was ich tun würde.
 
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Hier die Antwort von eBay. Ich glaube denen ist schon ziemlich egal, was auf deren Plattform getrieben wird.

Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist. Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten. Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal durchzuführen.
 
Na das ist ne tolle Antwort, Hauptsache Ebay hat die Gebühren für den Verkauf eingestrichen.

Da bleiben ja dann nur zwei Möglichkeiten:

a) Anwalt

b) Klärung mit dem Verkäufer


Ich persönlich würde da mal vorbei fahren und die Sache "persönlich" klären.
 
Fred Fredburger schrieb:
Der Käuferschutz ist eine freiwillige Leistung bei der man eben die konditionen erfüllen muss. Sowas sollte man schon wissen. War das Aquarium eingepackt wie du es abgeholt hast? Ansonsten würde ich sagen, es ist dein Problem, wenn dir die falsche Größe nicht bei der Abholung aufgefallen ist.

Selbst wenn er es abgeholt hat, und ihm die zu kleinen Maße nicht direkt aufgefallen sind, muss das Ding die Maße haben, die in der Artikelbeschreibung angegeben sind.

Würde der TE hier vor Gericht ziehen, würde der Prozess wohl keine 10 Minuten dauern. Einen klareren Fall gibt es nicht.
 
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