Hallo zusammen,
ich habe einen Artikel für 120€ bei ebay verkauft und diesen als Päkchen per DHL verschickt. Der Käufer hatte die Wahl zwischen Päkchen und Paket. Nun ist die Ware offenbar auf dem Versandweg verloren gegangen. Ohne Trackingnummer kann der Verbleib nicht geklärt werden und ein Päkchen ist bekanntlich nicht versichert. Der Käufer möchte den Kaufpreis erstattet haben und droht mir jetzt mit seinem Anwalt.
Aus ebays Rechtsportal geht hervor: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wird sicherlich ein Einlieferungsnachweis von mir verlangt werden. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich diesen Nachweis erbringen kann/soll? Ich habe die Quittung und ein Foto des Päkchens. Auf der Quitting stehen zwar Angaben wie Datum, Adresse der Filiale und der Versandpreis, es wird aber nicht ersichtlich was ich an wen versendet habe. Daher wird die Quittung wohl nicht als Nachweis ausreichen.
ich habe einen Artikel für 120€ bei ebay verkauft und diesen als Päkchen per DHL verschickt. Der Käufer hatte die Wahl zwischen Päkchen und Paket. Nun ist die Ware offenbar auf dem Versandweg verloren gegangen. Ohne Trackingnummer kann der Verbleib nicht geklärt werden und ein Päkchen ist bekanntlich nicht versichert. Der Käufer möchte den Kaufpreis erstattet haben und droht mir jetzt mit seinem Anwalt.
Aus ebays Rechtsportal geht hervor: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, wird sicherlich ein Einlieferungsnachweis von mir verlangt werden. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich diesen Nachweis erbringen kann/soll? Ich habe die Quittung und ein Foto des Päkchens. Auf der Quitting stehen zwar Angaben wie Datum, Adresse der Filiale und der Versandpreis, es wird aber nicht ersichtlich was ich an wen versendet habe. Daher wird die Quittung wohl nicht als Nachweis ausreichen.