Ebay Artikel verkauft, Verkäufer will Rückgabe obwohl nicht angeboten

@Holt

Der Begriff Refurbished ist durchaus nicht zu geläufig. Plus, Amazon ist ein (riesiger) gewerblicher Verkäufer, an diese werden natürlich ganz andere Maßstäbe gelegt als an private Verkäufer.

@MrFr33zer40k

Natürlich versucht ein Verkäufer regelmäßig die Maximalsumme herauszuholen. Das ist nicht verwerflich.

Nach dem letzt Post, in welchem der TE spezifiziert, dass die Garantie auch aus Deutschland in Anspruch genommen werden kann, beziehe ich nun tatsächlich eine komplett andere Stellung als der (gesamte?) Rest der Kommentatoren hier.
 
Diese Aussage kann man wieder sehr anzweifeln. Ich kenne nicht wirklich einen Hersteller, der Garantie einem Käufer gewährt, der das Gerät in einer Region gekauft hat, wo es nicht vertrieben wird.

Der TE könnte ja da mal den Passus der Garantiebestimmung von LG hier posten. Damit nicht auch das auf ihn zurück fällt. Ich kenne es nicht, wie LG da konkret handelt. Ich kenne es aber von zig anderen Smartphone Herstellern, die da die Garantie(abwicklung) verweigern.
 
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Ein weiteres Problem an der Sache ist, dass anscheinend über PayPal gezahlt wurde und PP in vielen Fällen dem Käufer recht gibt, obwohl die rechtliche Lage komplett anders ist. Zurück nehmen und neu inserieren.
 
Wobei die Frage ist ob es wirklich möglich ist die Garantie in Indien von Deutschland aus in Anspruch zu nehmen und was dies ggf. bzgl. der Kosten und Dauer der Abwicklung bedeutet. Der Hinweis das "das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet" ohne den Hinweis das diese Garantie nur in Indien besteht, dürfte ein Richter auch bei einem privaten Verkäufer kritisieren. Dann ist die Frage ob der TE wirklich als privater Verkäufer eingestuft wird, denn so alltäglich ist es ja auch nicht, dass private Verkäufer Handys aus Inden verkaufen die noch innerhalb der Garantiedauer sind und wenn er mehrere solcher Geräte anbietet, kann er auch durchaus als gewerblich eingestuft werden. Aber auch wenn nicht, so glaube ich eher nicht das ein Gericht hier ganz andere Maßstäbe gelegen würde.
Ergänzung ()

mruuu schrieb:
PP in vielen Fällen dem Käufer recht gibt, obwohl die rechtliche Lage komplett anders ist.
Wie die rechtliche Lage aussieht, kann am Ende nur ein Gericht entscheiden und durch die Haltung von PP wäre am Ende der Verkäufer gezwungen die gerichtliche Klärung des Sachverhaltes in die Wege zu leiten.
 
Das ist jetzt aber alles pure Sachverhaltsquetsche.

Tatsächlich würde in dem Fall PayPal vor Gericht gehen müssen (was sie regelmäßig nicht tun), nämlich dann, wenn PP dem Käufer das Geld zurückerstattet (hat), der Käufer aber das Geld von seinem PP-Konto transferiert hat und nicht wieder auflädt bzw. Abbuchungen etc. seitens PP verhindert.
 
Erst über "pure Sachverhaltsquetsche" und dann selbst einen hypothetischen Fall beschreiben, denn schon im ersten Post steht doch:
deinsgate schrieb:
Nun das Geld bei Paypal ist noch eingefroren für 7 Tage (wenn Sie es mir mit rückgabeantrag überhaupt gutschreiben?!)
 
Als Verkäufer würde ich auch definitiv nie mit Paypal verkaufen, sofern man einen ausreichend seriösen Account hat (5+ Jahre, 100+ Bewertungen). Man hat neben den Kosten auch sonst ausschließlich Nachteile, unter anderem ein 6 Monate langer Käuferschutz, völlig egal was man in den Angebotstext reinschreibt. Mit Paypal als Verkäufer ist Ärger vorprogrammiert. Das kannst du ja für dich als (Wissens-)Gewinn aus der Geschichte ziehen.
 
Nimm es zurück und inseriere neu.
Vielleicht hättest Du vor Gericht eine Chance, vielleicht bzw. wahrscheinlicher ist, dass Du keine hast, aber der ganze Aufwand und Theater lohnt sich doch eh nicht.

Um welchen Wert geht es hier eigentlich?
 
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