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eBay : Artikel verkauft, weicht von Beschreibung ab ( eBay Info / Beschreibung )

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_Systemfehler_ schrieb:
Nun, wenn man sich den Artikel in diversen Preissuchmaschinen und Verkaufsplattformen (die Artikelbeschreibung auf der Webseite des Herstellers konnte ich auf die Schnelle nicht ausfindig machen) anschaut, so gehört eine 320 GB grosse Festplatte nicht zum Lieferumfang und somit hätte der Käufer -eigentlich- kein Recht auf Nacherfüllung nach § 439 BGB; jedoch ist hier die Produktbeschreibung mE maßgeblich und es wäre zumindest strittig, dass der Käufer sich vorherein hätte informieren müssen, ob diese Festplatte tatsächlich enthalten ist.

Legt man die Artikelbeschreibung zugrunde, so wäre hier wohl auch strittig, ob der Käufer den Hinweis des Verkäufers (auch wenn er leicht zu überlesen ist) hätte sehen müssen.

Eine gütliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer wäre sicher angemessener, als "auf sein Recht" (Käufer) oder "den mal auflaufen zu lassen" (Verkäufer) zu beharren.

Das ist lediglich meine persönliche Meinung. Eine fundierte Rechtsauskunft liefert ein RA/FA.

Nein, völlig richtig ! Auch optional erhältlich. Tatsache, dass der Käufer auf der Schallplatte rumreitet.
Wie ich sagte, ich lass es aufprallen. Natürlich kann ich eine 320er Platte nachschicken.
Möchte ich, das er das Gerät aufschraubt und diese einbaut ? *müdelächelt* wird nicht funktionieren....
Erwarte ich auch nicht von meinem Kunde.
 
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Die fehlerhafte Kategorie ("neu und unbenutzt") würde also nicht als Irrtum gelten?
Ich meine, der Verkäufer wollte die Willenserklärung (Verkauf zum angegebenen Preis inkl. Festplatte) ja so nicht abgeben.
 
Der Eigenschaftsirrtum nach 119 II kann sich bezeichnenderweise ja nur auf eine Eigenschaft der Kaufsache beziehen und eine fehlende Festplatte stellt dann eben auch einen Sachmangel dar.

Kaufrecht verdrängt nach Gefahrübergang dann die Regelung des 119 II BGB.
 
Andre-Kassel schrieb:
Im Jahr 2013 sollte klar sein, das " ohne Platte " - keine Festplatte heisst !

Wie kommst du denn darauf. Neben Schallplatte und Festplatte kann dies auch noch jede Menge anderes sein (Montageplatte, Befestigungsplatte, Betonplatte,usw. :D), auf was der Verkäufer vielleicht verzichten kann. Und die Platte, die Festplatte, die er dazu haben möchte, war ja in der Auflistung extra dabei.

Insbesondere mußt du auch beachten, das unter der ungenauen Bezeichnung Platte von dir, auch schon auf Grund des Alters, aber auch wo er wohnt, sicher was anderes versteht, und nicht unbedingt Festplatte.

Die fehlerhafte Kategorie ("neu und unbenutzt") würde also nicht als Irrtum gelten?

Und wenn, schließt dies nicht unbedingt einen Schadenersatz aus. Insbesondere die Mehrkosten die jetzt entstehen, weil man damals auf das nächst bessere Angebot, welches es heute eventuell nicht mehr gibt, verzichtet hatte.
 
Ich seh da noch ein anderes, größeres Problem.

Darf ich fragen woher du den Receiver hast?
Der Link zu Ebay geht nicht mehr, aber ich gehe mit den vorhandenen Infos mal davon aus, dass es sich um einen Sky+ Receiver handelt.

Diese Receiver werden von Sky ausschließlich als Leihgeräte vertrieben. D.h. der Receiver geht nicht in deinen Besitz über und du musst ihn nach Ende des Abos wieder an Sky zurückschicken.

Selbst wenn der Käufer die HDD noch bekommt, kann er das Feature "Sky Anytime" nicht nutzen, da dieses an die Smartcard gebunden ist, mit der der Receiver gekoppelt war.

Fazit: Du hast was verkauft, was nicht dir gehört.
 
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Doofe Sache, hatte auch mal so einen Vogel seitdem schreibe ich immer folgenden Satz mit rein:

Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Produktdetails und Bilder von Ebay,Artikel steht in der Auktion beschrieben.

Seitdem ist Ruhe :D
 
Dazu kann ich nur sagen, dass es diese Receiver wohl wie Sand am Meer gibt. (Amazon, eBay)
Spielt aber nun auch keine weitere Rolle mehr. Geht vor Gericht.

Thread kann dann bitte auch geschlossen werden.
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dacapo schrieb:

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