ebay - Ware beim Versand verloren gegangen

Anoubis

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Hallo zusammen,

ich habe einen Artikel für 120€ bei ebay verkauft und diesen als Päkchen per DHL verschickt. Der Käufer hatte die Wahl zwischen Päkchen und Paket. Nun ist die Ware offenbar auf dem Versandweg verloren gegangen. Ohne Trackingnummer kann der Verbleib nicht geklärt werden und ein Päkchen ist bekanntlich nicht versichert. Der Käufer möchte den Kaufpreis erstattet haben und droht mir jetzt mit seinem Anwalt.

Aus ebays Rechtsportal geht hervor: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko

Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wird sicherlich ein Einlieferungsnachweis von mir verlangt werden. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich diesen Nachweis erbringen kann/soll? Ich habe die Quittung und ein Foto des Päkchens. Auf der Quitting stehen zwar Angaben wie Datum, Adresse der Filiale und der Versandpreis, es wird aber nicht ersichtlich was ich an wen versendet habe. Daher wird die Quittung wohl nicht als Nachweis ausreichen.
 
Ich hoffe du hast nicht mit paypal verkauft dann könntest du dennoch erstmal Probleme bekommen.
 
Nein, habe ich nicht. Das Risiko war mir bereits vorher bewusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anoubis schrieb:
[...] Ich habe die Quittung und ein Foto des Päkchens. Auf der Quitting stehen zwar Angaben wie Datum, Adresse der Filiale und der Versandpreis, es wird aber nicht ersichtlich was ich an wen versendet habe. Daher wird die Quittung wohl nicht als Nachweis ausreichen.

Steht darauf nicht auch das Gewicht? Warst du alleine beim Versand? Hast du mit Freunden darüber geredet, dass du nachher noch schnell XY zur Post bringen wirst? Kleine Filiale auf dem Dorf/anderweitig nicht total anonym?

Grundsätzlich wäre ich erstmal nicht panisch.
 
Leider steht kein Gewicht auf der Quittung. Die Filiale ist die zweitgrößte in einer kleinen Großstadt.

Panisch bin ich auch nicht. Ich denke mal ich stehe ganz gut dar, aber es wäre natürlich noch besser wenn ich mich 100%ig absichern könnte.
 
Ich frage mich, wie man bei 120€ Warenwert Päckchen anbieten kann?
Selbst wenn der Käufer das jetzt ausgewählt hat, hat man ja nur Ärger wie man sieht.
Und es geht hier um 2-3€ die ein Paket mehr kostet.
 
Kann ja auch sein, dass der Käufer nur behauptet die Ware nicht erhalten zu haben - besser immer mit Nachweis.
Grundsätzlich biete ich einen kostenlosen Versand an, die Kosten für den versicherten Versand sind im Auktionspreis bereits eingerechnet.

Du hast ja die Quittung und ein Foto der Ware. Außerdem könntest du dich im Falle eine Verhandlung erinnern,
dass dein/e Freund/in mit dir in der Post gewesen ist – damit hast du die 100 %.
 
ansich bist du im recht, der Käufer hat Pech.

im Zivilrecht kommt es aber meistens darauf an wem der Richter mehr glaubt.
Wenn also der Richter dir glaubt das du das Päckchen weggeschickt hast, dann gewinnst du, glaubt er dir nicht, verlierst du.

Ich würd mich erstmal entspannt zurück lehnen und schauen was noch so kommt.
Aber du kannst den Käufer ja nochmal auf deinen "Privatverkäufer" Status und des entsprechenden Versandrisikos (welches er bewusst gewählt hat) hinweißen.
 
@SpookyFBI: Deine Frage hilft mir bei meinem aktuellen Problem kein Stück weiter.

@Nr23: Ja, ich habe auch schon daran gedacht, dass er die Ware erhalten hat und dies leugnet. Es spricht einiges dafür. Bspw. wollte er unbedingt mit Paypal zahlen, obwohl ich dies in der Auktion nicht angeboten habe. Zusätzlich hat er bereits 2 Tage nach Versanddatum einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel eröffnet.

@florian.: Vor Gericht wird das Ganze wohl nicht gehen. Nicht bei dem Betrag. Ich habe ihn bereits ausführlich auf den Status als Privatverkäufer und das Versandrisiko hingewiesen.

Versteh mich nicht falsch. Ich bin entspannt. Zu 95% gehe ich davon aus, dass ich von seinem Anwalt nichts hören werde. Aus dem Schriftverkehr mit dem Käufer ging indirekt hervor, dass er keine Rechtsschutzversicherung hat und offenbar auch kein Geld für einen Anwalt.
 
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Doch meine Frage sollte dir zumindest für die Zukunft weiterhelfen. Ob es das Wert ist, auf ein Paket mit Nachweis und 500€ versichert zu verzichten.
Aber ich bin gespannt wie das ausgeht...
 
Und du meinst, da bin ich noch nicht selbst drauf gekommen? Natürlich werde ich in Zukunft keine Wahlmöglichkeit mehr anbieten.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

1. Update. Ich habe soeben eine negative Bewertung erhalten, in der nochmals auf den Anwalt verwiesen wurde. Ärgerlich bei einem ansonsten sehr guten Bewertungsprofil.
 
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Die allermeisten Personen, die mit einem Anwalt drohen, machen es sowieso nicht. Ein Anwalt kostet Geld und je nach Aufwand liegt die Summe gleich auf der Höhe des Wertes. Da die Gesetzeslage sowieso eindeutig ist, und der Käufer sich noch explizit für Päckchen entschieden hat, ist das aus meiner Sicht eine leere Drohung.
 
Davon gehe ich ebenfalls aus. Man konnte bereits sehr viel zwischen den Zeilen lesen :p
 
Anoubis schrieb:
1. Update. Ich habe soeben eine negative Bewertung erhalten, in der nochmals auf den Anwalt verwiesen wurde. Ärgerlich bei einem ansonsten sehr guten Bewertungsprofil.

Dann lass sie löschen mit entsprechender Erklärung.
Wenn die Option auf versicherten Versand besteht und der Käufer explizit den unversicherten Versandweg haben möchte ist es nicht dein Problem.
 
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Das sehe ich anders. Zumindest ich würde einen Verkäufer mit 100% positiver Bewertung immer einem Verkäufer mit schlechterer Bewertung vorziehen. Mit der Ansicht bin ich sehr wahrscheinlich auch nicht allein.

Edit: Außerdem kann der Käufer meinen Kommentar wiederum kommentieren (ist soeben passiert). Ich kann darauf dann allerdings nicht mehr antworten. So kann ich seine falsche Anschuldigung auch nicht mehr entkräften.
 
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Doch, das geht auf dem Zivilklageweg. (Klage auf Rücknahme der Bewertung)
Ist nur die Frage, ob Du Dir den Stress antuen möchtest.
 
Anoubis schrieb:
Das sehe ich anders. Zumindest ich würde einen Verkäufer mit 100% positiver Bewertung immer einem Verkäufer mit schlechterer Bewertung vorziehen. Mit der Ansicht bin ich sehr wahrscheinlich auch nicht allein.

Ja und Nein. Wenn dein Profil bzw. deine Bewertungen sauber sind, fällt das nicht groß ins Gewicht. Für mich sind das Einzefälle, wo der Käufer dem Verkäufer eins reindrücken will.
Mit nem Anwalt droht doch mittlerweile eh jeder, der seinen Fehler nicht eingestehen will. Außerdem: Wer sagt denn bitte, dass der Käufer das Päckchen nicht erhalten hat?
 
Mal langsam jetzt. Ich verfolge den Thread hier eigentlich mit Interesse, wenn der Käufer jetzt aber quasi zum Lügner und Betrpüger abgestempelt werden soll, dann hat der Spaß echt ein Ende.
Und dann noch "der seinen Fehler nicht eingestehen will." Der Mensch hat Geld bezahlt und dafür nichts bekommen. Und auch, wenns bei Anderen nicht so zu sein scheint, 120€ sind immer noch eine Menge Geld
 

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