ebay Käufer fordert nachträglich Minderung direkt auf sein PayPal Konto

Ja, wer weiß das schon. Vielleicht waren die Pins vorher schon verbogen. Vielleicht hat er sie unsachgemäß selbst beschädigt. Darüber kann und muss man spekulieren. Es kommt nur darauf an, wer etwas beweisen kann und welche berechtigten Zweifel gegen bestimmte Überlegungen sprechen. Sachlich kann man meiner Meinung nach keine der Möglichkeiten ausschließen. Nur ein Transportschaden liegt offenbar nicht vor.

Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache okay war, der Käufer, dass die CPU von Anfang an defekt zu ihm kam.

Also, hast du irgendwelche Beweise wie Fotos oder Zeugen? Im Zivilgericht gilt, dass du nicht dein eigener Zeuge sein kannst.

Das gleiche Problem hat der Käufer. Er könnte, wie von ihm ausgeführt, Ansprüche geltend machen. Allerdings hat er das Beweisproblem, dass er nicht selbst den Schaden verursacht hat.


Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Kulanz: Der Kauf wird zurück abgewickelt und jeder verzichtet auf weitere Rechtsschritte. Ich würde mir aber vor einer Erstattung die Sachen zur Prüfung zurückschicken lassen. Allerdings sieht Ebay oder PayPal wohl einen anderen Ablauf vor.

2. Die harte Tour: Garnichts machen und eine Klage abwarten. Das Beweisproblem hat in dem Fall der Kläger. Du kannst den Käufer auch mal fragen, ob er Beweise für seine Behauptung hat, um ein Prozessrisiko abzuwägen.


Der Käuferschutz von Ebay/Paypal erschweren deine Situation. Wenn du sicher bist, dass die Ware okay war, kannst es aber drauf ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
YesWeedCan schrieb:
Also aus Erfahrung kann ich sagen, dass der Sockel auch bei Entnahme der CPU kaputt gehen kann. Folgendes ist mir passiert:
Bei Ebay Kleinanzeigen wollte ich ein Z68 Board kaufen.
Der Verkäufer sicherte mir zu wenn ich eine CPU mitbringe, dass wir das Board vor Ort testen können. Ich nahm eine Celeron CPU mit und er zeigte mir das Board. Das war Tadellos in Ordnung insbesondere die Pins, etc.

Dann gab ich dem Verkäufer meine CPU und er baute sie ein. Das Board startete, alles schien gut. Dann entnahm der Verkäufer die CPU und auf einmal waren da ein paar Pins verbogen die vorher definitiv gerade waren.
Ich sagte ok bau die CPU noch mal ein wenn das Board funktioniert nehme ich es trotzdem und voila das Board startete nicht mehr.......

Will sagen: Wer weiß ob der Käufer die Pins nicht verbogen hat? Ihm braucht nur die CPU hinfallen, oder falsch entnehmen und schon ist es passiert. Deswegen würde ich gar nichts zurückzahlen. Es sei denn der Mangel war vorher bekannt, dann ist es aber fragwürdig dies nicht angegeben zu haben....

Also um Pins beim Abbau einer CPU zu verbiegen, wobei ich da von aktuellen Intel Sockeln ausgehen, ist schon eine Kunst. wenn man nach oben ich abhebt, kann sich da nicht mal festverhaken oder ähnliches. Sowas hatte ich bei all den Sachen die ich zusammengebaut und wieder abgebaut hatte noch nie. Würde ich als Seltenheit einstufen.
 
Zweites Update!

Ich sag nur: Anruf genügt! :king:

Der letzte Stand zwischen mir und ebay war, das der Käufer 10 Tage Zeit hat die Ware an mich zurück zu senden.
Dafür habe ich Ihm ein DHL Etikett online zur Verfügung gestellt... (hat mich 4,99€ gekostet, die nicht erstattet werden...)

Am letzten Tag der Deadline, der 28. April, wurde das Etikett immer noch nicht in einer Postfiliale abgegeben.

Folglich habe ich sofort am 29. April bei ebay angerufen und meinen Fall erneut angebracht:

Der Kunde hat ebay eröffnet er möchte die Ware zurückgeben und eigentlich nur versucht von mir Geld zu erhalten über das Nachrichtensystem. Dadurch das er nicht das getan hat was er gegenüber ebay geäußert hat, sich damit nicht an die ebay Richtlinien gehalten hat, wurde voll und ganz zu meinen Gunsten entschieden.
Das "eingefrorene" Geld auf PayPal wurde wieder meinem Konto gutgeschrieben. :king:

Das hat mir der ebay-Mitarbeiter sofort an der Hotline bestätigt.
Und nach ca. 30min war das Geld (89€) wieder meines.

ebay und PayPal haben sich wohl nicht so sehr voneinander getrennt…;)

Auszug aus der email:
"Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen.
Wir haben entschieden, dem Käufer keine Rückerstattung zu gewähren. Sie brauchen in diesem Fall nichts weiter zu tun. Die blockierte PayPal-Transaktion wurde wieder freigegeben. Dieser Fall ist geschlossen."

Nochmals danke an alle die mir ganz am Anfang mit Rat und Tat geholfen haben. :n8:
 
weiteres Update...

Ich weiß echt nicht was in diesen Kerl gefahren ist.
Für ebay ist der Fall bereits geschlossen und ich habe mein Geld zurück.

ABER

heute erreicht mich folgende Nachricht, abermals über das ebay Mitteilungssystem.

Zitat:"Sehr geehrter Herr *******,

ich habe bisher auf meine Forderung nach Minderung des Kaufpreises keine weitere Reaktion erhalten. Zu einer Rücknahme bin ich weder verpflichtet noch bereit.
Ich werte Ihre Weigerung daher so, dass Sie Ihrer Pflicht zur Erfüllung des Kaufvertrages nicht nachkommen wollen.
Sie zwingen mich dadurch, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Daraus ergeben sich für mich zum einen Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche für den Kauf des Kaufgegenstands in gleichem Zustand. Hierüber liegt mir nunmehr ein Angebot von EUR 155,67 vor. D.h. der Schadensersatzanspruch gegen Sie beläuft sich auf EUR 66,76, den ich auch bereit bin, gerichtlich einzuklagen, mit entsprechenden weiteren Kosten. Sollten Sie jedoch die von mir verlangte Minderung von EUR 20,- auf das Paypalkonto erstatten haben, bevor Sie mein Rücktrittsschreiben erreicht, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an. Die Bewertung werde ich entsprechend vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen" Zitat Ende

Lebt der in einer parallel Welt? Oder hab ich was falsch verstanden?
Es handelt sich um gebraucht ware von einem privaten Verkäufer...

Er will 66,76€ gerichtlich einklagen ??? Hallo geht's noch?

Ich bitte abermals um eure Meinungen... ist das ein Bluff oder kommt der damit wirklich bis vor Gericht und dann auch noch durch ???

Im Voraus schon mal danke für eure Meinungen!
 
Ich würde das gleich an Ebay weiterleiten und den Typ ignorieren. Heb dir den ganzen schriftlichen Kram schön auf, mehr als du bisher Angeboten hast konntest du nicht tun... wenn er darauf nicht eingeht, ist er selber Schuld.

Finde diese Gehabe schon sehr dreist, oder er ist einfach super naiv, ein Kind, oder was auch immer. Jedenfalls gehören diese Typen abgestraft. So eine Ebay-Sperre, dass wäre schon was feines ;).
 
Da kann man mit eBay bestimmt Kontakt aufnehmen um diese Sache sauber zu klären. Sollte das nicht erfolgreich sein, muss man den juristischen Weg gehen.

Da wir aber nur deine Aussagen zur Verfügung haben welche den Zustand des Boards betreffen ist das von Außen schwierig zu beurteilen.

Wichtig ist halt das du alles was du belegen kannst belegst. Mehr kannst du nlcht machen. Oder du zahlst ihm die 20.- "Schmerzensgeld " und hast eventuell Ruhe ...
 
Warum soll nochmal mit Ebay Kontakt aufgenommen werden? Da ist es doch erledigt. Siehe Post #43.

Zurücklehnen und abwarten, ob er es wirlich versucht einzuklagen.
 
L!mp schrieb:
Ich bitte abermals um eure Meinungen... ist das ein Bluff oder kommt der damit wirklich bis vor Gericht und dann auch noch durch ???

Zivilrechtlich kannst du für alles eine Klage einreichen auch wenn es nur um 1€ geht. Ob diese erfolgreich ist steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich denke du hast deine Pflichten als Verkäufer erfüllt, in dem Sinn würde ich das als schlechten Versuch dich einzuschüchtern sehen. Sein letzter Satz verrät eigentlich eh schon alles, der will 20€ abstauben. Vermutlich hat er sogar schon Verkäufer gehabt die darauf eingestiegen sind...
 
Der kommt damit vor Gericht niemals durch. Zurücklehnen und das schöne Wetter genießen!

Der reicht auch keine Klage ein. Das ist ein reiner Aufschneider ohne wirkliche Ahnung.
 
Irgendwo in eBay kann man Mitglieder blockieren, die können dann weder auf Artikel von einem bieten und einem optional auch keine Nachrichten mehr senden.
 
Nur weil ebay oder Paypal etwas entscheiden, ist das nicht rechtskräftig.
Natürlich kann der Käufer dich also trotzdem verklagen.

Ich würde dem nur antworten, dass der Kaufvertrag erfüllt wurde und die Pins intakt waren und jegliche Kulanz ablehen.
Rücktritt zurückweisen aufgrund gültigen und bereits erfülltem Kaufvertrag.
 
Nur mal so aus Interesse an die Juristen:

Wie hoch wäre denn der maximale Betrag, den L!mp zahlen müsste, wenn gerichtlich zu seinen Ungunsten entschieden wird? Wie hoch wäre denn der Streitwert? Die 66€ Differenz?

Ohne eigene Anwaltskosten, das würde mich mal interessieren.
 
Das Problem ist ja dann nicht die Differenz, sondern die Gerichts- und Anwaltskosten die dazukommen ;-) da wird er dann ganz fix bei 400/500€ oder mehr landen. Ich würde ihm auch ein letztes mal schreiben, dass du deinen Verpflichtungen nachgekommen bist und er schön klagen soll. Für mich klingt das ja schon was nach Erpressung.
 
Kein Mensch geht wegen 20€ zum Anwalt, selbst die meisten Rechtsschutz-Versicherungen greifen erst ab 500€ Warenwert. Ich würde diesen Spinner ignorieren und Mahnschreiben ggf. mit Widerspruch beantworten. Und wenn du wegen 20€ angeklagt wirst, brauchst du auch keinen Anwalt, da kann man sich selbst wehren.
 
Jetzt, da der Käuferschutz von Ebay und Paypal außen vor ist, sind wir wieder bei jener Sachlage, die ich schon auf Seite 1 beschrieben habe. Das heißt, er hätte prinzipiell Anspruch auf einen Schadenseratz für die Mehrkosten zu einem anderen Angebot... mit den Knackpunkt, das er in der Beweispflicht steht, dass der Artikel bereits defekt geliefert und somit nicht der Angebotsbeschreibung entsprochen hat. Das kann er gar nicht erbringen.

Ansonsten gilt nämlich genau das, was WhiteShark geschreiben hat. Nämlich das das was Paypal und Ebay entschieden haben, nur für den Dienstleistungsvertrag bzw. die Bezahlung über Paypal relevant war und nicht für den eigentlichen Kaufvertrag.

Gerichtskosten müssen nicht zwingend ein Argument sein... wenn das so ein "Irrer" ist, der das gerne vorstreckt, nur um seinen Prinzipien von Gerechtigkeit nachzukommen, dann ist das nicht auszuschließen. Vor allem zahlt ja der Verlierer alle Kosten. Aber wie gesagt, scheitert das mit dem Beweis, wer jetzt eigentlich für den angeblichen Schaden verantwortlich ist. Das kann niemand mehr nachvollziehen, wer die Pins verbogen hat.
 
Und das mit dem Mehrkosten ist auch so eine Sache. Der kann ja nicht einfach das teuerste Angebot nehmen, oder gar neuware kaufen.
Es dürfte nicht schwer sein da günstiger Angebote zu finden.
 
Das mit den Mehrkosten hab ich eh noch nicht ganz begriffen. Es ist doch selbst bei normalen Händlern so, dass die Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrages verhältnismäßig sein muss. Beispiel: ich kaufe z.B. ein Auslauf-Modell im Rahmen einer Rabattaktion und muss das Produkt kurze Zeit später wegen einem Defekt reklamieren. Der Händler hat das entsprechende Modell nicht mehr vorrätig und eine Reparatur bzw. ein austausch gegen das neue Modell ist unverhältnismäßig. Dann bekomme ich einfach mein Geld zurück und das war's. Hab ich selber schon mehrmals so erlebt und kenne ähnliche Geschichten von Freunden und Kollegen.

Warum sollte also hier im Bereich des Privatverkaufs plötzlich jemand gezwungen sein, in unverhältnismäßiger Art und Weise einen Kaufvertrag einhalten zu müssen?
 
Scythe1988 schrieb:
Das Problem ist ja dann nicht die Differenz, sondern die Gerichts- und Anwaltskosten die dazukommen ;-) da wird er dann ganz fix bei 400/500€ oder mehr landen. Ich würde ihm auch ein letztes mal schreiben, dass du deinen Verpflichtungen nachgekommen bist und er schön klagen soll. Für mich klingt das ja schon was nach Erpressung.

Ja, das die Anwalts- und Gerichtskosten den Großteil darstellen, war mir bewusst. Aber die hängen ja vom Streitwert ab. Aber wie hoch ist dieser? Die 66€ Differenz zu einem Neuprodukt, die 20€ Erstattung, die der Käufer haben möchte oder der gesamte Verkaufspreis (89€)?

Hab dann auch diesen Rechner gefunden:
http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Bei 66€ Streitwert und ohne eigenen Anwalt sind es max. 264€. Darauf käme dann noch die Zahlung (Differenz, Entschädigung etc.) von Verkäufer an Käufer.

Ich würde einfach abwarten. Der Käufer hatte ja die Möglichkeit das Mainboard zurückzusenden, mehr konntest du ihm nicht anbieten. Wenn er nicht wollte, dann hat er Pech gehabt. Ich würde einfach nichts mehr schreiben. Solltest du dann Post vom Anwalt/Gericht/Mahnbescheid o.Ä. bekommen, kann man sich drüber Gedanken machen :)

Hat denn der Käufer das Mainboard zwischenzeitlich zurückgesandt?

Edit: Wobei ich gerade sehe, dass die Gerichtskosten bei allen Möglichkeiten gleich hoch sind.
 
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