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eBay - Käufer hat möglicherweise Beschreibung nicht gelesen

  • Ersteller Ersteller Mastermind85
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@BlubbsDE

Warum wäre ich ein geprellter Kunde, wenn ich einen Grafikkartenkühler kaufe und diesen auch erhalte?

In der Auktion des TE steht ja nun mehrfach und deutlich, dass es sich um einen Kühler handelt und nicht um eine Grafikkarte.
 
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Rein rechtlich sehe ich es wie Idon, der Käufer kann sich bei einer solchen Beschreibung meiner Meinung nach nicht allein darauf berufen, dass die Kategorie falsch war und einige Angaben nicht passten und somit direkt frei von Schuld ist. Beide Seiten haben Pflichten, auch ein Käufer steht in der Prüfungspflicht. Dass der TE das bewusst getan hat? Möglich, aber letztlich hat er ja jetzt durchaus korrekt reagiert.

Zusenden kann man sicher, ich hätte dann als "geprellter Käufer" dann aber mich auf Irrtum berufen und angefochten. und hier hätte die falsche Kategorie und die fehlerhaften Angaben dann durchaus eine Relevanz, da sie als nachvollziehbare Argumente dienen können, wie der Irrtum zustande kam.

Vll. also nicht wieder seitenlange spitzfindige Streitereien. So richtig unrecht hat doch keine Seite oder?
 
@Mustis

Ich hoffe, dass hier durchaus wahrgenommen wird, dass ich schon auch immer mal den moralischen Kompass bemühe... aber hier?

Die Beschreibung ist schon sehr umfassend und meines Erachtens kein Vergleich zu den typischen "3 Seiten Text zur Grafikkarte, mittendrin steht in Schriftgröße 8 "achso, nur der Karton!"-Fällen.


Da der Kühler vermutlich nur oder besonders gut auf ein spezielles Modell passt finde ich auch durchaus legitim dieses Modell anzugeben. Was wäre die Alternative?


Bleibt ggf. die Kategorie. Ich zumindest hätte nicht gewusst, dass es da vielleicht extra Kategorien gibt und ich weiß nicht, ob ich nachgeschaut hätte. Ich nutze eBay aber auch extrem selten als Verkäufer, bin da also nicht tief im Thema.



Klar, das Thema ist durch, der TE hat sich vorbildlich verhalten. Aber erfahrungsgemäß werden solche Threads ja auch viel von Dritten (Kunden/Verkäufern) gelesen, die jetzt oder irgendwann später zufällig oder durch eine Suchfunktion dazu stoßen.
 
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Deswegen habe ich dir ja im Kern zugestimmt und moralisch eigentlich gar keine Bewertung vorgenommen oder? Ich halte es für falsch, den Käufer derart zu entbinden von seiner Pflicht, seinen Teil des Kaufvertrages ordentlich zu prüfen wozu letztlich gehört zu prüfen, was er da kauft.
 
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'Schwarzer Peter' im Sinne von 'Indiz für Verkäufer hat das so beabsichtigt' – das kann durchaus auch mal jemand so sehen. Warum nicht. Und ebenfalls ja, gern kann man auch dagegen argumentieren.

Aber die Anfechtbarkeit, wie oben schon gesagt wurde, daran ist wahrscheinlich nicht viel zu rütteln. Sogar ist fraglich, ob es einer Anfechtung überhaupt bedarf. Wenn einer erkennt, dass der andere eine Erklärung in dieser Form gar nicht abgeben wollte, braucht es das nicht einmal – und hier haben wir doch sogar schon den Beweis in Form des Threads, dass der Verkäufer es erkannt hat :D Selbstverständlich, absolut sicher mag er sich nicht gewesen sein; aber er lag doch richtig ^^ Also natürlich, ohne auf diesem Punkt herumreiten zu wollen – aber an der Anfechtbarkeit zumindest hätte ich keine ernsthaften Zweifel.
 
Mustis und Idon haben da völlig Recht.
Man kann hier nicht einmal die Kategorie ankreiden, denn verkauft wurde ein Teil einer Grafikkarte und zwar genau zu dieser Grafikkarte.
Wenn ich einen Autositz verkaufe, steht ja schließlich auch mit bei, auf welches Modell sich das bezieht.
 
Für die Anfechtbarkeit ist das allerdings kein Problem. Wenn man sich geirrt hat, hat man sich nun mal geirrt; dafür ist die Anfechtung gerade da.
 
Ist halt sittenwidrig. 1000% über Marktpreis.

Kontrollfrage: Eine unerfahrene Omi will ihrem Enkel eine Grafikkarte schenken und bietet aus Unwissenheit 400€ für einen Graka Lüfter, der vllt 5€ wert ist. Der Verkäufer erkennt das und freut sich jemand Dummes gefunden zu haben.

Habt ihr da ein Unrechtsbewusstsein? Passiert dann vielleicht etwas unmoralisches?
Jedenfalls sieht das Gesetz es so. § 291 StGB und 138 BGB.
 
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Einfach nochmal in der richtigen Kategorie einstellen und die Überschrift beginnen mit "Kühler für"
und dann werden wir ja sehen was rauskommt. Dann kann aber keiner mehr meckern wegen Sitte.
 
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Wie man hier an den Beiträgen sehen kann, gehen die Meinungen teils deutlich auseinander.
- was ja auch gut ist

Die Diskussion könnte man hier endlos weiterführen.

Das war für mich der Hauptgrund warum ich mich auf den Deal nicht eingelassen habe. Habe nämlich keine Lust auf irgendwelche Diskussionen mit dem Käufer. Oder gar juristische Auseinandersetzungen. Das ist mir das Geld und die Zeit nicht wert.

Ja, das Angebot enthält evtl. einige Fehler. Dennoch finde ich, dass die Beschreibung und Fotos aussagekräftig
genug sind und nicht irreführend.

In diesem Fall hat der Käufer fahrlässig gehandelt. Das hat er auch so indirekt zugegeben. Hat einfach blind draufgeboten. Wird ihm eine Lehre sein.
 
Wenn Du ernsthaft verkaufen willst, sollte es eher Dir eine Lehre sein. Artikel nach vorne setzen, nicht nach hinten und die richtige Kategorie auswählen. Das wäre mal ein Anfang.
 
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Ich sehe die Auktion als verbindlich an.

Man kann nicht einfach ankreiden, dass es in der falschen Kategorie ist. Viele Verkäufer stellen Ihre Produkte in mehreren Kategorien ein, damit Sie mehr Beachtung bekommen. Also sind diese Verkäufer alle gleich auf Betrug und den schnellen Euro aus? Auch kann sich ein Verkäufer vielleicht vertun bei der Fülle an Kategorien bei der eBucht, hat keine noch passendere Kategorie gefunden oder wusste es einfach nicht besser? Gleiches gilt auch für die Ameise. Also überall Betrüger unterwegs?

Die Artikelbeschreibung ist auch informativ genug. Das Wort "Kühler" und auch der explizierte Hinweis darauf, sind ausreichend vorhanden. Ich lese dort, dass ein "GPU Kühler" verkauft wird. Was lesen die anderen Forum-User, wenn Sie das nicht so sehen? Bilder sagen mehr als Tausendworte. Der Verkäufer macht doch schon alles, dass man erkennt, was er versteigert. Daraus auf Absicht schließen, dass es verwechselt wird mit einer echten GPU, weit hergeholt?

Der Verkäufer hat eine gute Beschreibung samt (sehr sehr sehr sehr) vielen Bilder. Wer da den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, dem kann man auch nicht mehr helfen.

Der Verkäufer hat sich nett verhalten und nicht moralisch einwandfrei. Die eBucht ist in erster Linie eine Auktionsplattform und kein Online-Shop. Zwar kann man Dinge auch zum Festpreis anbieten, doch das ist ein zusätzliches Konzept. Wenn es jemand gibt, der einen Betrag X für meine Ware anbietet, dann ist das so. Wenn diese Person aber nicht lesen kann, dann ist das nicht mein Problem. Gekauft, wie gesehen? Wer sagt den nicht, dass es auch ein Bieter-Bot dahinter war?
 
@3252

Lieber im guten klären als das Geld irgendwie einzuklagen. Ist den Stress nicht wert...
 
3252 schrieb:
Die eBucht ist in erster Linie eine Auktionsplattform und kein Online-Shop.
Das würde ich bestreiten. Ebay tritt schon in der Werbung mehr als onlinemarketplace. Dieser Argumentation kann man in der aktuellen Ausgestaltung von ebay kaum folgen.

3252 schrieb:
Ich sehe die Auktion als verbindlich an.
Was heißt verbindlich für dich in diesem Fall? Das hat hier ja an sich gar niemand bestritten. Der TE hätte auch versenden können und auf Zahlung bestehen, nur würde ihn das vermutlich nicht so weit bringen. Warum wurde ja dargelegt.
 
Mustis schrieb:
Das würde ich bestreiten. Ebay tritt schon in der Werbung mehr als onlinemarketplace. Dieser Argumentation kann man in der aktuellen Ausgestaltung von ebay kaum folgen.
Das definiert wohl jeder anders für sich. Nur weil Sachen Neu oder zum Festpreis angeboten werden, macht es es noch lange nicht zu einen reinen Online-Shop. Da das eBucht Prinzip auf eine zeitliche Begrenzung der Auktion zielt und es somit auch das Geld verdient (stätige Gebühren pro Produkt), sehe ich es als Auktionshaus.

Mustis schrieb:
Was heißt verbindlich für dich in diesem Fall? Das hat hier ja an sich gar niemand bestritten. Der TE hätte auch versenden können und auf Zahlung bestehen, nur würde ihn das vermutlich nicht so weit bringen. Warum wurde ja dargelegt.
Das waren alles bis jetzt nur hypothetische Meinungen. Eine Ergebnis spricht in diesen Einzelfall ein Gericht. Wobei meine Meinung bleibt, der Verkäufer gewinnt. Wird aber vielleicht nervig, wenn es soweit kommen sollte.

Werden wir aber nie erfahren, da er schon eine Lösung gewählt hat ;-)
 
3252 schrieb:
Wobei meine Meinung bleibt, der Verkäufer gewinnt.
Was gewinnt? Das ein Kaufvertrag besteht? Sicher. Eine ggf. stattfindende Anfechtung? Wohl eher nicht. Das ein Käufer keinen Kühler für 400€ kaufen möchte, ist mehr als offensichtlich. Den Irrtum hier abzuerkennen und somit den Kaufvertrag durchzudrücken, dürfte utopisch sein. Der Irrtum ist in diesem Fall derart offensichtlich, dass auch der Käufer sich darüber im Klaren sein kann, dass die Willenserklärung irrtümlich abgegeben worden ist, was wiederum zu bestimmten Rechtsfolgen führt.
 
Mustis schrieb:
Den Irrtum hier abzuerkennen und somit den Kaufvertrag durchzudrücken, dürfte utopisch sein. Der Irrtum ist in diesem Fall derart offensichtlich, dass auch der Käufer sich darüber im Klaren sein kann, dass die Willenserklärung irrtümlich abgegeben worden ist, was wiederum zu bestimmten Rechtsfolgen führt.
Hier müsste erst der Irrtum geklärt werden. Die Beschreibung ist zu offensichtlich und konkret beschrieben, damit es ein Irrtum sein könnte. Der Artikel ist klipp und und klar beschrieben. Nur weil jemand schneller klickt, als er denken kann (oder aus anderen Gründen), dafür kann der Verkäufer nichts! Wo soll da gestritten werden? Auch war es eine Auktion, da hatte man genug Zeit sich mehrmals die Beschreibung durchzulesen. Wenn der Käufer kurz vor Knapp kam und die Beschreibung nicht richtig gelesen hat, dann ist das Pech für diesen. Wäre es aber ein Sofort-Kauf gewesen, dann gebe ich Dir zu 100% Recht.

Zudem. Der Käufer hätte das bekommen, was er ersteigert hat. Er hätte aber vielleicht nicht das bekommen, was er erwartet hat. Das sind zwei Paar Schuhe.

Wenn viele bis zu so einen hohen Betrag bieten, dann ist der Kühler wohl soviel Wert. Ob es sinnig für einen ist, sei dahin gestellt.
 
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Mastermind85 schrieb:
Ja, das Angebot enthält evtl. einige Fehler. Dennoch finde ich, dass die Beschreibung und Fotos aussagekräftig
genug sind und nicht irreführend.

Wers glaubt. Du weißt selbst, dass deine Bilder irreführend sind. Wieso hast du sonst im 1. Beitrag nicht auch das erste Ebay Bild deines Angebots genommen?

So verkauft man einen Kühler:

https://www.ebay.de/itm/124689312299?hash=item1d080fea2b:g:B14AAOSwELNgfsXx

Selbst der Angebots Titel ist irreführend:

"Gigabyte GeForce RTX 2070 SUPER GAMING OC WHITE Kühler"

Wieso steht das Wort Kühler ganz am Ende? Wieso ist davor fast alles Caps.
Du hast es doch drauf angelegt, dass die Leute die Beschreibung nicht lesen.
 

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@uincom

Der Threadsteller ist kein Profi-Verkäufer. Man kann Ihm jetzt nicht abverlangen BWL, Marketing oder etc dafür zu studieren.

Das erste Bild zeigt einen Lüfter. Punkt. Sowas hat eine GPU, eine CPU, eine Klimaanlage oder etc. Ob man dann eine echte GPU daraus macht, liegt an jeden selbst. Dazu gibt es noch mehrere Bilder und auch die Beschreibung.

Die Titel-Beschreibung kommt vielleicht daher, dass er vielleicht Copy und Paste gemacht und am Ende nur noch mit "Kühler" ergänzt hat?

Ihm jetzt Bösswilligkeit zu unterstellen ist jetzt wirklich... ... ... Bitte auch mal den Kopf benutzen... oder soll man vielen jetzt auch beim Atmen helfen?

Langsam verliert man immer mehr den Glauben an die Menschheit...

Der Thread-Ersteller wollte nur einen GPU-KÜHLER verkaufen. Hat nach dem Kauf bemerkt, der Preis ist höher als gedacht. Meldet sich beim Käufer und gibt Ihm die Möglichkeit eines Widerrufs. Am Ende wird er noch als Betrüger mit böser Absicht von einigen wenigen dargestellt? Obwohl er es nur gut meinte und der Fehler, meiner Meinung, auf der Käuferseite liegt. Zudem wollte er nur wissen, wie man sein Angebot interpretiert und nicht eine Charakterbeschreibung von Ihm selbst.

Wie ich das jetzt langsam sehe, wäre das auch passiert, wenn er nur das Wort "Kühler" im Titel und in der Beschreibung ohne weiteres geschrieben hätte...
 
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Der TE hat bewusst nicht das erste Bild gepostet beim erstellen des Threads. Du scheinst sehr naiv zu sein. Strafrichter sind jedenfalls nicht so naiv. Die kennen ihre Pappnasen mit ihren hundert Ausreden. Betrugsverurteilungen gab es schon mit deutlich weniger Indizien.
 
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