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Tja, alles schon gehabt. Der Mensch hat Geld bezahlt und ganz bewusst den unversicherten Versand gewählt und kommt jetzt mit der üblichen Anwaltskeule. Ein unerfahrener Verkäufer knickt da schnell ein. Von dieser Richtung darf man es ruhig mal betrachten.
Nein, möchte ich nicht. Vor allem, da ich nach wie vor nicht beweisen kann, dass ich die Ware tatsächlich verschickt habe.
Silent1337 schrieb:
Ja und Nein. Wenn dein Profil bzw. deine Bewertungen sauber sind, fällt das nicht groß ins Gewicht. Für mich sind das Einzefälle, wo der Käufer dem Verkäufer eins reindrücken will.
Es kann sich nur negativ auswirken. Selbst wenn die Bewertung in Zukunft auch nur einen einzigen potentiellen Bieter davon abhält sein Gebot abzugeben, wird mir dadurch geschadet.
Silent1337 schrieb:
Außerdem: Wer sagt denn bitte, dass der Käufer das Päckchen nicht erhalten hat?
Ich gehe davon aus, dass das nicht dein einziger Verkauf ist. Ich würde es an dieser Stelle einfach auf die nette Art versuchen, jeder übernimmt die Hälfte und er nimmt seine Bewertung zurück. - Wenn du nochmals die juristische Faktenlage klarmachst und er wird das wohl nicht ablehnen.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, ist es so gut wie unmöglich eine Bewertung zurück zunehmen. Selbst wenn der Käufer dies bei Ebay beantragt. Ich muss mich wohl damit abfinden. Nach einem Jahr ist die Bewertung in der Zusammenfassung dann auch nicht mehr zu sehen.
Doch. Ich wurde vor einigen Jahren schonmal zu Unrecht negativ bewertet und hatte ein Jahr später und bis vor 2 Wochen ein 100% positives Bewertungsprofil.