ebay Käufer fordert nachträglich Minderung direkt auf sein PayPal Konto

Logisch wird bei Kontoerstellung die Bonität abgefragt. In den AGBs steht: "... von externen Auskunfteien wie SCHUFA abgleichen".

Ich habe mir damals irgendwann mal den kostenlosen lebenslangen Zugang zu "MeineSchufa" gesichert. Ich kann dir zumindest an meinen Daten sagen, dass Paypal bei der Schufa gar nichts angefragt hat. Mag bei anderen Personen anders sein und welche anderen Auskunfteien möglicherweise angefragt wurden entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn aber ein Mahnbescheid (in dem Fall) eintraf, auf den Widersprochen wurde, dann wird das i.d.R. nicht plötzlich einfach fallengelassen.

Es ist doch sogar ganz oft nach dem Mahnbescheid Schluss. (Siehe Urheberrechts Abmahnungen). Den bekommt man als Gläubiger günstig und ohne jegliche Prüfung der Forderung, noch dazu sieht er schön aus und verleitet sicherlich einige Schuldner einzuknicken.
 
Eisbrecher99 schrieb:
@leesmercenary:
Das das keine Konsequenzen für dich nachgezogen hat, die auf ein Gerichtsverfahren oder auf eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher hinauslaufen, glaube ich dir nicht. Auf jeden Fall hat deine Bonität bei der Schufa damit sicherlich ordentlich gelitten... so, wie du dich gibst, muss deine Selbstauskunft ja richtig rosig aussehen. :evillol:

Was du mir glaubst oder nicht ist natürlich deine Sache. :D Nach dem Mahnbescheid vom Amtsgericht, kamen noch 2-3 Briefe der KSP, dann war Stille und ich habe nie wieder etwas gehört. Ich habe im April einen neuen Mietvertrag und im Juni meinen dritten Leasingvertrag in Folge abgeschlossen. Um die Schufaauskunft habe ich mich im Vorfeld selbst gekümmert, ausnahmslos positiv. ;) Es ist kein Zufall, dass Paypal seinen Sitz nicht in Deutschland hat, sondern ich meine in Irland? Weil eben deren AGB's nach deutschem Recht nicht tragbar sind. Paypal kann nicht einfach aufgrund einer Beschwerde im Rahmen des "Käuferschutzes" Geld von einem anderen Konto abbuchen.
Ergänzung ()

Zu dem Thema Verpackung der Ware. Ich habe es mit einer Kollegin zusammen verpackt, die OVP nochmal dick und fett in Luftpolsterfolie und das ganze dann in einen Karton. Es ist mir auch schleierhaft, wie die DHL die Wagons beschädigt hat. Kann eigentlich nur so passiert sein, dass jemand auf den Karton getreten ist, entweder die DHL oder jemand im Haushalt des Käufers. Naja mir auch egal, Käufer und ich haben jeweils das Geld bekommen und Paypal hat den Schaden und das freut mich besonders. :D
 
smuper schrieb:
Ich habe mir damals irgendwann mal den kostenlosen lebenslangen Zugang zu "MeineSchufa" gesichert. Ich kann dir zumindest an meinen Daten sagen, dass Paypal bei der Schufa gar nichts angefragt hat. Mag bei anderen Personen anders sein und welche anderen Auskunfteien möglicherweise angefragt wurden entzieht sich meiner Kenntnis.
Deswegen denke ich auch, dass die auch noch nach anderen Gesichtspunkten, wie z.B. dem Wohnort und der lokalen Zahlungsbereitschaft scoren.

Es ist doch sogar ganz oft nach dem Mahnbescheid Schluss. (Siehe Urheberrechts Abmahnungen). Den bekommt man als Gläubiger günstig und ohne jegliche Prüfung der Forderung, noch dazu sieht er schön aus und verleitet sicherlich einige Schuldner einzuknicken.
Ja, das stimmt auch wieder. Aber in meinen Augen wäre das jetzt aber keine Forderung gewesen, die eben auf wackligen Beinen steht.


Holt schrieb:
Eisbrecher99, so ein totaler Blödsinn! Natürlich sind die 7 Tage gegenüber DHL relevant und der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers, dessen Risiko sich wegen des offenbar versicherten Versands gemindert wurden, nur hätte der Käufer das rechtzeitig in Anspruch nehmen müssen. Ob diese ausreichend gut verpackt war, was eindeutig die Pflicht und Verantwortung des Verkäufers ist, steht auf einen anderen Blatt und dazu wissen wie zu wenig um darüber diskutieren zu können.
Das das Versandrisiko beim Käufer liegt, ist unbestritten richtig. Nur ist der Käufer nicht der Vetragspartner mit dem Versanddienstleister, sondern einzig allein der Verkäufer und dieser hat einzig allein den Schaden ggü dem Versanddienstleister geltend zu machen. Ergo hätte der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig darauf hinweisen müssen und der sich wiederum an den Versanddienstleister. Das sind halt zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Wenn der jemanden zum Empfang der Sendung berechtigt hat, dann hätte derjenige auch die Sendung prüfen müssen.
Das ist halt wieder Spekulation... wer gibt seinem Familienangehörigen vorher schon eine Vollmacht und die Sendung annehmen zu können?

Schon die Androhnung bei einer bestrittene Forderung den Fall an die Schufa zu übermitteln, hat übrigens das OLG Celle (Az. 13 U 64/13) untersagt.
Das ist ja schön, das du das postest, aber das belegt nur jene Fälle, in denen sich die Beklagten ggü dem Schuldern nicht korrekt verhalten haben, d.h. diese haben sich nicht an die gesetzlichen Voraussetzungen, also Ablauf, Formalien und einzuhaltender Fristen, gehalten haben. Ansonsten, wenn alles penibel eingehalten wird, ist nämlich der "Hinweis" auf eine Datenübermittlung an Schufa & Co. legitim und legal.

In einem ähnlichen BGH-Urteil vom letzten Jahr (I ZR 157/13) wurde auch so geurteilt, wie in deinem Link. Dort hat der Beklagte sich auch nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, wie so oft in jenen Fällen, in denen der "Eintreiber" darauf hofft, sich von jenen Schreiben einschüchtern zu lassen und sofort, ohne Umschweife zu zahlen.

Ist ja mal wieder eine amüsante Diskussion geworden. :D
 
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Eisbrecher99 schrieb:
Deswegen denke ich auch, dass die auch noch nach anderen Gesichtspunkten, wie z.B. dem Wohnort und der lokalen Zahlungsbereitschaft scoren.
Solche schwachsinnigen Ratings gibt es ja leider, aber werden Auskunfteien die mit sowas arbeiten, dann auch keine Kenntnisse von Vorfällen wie dem genannten bekommen und wenn doch, gelten für deren Speicherung die gleichen Regeln wie für die Schufa.

Eisbrecher99 schrieb:
Ja, das stimmt auch wieder. Aber in meinen Augen wäre das jetzt aber keine Forderung gewesen, die eben auf wackligen Beinen steht.
Was so nur stimmt, wenn man die AGBs von Paypal als solide ansieht, nur darf eben genau daran gezweifelt werden, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung in Fällen wie diesem Stand halten würden und offenbar vermeidet Paypal auch genau darum jegliche solche Prüfung und verzichtet wohl lieber auf den Gang zum Gericht. Es dürfte auch genug Fälle geben wo nicht Einspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid (der je eben keine Prüfung der Forderung enthält) angegangen wird und dann hat Paypal bzw. die Inkassofirma natürlich gewonnen.

Eisbrecher99 schrieb:
einzig allein der Verkäufer und dieser hat einzig allein den Schaden ggü dem Versanddienstleister geltend zu machen. Ergo hätte der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig darauf hinweisen müssen und der sich wiederum an den Versanddienstleister.
Das die Inanspruchnahme praktisch über den Verkäufer laufen muss, ändert doch nichts an dem Versäumnis des Käufers den Schaden dem Käufer anzuzeigen, außerdem kann man schon bei der Annahme einer beschädigten Sendung diesen Sachverhalt reklamieren, wenn die Beschädigung sichtbar ist bzw. die Annahme deswegen auch verweigern.
Eisbrecher99 schrieb:
Das sind halt zwei völlig unterschiedliche Dinge!
Nein, was ist da unterschiedlich? Der versicherte Versand sicher den Käufer ab, da er ja das Versandrisiko trägt.

Eisbrecher99 schrieb:
Das ist halt wieder Spekulation... wer gibt seinem Familienangehörigen vorher schon eine Vollmacht und die Sendung annehmen zu können?
Es braucht keine schriftliche Vollmacht, es reicht das stille Einverständnis, andernfalls muss man dem Bruder eben über die Ankunft des Pakets informieren und ihm untersagen es anzunehmen. Mit der Ablieferung ist das Paket im Verantwortungsbereich des Käufers und wenn er jemanden beauftragt diese anzunehmen, auch wenn diese Beauftragung stillschweigend durch unterlassen einer gegenteiligen Aufforderung erfolgt ist, so hat er sich die Handlungen seines Beauftragten zurechnen zu lassen, auch die fristgerechte Unterlassung der Prüfung der Sendung auf Versandschäden.

Eisbrecher99 schrieb:
Das ist ja schön, das du das postest, aber das belegt nur jene Fälle, in denen sich die Beklagten ggü dem Schuldern nicht korrekt verhalten haben, d.h. diese haben sich nicht an die gesetzlichen Voraussetzungen, also Ablauf, Formalien und einzuhaltender Fristen, gehalten haben.
Irgendwie scheinst Du den Sachverhalt nicht zu begreifen, es geht darum das wegen eines widersprochene Mahnbescheides keine Schufaeintragung erfolgen darf und nicht einmal damit gedroht werden darf, wobei schon ein Hinweis darauf als Drohung verstanden werden kann. In dem Fall von leesmercenary, um den es hier gerade ging, wurde dem Mahnbescheid widersprochen. ThomasK_7 hatte auch klar geschrieben, dass keine Schufaeintragung widersprochener Forderungen erlaubt ist, was Du mit " an mehrere Voraussetzungen.. u.a. wenn der Gläubiger bereits einen Titel ggü dem Schuldern erstritten hat" beantwortet hast, aber dies ist nicht u.a. eine Voraussetzung, sondern in diesem Fall zwingend. Den Titel gibt es aber eben nicht, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde und dann eben keine Klage erfolgt ist.
Eisbrecher99 schrieb:
Ansonsten, wenn alles penibel eingehalten wird, ist nämlich der "Hinweis" auf eine Datenübermittlung an Schufa & Co. legitim und legal.
Das der Hinweis auf die Eintragung dann rechtens ist, wen die Eintragung selbst auch rechtens erfolgt, ist klar, hier aber nicht der Fall und daher am Thema vorbei.

Eisbrecher99 schrieb:
In einem ähnlichen BGH-Urteil vom letzten Jahr (I ZR 157/13) wurde auch so geurteilt, wie in deinem Link.
Was für ein Link? Ich habe keine Links gepostet!
Eisbrecher99 schrieb:
Ist ja mal wieder eine amüsante Diskussion geworden. :D
Allerding, wenn Leute schon Links sehen die es gar nicht gibt :evillol:
 
Eisbrecher99 schrieb:
Vor allem gehörst du auch zu jenen, die nicht verstehen wollen, dass der usprüngliche Kaufvertrag und die Abwicklung der Bezahlung über Paypal zwei völlig unterschiedliche und von einander unabhängige Fälle sind. Du hast einer Nutzungsvereinbarung bei Registrierung von Paypal zugestimmt, in der du dich erklärst, alle sich daraus ergebenden Bedingungen bzw. Rechte und Pflichten anzuerkennen. Wenn Paypal jetzt auf Grund des Käuferschutzes das Geld zurückfordert, dann musst du auch dem Folge leisten.

Das ist gelinde gesagt Blödsinn, denn genausogut kann man hier PayPal vorwerfen in einem gültigen Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer seine Pflichten nachweislich erfüllt hat einzugreifen und diesen Vertrag abändern zu wollen. Sofern die Bezahlung über PayPal teil des Kaufvertrages ist (und davon kann man ausgehen, wenn man über ebay oder andere Plattformen arbeitet), dann würde PayPal hier Gericht spielen. Mit welchem Recht?

AGBs und Nutzungsbedingungen würden hier nur helfen, wenn keine Einzelfallentscheidungen erfolgen würden, genau das macht PayPal aber und das können sie vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen und haben es auch noch nicht versucht.
Die einschlägigen Jura Foren sind ja recht gefüllt mit ähnlich gelagerten Fällen und es geht eben immer bis zum Mahnbescheid und ein paar Bettel Briefe und das wars dann.
 
Man kann eigentlich nur immer empfehlen, Paypal als privater Verkäufer NICHT anzubieten.

In diesem Fall hätte ich dem Käufer alles gute gewünscht und ihn gebeten zu beweisen, dass er nicht den Schaden beim entnehmen der cpu verursacht hat.
Ich gehe davon aus, da es vorher auch einwandfrei funktioniert hat, dass die Pins alle in Ordnung waren.
 
Holt schrieb:
Was für ein Link? Ich habe keine Links gepostet! Allerding, wenn Leute schon Links sehen die es gar nicht gibt :evillol:
Der Link war für mich halt dein Aktenzeichen. :P

hallo7 schrieb:
Das ist gelinde gesagt Blödsinn, denn genausogut kann man hier PayPal vorwerfen in einem gültigen Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer seine Pflichten nachweislich erfüllt hat einzugreifen und diesen Vertrag abändern zu wollen. Sofern die Bezahlung über PayPal teil des Kaufvertrages ist (und davon kann man ausgehen, wenn man über ebay oder andere Plattformen arbeitet), dann würde PayPal hier Gericht spielen. Mit welchem Recht?
Das muss ich dich fragen. Deine Ausführungen sind zwar logisch, aber welchen Tatbestand soll man denn Paypal genau vorwerfen? Man ist qusai wieder beim Augangspunkt des KV angelangt, in dem die jeweilige Vetragsseite ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen hat. Hier: Käufer muss Ware bezahlen.

AGBs und Nutzungsbedingungen würden hier nur helfen, wenn keine Einzelfallentscheidungen erfolgen würden, genau das macht PayPal aber und das können sie vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen und haben es auch noch nicht versucht.
Die einschlägigen Jura Foren sind ja recht gefüllt mit ähnlich gelagerten Fällen und es geht eben immer bis zum Mahnbescheid und ein paar Bettel Briefe und das wars dann.
Weil Paypal gar nicht erst als Kläger auftritt, sondern diese Forderungen (ob berechtigt, oder nicht) an Kanzleien verkauft, die wiederum dann versuchen das Geld "reinzuholen". Deswegen ist es ziemlich sinnlos nach Paypal in Zusammenhang mit Urteilen zu suchen. Es wird sicherlich Mahnverfahren geben, die per Widerspruch dann zu einem Klageverfahren wurden. Aber da kann man die Nadel im Heuhaufen suchen.
 
Hab so Fälle auch schon öfters gehabt. Hab da auch nur die komplette Rückabwicklung angeboten. Da haben dann oft genug die Leute einen Rückzieher gemacht. Auf keinen Fall würde ich auf eine solche Minderung eingehen, wenn du weißt, dass das Produkt in einwandfreiem Zustand ist. Wie oben schon bereits erwähnt wurde, da das über Paypal läuft, musst du was machen. Paypal rafft auch häufig nicht wie das deutsche Gesetz funktioniert und macht im eigenen Ermessen was es will... leider.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Weil Paypal gar nicht erst als Kläger auftritt, sondern diese Forderungen (ob berechtigt, oder nicht) an Kanzleien verkauft, die wiederum dann versuchen das Geld "reinzuholen".

PayPal verwendet KSP Rechtsanwälte für Inkassoverfahren in Deutschland. Diese Kanzlei ist einschlägig bekannt besonders dreist und stümperhaft zu sein (sie machen auch fragwürdige Urheberrechtsabmahnungen usw.). Google findet jede Menge zu der Kanzlei, außer handfeste Klagen (in diesem Bereich).

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Quelle: http://www.supernature-forum.de/attachments/76953d1407330188-paypal-negativer-saldo-anwaltskanzlei-fordert-geld-unbenannt.png

Natürlich muss man sicher immer den konkreten Fall ansehen um sagen zu können, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht.
 
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