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Ebay Händler - Artikel nicht wie in Beschreibung
- Ersteller SpamBot
- Erstellt am
Ltcrusher
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 14.633
Grundsätzlich findet hier im CB keine Rechtsberatung statt.
Mach doch einfach erst einmal das, was wir dir schrieben: kontaktiere den Händler.
Entweder er schickt dir die Dockingstation nach oder bietet dir was an, könnte z.B. eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises sein.
Mach bloß nicht den Fehler und guck, was eine neue Dockingstation kostet. Du hast wenn nur den Anspruch auf eine refurbished Dockingstation, da du ein refurbished Notebook samt refurbished Dock gekauft hast!
Mach doch einfach erst einmal das, was wir dir schrieben: kontaktiere den Händler.
Entweder er schickt dir die Dockingstation nach oder bietet dir was an, könnte z.B. eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises sein.
Mach bloß nicht den Fehler und guck, was eine neue Dockingstation kostet. Du hast wenn nur den Anspruch auf eine refurbished Dockingstation, da du ein refurbished Notebook samt refurbished Dock gekauft hast!
conf_t
Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 9.370
Ja:homerpower schrieb:Kann der Händler einfach sagen: Ich habe keine Docking Station?!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bemerkt, dass bei der Lieferung der Bestellung xxxxxx keine Dockingstation dabei war, obwohl diese im Lieferumfang ausgewiesen war.
Mit freundlichen Grüßen
Da wird dann schon eine Antwort kommen, meist mit dem Angebot einer Nachlieferung. Du kannst auch noch direkt die Bitte anfügen, dass du um die Zusendung bittest.
Ernsthaft, ist das jetzt so schwer? Das ist schneller gemacht als einen Thread hier im Forum zu öffnen.
Erstmal muss er den Vertrag erfüllen, wenn er ihn nicht erfüllen kann kann man ihn im Zweifel rückabwickeln. Aber Vertragserfüllung ist vorrangig.homerpower schrieb:Er überweißt mir das Geld zurück und ich schicke die Ware zurück?
Und wenn du mit deinem Anliegen nicht durchkommst beim Händler, kannst du immer noch bei ebay einen Fall öffnen und über Ebay die Sache klären. Aber lass ihm erst mal die Chance zu reagieren und dazu muss er überhaupt mal von dem Fehler wissen.
Zuletzt bearbeitet:
Das lässt sich zumindest recht klar sagen: Ein Verkäufer kann nicht einfach sagen "hab ich nicht" und sei dann raus aus der Nummer; dazu würde schon mehr gehören.
Wenn Käufer nicht rückabwickeln wollen, haben sie es grundsätzlich auch in der Hand, dann schlicht nicht zurückzutreten. Besser mindert man dann zB den Kaufüreis und kauft von der Ersparnis selbst die Dockingstation.
Ergänzung ()
Wenn Käufer nicht rückabwickeln wollen, haben sie es grundsätzlich auch in der Hand, dann schlicht nicht zurückzutreten. Besser mindert man dann zB den Kaufüreis und kauft von der Ersparnis selbst die Dockingstation.
E
EvilsTwin
Gast
Solche Kunden wünscht sich wirklich jeder Händler.
Nichts für ungut. Was Du bezahlt hast steht Dir ja auch zu.
Aber frage doch wenigsten erst EINmal den Händler bevor Du hier wegen ungelegter Eier ein Fass auf machst.
Edit: Es gibt ja auch die Möglichkeit das der Händler sagt: "Tschuldigung, sende ich natürlich nach".
Thema erledigt.
Nichts für ungut. Was Du bezahlt hast steht Dir ja auch zu.
Aber frage doch wenigsten erst EINmal den Händler bevor Du hier wegen ungelegter Eier ein Fass auf machst.
Edit: Es gibt ja auch die Möglichkeit das der Händler sagt: "Tschuldigung, sende ich natürlich nach".
Thema erledigt.
Ich bin ein sehr direkter netter Kunde, ich hätte Ihn am liebsten einfach morgen gerne Angerufen. Allerdings habe ich schon sehr viele schlechte Erfahrungen mit Geschäften, Geschäftspartnern usw. erlebt, daher möchte ich vorbereitet sein. Aber nun gut, nun erledige ich dies Schriftlich, dann muss ich nicht direkt antworten.EvilsTwin schrieb:Solche Kunden wünscht sich wirklich jeder Händler.
Ergänzung ()
Es gibt auch die Möglichkeit das dies nicht so ist. Gefühlt eine 50 / 50 Chance.EvilsTwin schrieb:s gibt ja auch die Möglichkeit das der Händler sagt: "Tschuldigung, sende ich natürlich nach".
Vielleicht bin ich eben auch einfach Neugierig und habe gedacht das man hier mehr erfährt als Frag einfach nach... Blauäugig in ein Geschäftsgespräch zu gehen ist für mich einfach ein No-Go.
krsp13
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2014
- Beiträge
- 703
homerpower schrieb:Blauäugig in ein Geschäftsgespräch zu gehen ist für mich einfach ein No-Go.
wow.
es geht hier doch um eine simple dockingstation, die der verkäufer wahrscheinlich vergessen hat mit in den karton zu legen. warum machst du die sache so kompliziert?
Ich stelle einfach nur eine Frage, genauso banal wie welche 1080ti kaufe ich mir? Reicht mein Netzteil? Einfach nur um mehr Informationen zu bekommen.krsp13 schrieb:warum machst du die sache so kompliziert?
Warum gibst du solche Nutzlosen Antworten? Warum nicht einfach einen anderen Thread anklicken? Getriggert für den Thread haben mich einfach die Standardantworten von Ebay, hier war nichts passendes vorhanden.
Außerdem habe ich eben mein Leben lang Ebay vermieden, da hoffte ich hier auf erfahrene Ebay User zu treffen, da habe ich wohl falsch gedacht.
Kommt es nicht sogar hin und wieder vor, dass eine Lieferung mit Absicht in zwei Teile geteilt wird?
Vllt wirkt das Auftreten etwas überzogen, aber im Prinzip ist es doch ganz legitim seiner rechtlichen Neugier nachzugehen, auch wenn noch nichts passiert ist.
Vllt wirkt das Auftreten etwas überzogen, aber im Prinzip ist es doch ganz legitim seiner rechtlichen Neugier nachzugehen, auch wenn noch nichts passiert ist.
@Droitteur Für mich geht es hier auch beim rechtlichen darum ob ich nochmal etwas bei Ebay kaufe. Richtige Shops wirken da doch seriöser. Zuerst hatte ich ein Produkt bei einen normalen Online Shop. Hier war für mich wirklich nur die Docking Station der Auslöser bei Ebay zu kaufen. Bei Garantie, Umtausch und co. sehe ich Ebay auch eher auf der unsicheren Seite....
E
EvilsTwin
Gast
Miteinader reden anstatt übereinander und das auch noch vorrauseilend.
Und wenn Du die Chance bei 50% siehst das bezahlte Produkt zu bekommen, denk vielleicht mal darüber nach wie Dein Menschenbild aussieht. Auch dann wenn es vielleicht begründet ist.
Das entspannt...
Und wenn Du die Chance bei 50% siehst das bezahlte Produkt zu bekommen, denk vielleicht mal darüber nach wie Dein Menschenbild aussieht. Auch dann wenn es vielleicht begründet ist.
Das entspannt...
Bedingt das sogar in der Anzeige kostenloser telefonischer Support steht würde ich dementsprechend doch einfach die Hotline anrufen und den Fall schildern. Könnte schneller gehen und besser aufklären, gleichzeitig kannst du da ein wenig auf den Zahn fühlen. Normalerweise sollten sich ein Großhändler sowieso nicht quer stellen wenn du nicht den vollen Umfang der Lieferung erhalten hast und es nur ein "Pfennig Artikel" ist, irren ist menschlich. Falls sie am Telefon blockieren kannst du ja per Email offiziell Stellung beziehen und auf die Situation hinweisen und alles weitere auf dich zukommen lassen.
Vor allem wenn du viel Geschäftskorrespondenz bearbeitest, wundert es mich, dass du nicht sofort zum Telefon greifst und den direkten Kontakt suchst.
Vor allem wenn du viel Geschäftskorrespondenz bearbeitest, wundert es mich, dass du nicht sofort zum Telefon greifst und den direkten Kontakt suchst.
Sterntaste
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.339
Ist doch ganz einfach: Mail an den Verkäufer schicken, die fehlenden Teile beanstanden. Sachlich im Ton bleiben, einfach um Nachsendung bitten. Der Händler wird sich dann schon melden, evtl. entschuldigen und dafür sorgen, dass das Malheur gerade gebogen wird. SO läut es in den allermeisten Fällen. An Trouble würde ich jetzt nicht denken.
Da muss man sich auf nix vorbereiten. Anrufen würde ich da auch nicht. Warum so viel Zeit dafür aufwenden?
Eine Mail gibt dem Verkäufer ja auch etwas Zeit, das intern zu prüfen. Vielleicht sitzt ja der pickelige Azubi auf den fehlenden Teilen :-)
Da muss man sich auf nix vorbereiten. Anrufen würde ich da auch nicht. Warum so viel Zeit dafür aufwenden?
Eine Mail gibt dem Verkäufer ja auch etwas Zeit, das intern zu prüfen. Vielleicht sitzt ja der pickelige Azubi auf den fehlenden Teilen :-)
Bin der Meinung dass manche Leute keine Geschäfte machen sollten. Wie wärs damit wenn man erstmal vom besten ausgeht, spricht dass es keine Absicht ist? Schreiste die Oma bei Aldi an der Kasse auch direkt an wenn sie sich vorgedrängelt hat, obwohl sies vielleicht gar nicht mit Absicht gemacht hat und drohst ihr mit Anwalt?
Wirkst hier reichlich unentspannt. Zumal ich dir aus eigener Erfahrung sagen kann wenn du was möchtest sei freundlich, das bringt in 99% der Fälle mehr als direkt zu drohen oder dem Geschäftspartner in belehrenden Ton zu schreiben. Am geilsten ist sowieso immer wenn sich dann 2 nicht juristischen anfangen gegenseitig irgendwelche § um die Ohren zu hauen.
Wirkst hier reichlich unentspannt. Zumal ich dir aus eigener Erfahrung sagen kann wenn du was möchtest sei freundlich, das bringt in 99% der Fälle mehr als direkt zu drohen oder dem Geschäftspartner in belehrenden Ton zu schreiben. Am geilsten ist sowieso immer wenn sich dann 2 nicht juristischen anfangen gegenseitig irgendwelche § um die Ohren zu hauen.
EvilsTwin schrieb:Und wenn Du die Chance bei 50% siehst das bezahlte Produkt zu bekommen,
Nicht das Produkt zu bekommen sondern etwas kostenlos nachgebessert zu bekommen. Da ist ein Unterschied.
Wie gesagt ging es mir eben eher um den rechtlichen Teil. Und ja ich habe geschäftliche Korrespondenz, hier ist es extrem wichtig rechtliche Grundlagen zu kennen um sofort zu sagen, sorry das sieht aber anders aus. Höflichkeit ist sicher nicht das Problem aber man muss ja wohl wissen was man verlangen kann.
Wie man das ganze dann formuliert ist ja wieder ein ganz anderes Thema...
E
EvilsTwin
Gast
OW(eh)
Ohne Worte...
Ohne Worte...
Cardhu
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2013
- Beiträge
- 18.117
Wenn du wild mit Paragraphen um dich werfen willst, geh zum Anwalt, bezahl da viel Geld und freu dich.
Ansonsten mach es wie normale Menschen, die schreiben, dass was fehlt und um Nachlieferung bitten.
Die Antwort ist dann keine 50/50 Chance, außer das bedeutet bei dir, dass das immer gilt, wenn etwas zutreffen kann oder nicht. Dann ist die Chance, dass du morgen früh tot bist aber auch 50/50.. X.x
Normalerweise wird nachgesendet. Weil es wird dich überraschen, da arbeiten auch nur Menschen..
Und wenn es dir doch so unfassbar wichtig ist so ein richtig ätzender Kunde zu sein, aber zu arm/geizig für einen Anwalt bist: Google + BGB gibt es komplett online.
Junge, Junge, Junge.. Da frag ich mich, ob du jemals eine Geschäftsmail/brief verfasst hast.
Ansonsten mach es wie normale Menschen, die schreiben, dass was fehlt und um Nachlieferung bitten.
Die Antwort ist dann keine 50/50 Chance, außer das bedeutet bei dir, dass das immer gilt, wenn etwas zutreffen kann oder nicht. Dann ist die Chance, dass du morgen früh tot bist aber auch 50/50.. X.x
Normalerweise wird nachgesendet. Weil es wird dich überraschen, da arbeiten auch nur Menschen..
Und wenn es dir doch so unfassbar wichtig ist so ein richtig ätzender Kunde zu sein, aber zu arm/geizig für einen Anwalt bist: Google + BGB gibt es komplett online.
Aber null Eigeninitiative ist das Non-Plus-Ultra oder was?homerpower schrieb:Blauäugig in ein Geschäftsgespräch zu gehen ist für mich einfach ein No-Go.
Junge, Junge, Junge.. Da frag ich mich, ob du jemals eine Geschäftsmail/brief verfasst hast.
Es kann ALLES passieren, deswegen will er auf ALLES VORBEREITET SEINcorvus schrieb:Was denn auch sonst?!
Zuletzt bearbeitet:
corvus
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2018
- Beiträge
- 1.502
Wow, in der Zeit hätte schon lange die Email wegen der doofen fehlenden Dockingstation geschrieben werden können.
Hatte letztens auch neue Bremsen für mein MTB bestellt (Set Vorderrad + Hinterrad). Fehlte aber die Vorderradbremse.
Nach voriger Klärung der rechtlichen Lage im mtb-news.de (Thread bei 5 Seiten) Forum habe ich mich entschlossen zum Anwalt zu gehen.... äh nein, hab dem Lieferanten geschrieben, dass die vordere Bremse fehlt, die haben im Lager nachgekuckt sich entschuldigt und die hinterher geschickt.
Was denn auch sonst?!
Hatte letztens auch neue Bremsen für mein MTB bestellt (Set Vorderrad + Hinterrad). Fehlte aber die Vorderradbremse.
Nach voriger Klärung der rechtlichen Lage im mtb-news.de (Thread bei 5 Seiten) Forum habe ich mich entschlossen zum Anwalt zu gehen.... äh nein, hab dem Lieferanten geschrieben, dass die vordere Bremse fehlt, die haben im Lager nachgekuckt sich entschuldigt und die hinterher geschickt.
Was denn auch sonst?!
W
Was_denn
Gast
Dann sollte man aber vermuten das sich solche Fragen erst gar nicht stellen .homerpower schrieb:Edit: Also ich schreibe sehr viele Geschäftsbriefe am Tag.
homerpower schrieb:Um nochmal meine Frage anders zu Formulieren: Kann der Händler einfach sagen: Ich habe keine Docking Station?! Er überweißt mir das Geld zurück und ich schicke die Ware zurück?
Nein!
Natürlich kann der Händler den Vertrag nicht einseitig auflösen/ändern/rückabwickeln.
dazu gehören immer zwei.
wenn er sagt: "hab ich nicht, wollen sie ihr Geld zurück?"
Und du sagst: "Ja"
dann ist er fein raus.
Wenn du sagst: "liefer mit das was ich bestellt hab"
und der Händler sagt: "Nö"
Dann trifft man sich in letzter Instanz eben vor Gericht wieder, wo du sehr sehr gute Chancen hast zu gewinnen.
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