A
abulafia
Gast
Ja, wer weiß das schon. Vielleicht waren die Pins vorher schon verbogen. Vielleicht hat er sie unsachgemäß selbst beschädigt. Darüber kann und muss man spekulieren. Es kommt nur darauf an, wer etwas beweisen kann und welche berechtigten Zweifel gegen bestimmte Überlegungen sprechen. Sachlich kann man meiner Meinung nach keine der Möglichkeiten ausschließen. Nur ein Transportschaden liegt offenbar nicht vor.
Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache okay war, der Käufer, dass die CPU von Anfang an defekt zu ihm kam.
Also, hast du irgendwelche Beweise wie Fotos oder Zeugen? Im Zivilgericht gilt, dass du nicht dein eigener Zeuge sein kannst.
Das gleiche Problem hat der Käufer. Er könnte, wie von ihm ausgeführt, Ansprüche geltend machen. Allerdings hat er das Beweisproblem, dass er nicht selbst den Schaden verursacht hat.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Kulanz: Der Kauf wird zurück abgewickelt und jeder verzichtet auf weitere Rechtsschritte. Ich würde mir aber vor einer Erstattung die Sachen zur Prüfung zurückschicken lassen. Allerdings sieht Ebay oder PayPal wohl einen anderen Ablauf vor.
2. Die harte Tour: Garnichts machen und eine Klage abwarten. Das Beweisproblem hat in dem Fall der Kläger. Du kannst den Käufer auch mal fragen, ob er Beweise für seine Behauptung hat, um ein Prozessrisiko abzuwägen.
Der Käuferschutz von Ebay/Paypal erschweren deine Situation. Wenn du sicher bist, dass die Ware okay war, kannst es aber drauf ankommen lassen.
Der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache okay war, der Käufer, dass die CPU von Anfang an defekt zu ihm kam.
Also, hast du irgendwelche Beweise wie Fotos oder Zeugen? Im Zivilgericht gilt, dass du nicht dein eigener Zeuge sein kannst.
Das gleiche Problem hat der Käufer. Er könnte, wie von ihm ausgeführt, Ansprüche geltend machen. Allerdings hat er das Beweisproblem, dass er nicht selbst den Schaden verursacht hat.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Kulanz: Der Kauf wird zurück abgewickelt und jeder verzichtet auf weitere Rechtsschritte. Ich würde mir aber vor einer Erstattung die Sachen zur Prüfung zurückschicken lassen. Allerdings sieht Ebay oder PayPal wohl einen anderen Ablauf vor.
2. Die harte Tour: Garnichts machen und eine Klage abwarten. Das Beweisproblem hat in dem Fall der Kläger. Du kannst den Käufer auch mal fragen, ob er Beweise für seine Behauptung hat, um ein Prozessrisiko abzuwägen.
Der Käuferschutz von Ebay/Paypal erschweren deine Situation. Wenn du sicher bist, dass die Ware okay war, kannst es aber drauf ankommen lassen.
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