Eben seltsame Abmahnung erhalten

Katsumi

Lt. Commander
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Hallo.

Ich habe per normaler Post (nichts unterschreiben) einen Brief aus Tschechien erhalten, indem mir mitgeteilt wird, das ich ein Download anbiete dessen Programm-Name hierzulande geschützt sei und somit Schadensersatz/Lizenzgebühr in Höhe von 160EUR tragen soll. Anbei eine Unterlassungserklärung.

Wenn ich dem nicht nachkomme, wird vor Gericht um 50.000EUR verklagt.

Bei dem Download handelt es sich um "VirtualDub Mod" und linkt auf: *URL gekickt* zusammen mit dem Hinweis: "VirtualDub Mod ist ein simpler Frameserver. Er kann Bilddaten in verschiedenen Formaten von unterschiedlichsten Quellen, inklusive AviSynth Skripten, beziehen und durch Video-for-Windows kompatible Codecs schleusen. VDubMod enthält zusätzlich einige eigene Filter und kann Streams in AVI-Dateien verwalten."

Ist das jetzt ein schlechter Scherz? Ich bin kein Rechtsexperte und auf den Stress mit Anwalt nehmen und eventuell noch Kosten für mich habe ich erst recht kein Interesse.

ComputerBase bietet ja auch dieses Porgramm an, also sollte das Thema hier wahrscheinlich Interesse finden und CB hat bestimmt einen guten Rat für mich, oder? ;)

Hier mal Scans von dem Brief



Ich habe meine Anschrift, Namen und URL des Links entfernt und bei der Unterlassungserklärung die Kontonummer und BLZ des Abmahners.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Wenn du wegen einem Link abgemahnt wirst, dann setz diesen doch bitte nicht hier ins Forum.)
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Nicht unterschrieben ?
Auf Seite 1 ist doch eine. ;)


Falls die Daten auf der Urkunde echt seien sollten, will sich da evtl. jemand bereichern.
Ausserdem... Warum wickelt er das über die Tschechei ab ?
Wenn dann über deutsche Anwälte oder Gerichte...

Die Sache sieht mir sehr unseriös aus.
Zeige das mal (d)einem Anwalt, falls du einen hast.
 
AW: Eben seltsame Abmahnung erhalten (Interessant für CB-Team)

-oSi- schrieb:
Nicht unterschrieben ?
Auf Seite 1 ist doch eine. ;)
Entschuldige, aber auf was bezieht sich die Frage/Aussage?

Habe kein Anwalt, noch nie damit zu tun gehabt ^^
 
AW: Eben seltsame Abmahnung erhalten (Interessant für CB-Team)

Das riecht mir doch schon wieder nach ne Finte :freak:
Unterschrift eingescannt? Sehr komisch...
Erinnert mich an diese komischen Anwaltschreiben alá Olaf Tank :rolleyes:
Und es ist doch auch ein frei erhältliches Programm was auch anderes Seiten anbieten, oder?
Dann müsste ja CB bald auch Post bekommen....^^
 
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Nimm dir nen guten Anwalt und mach sie nieder!
 
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Der Markeneintrag ist korrekt. Allerdings läuft noch die Widerspruchsfrist.
Ferner ist der Begriff als Wortmarke eingetragen.
 
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Woher hast du diese Information?
Eine Widerspruchsfrist bringt aber nichts, wenn der "Hersteller" von VirtualDub sich dort nicht meldet ;)

Wenn ich Wiki richtig verstehe müsste es ja eine art Logo-Schriftzug sein, was in meinem Fall ja nicht ist, sondern ein Link und jetzt werd ich mal kleinlich... wir linken auf "VirtualDub Mod". Dieser geschützte Name ist nur ein Teilname, sowas kann doch dann schon nicht mehr zutreffen oder?

Einfach laufen lassen und zurücklehnen?
 
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Katsumi schrieb:
Einfach laufen lassen und zurücklehnen?
Weder das eine, noch das andere.

Wende dich am Besten an einen Anwalt.
Das wird dann immer noch günstiger, als die Strafe, die kommen könnte. ;)
 
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@ -osi- und Katsumi: Um Euer Missverständniss zu klären. Katsumi meint nicht die Unterschrift auf Seite 1, sondern er habe nur einen normalen Brief bekommen, kein Einschreiben, welches man unterschreiben muß.
Man muß schon richtig lesen, was jemand schreibt...
Ich habe per normaler Post (nichts unterschreiben) einen Brief erhalten.
 
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Man kann auch kein Erfrischungsgetränk als "Coca-Cola grün" herausbringen und verkaufen, ohne kräftigen Ärger zu bekommen. Auch wenn eingefleischte Coca-Cola-Trinker grüne Coke nicht mit der Kneifzange anfassen würden. :cool_alt:

Die Zustellung eines solchen Schreibens ist mit normaler Post jedenfalls ohne weiteres möglich. Es handelt sich hier um eine "kreative Geschäftsidee", die die mit Abmahnungen überzogenen Website-Betreiber zu Recht als Abzocke sehen werden.

Über die marken- und internetrechtlichen Verwicklungen mögen sich Fachleute äußern. Schlimmstenfalls dauert es Jahre, bis dem Treiben Einhalt geboten wird wie damals mit der Wortmarke "Explorer". http://www.heise.de/newsticker/meldung/15427
 
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Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme und selbst wenn diese Abmahnung als ungültig erklärt würde, was sie nichtmal muss, da der Name nunmal geschützt ist. Wer bezahlt dann den Anwalt? Ich? Das wird doch sicherlich teurer als dessen 160EUR und allgemein gewonnen hat man doch dann auch nichts, der kann dann die nächste Seite und nächste Seite abmahnen... inklusive ComputerBase und tausende weitere Seiten. Für einen Rechtsstreit habe ich kein Geld, bin armes Schwein... mir würden schon die 160EUR auf der Seele brennen :freak:

Alles was ich habe, butter ich alle paar Jahre in meinen PC, so wie letzten Juni ;)
 
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Da ist ein Fehler mit einem grammatischen Geschlecht drin: "Ein Computerprogramm, die meinen geschützten Markennamen hat". Das passiert einem deutschen eigentlich nicht... da ist was faul dran.

Katsumi: Nimm Kontakt auf zu http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/
 
Zuletzt bearbeitet:
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Tag der Eintragung: 31.06 ich soll mich wohl totlachen!?
 
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Kontakt in welcher Angelegenheit? Wenn ich das dort richtig lese, geht es um etwas gänzlich anderes. :confused_alt:
Oder beziehst dich auf den Passus: "In diesem Fall wird das Geld nicht irgendwo versacken, sondern wird dazu verwendet, in ähnlich gelagerten Fällen anderen Webmastern finanziell unter die Arme zu greifen, wenn diese unverschuldet in juristische Not geraten." ?
 
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@alexnoe
Nein, aber genau lesen. Dort steht 31.5. Wie bei der offiziellen Eintragung auch.
 
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hm. müsste man sich da nicht eigentlich auch an den verbraucherschutz wenden können?
bin mir nicht sicher.
aber andererseits gibt es auch kostenfreie rechtsberatungen (eigentlich in jeder stadt beim amtsgericht wenn ich mich nicht irre), was ich dir dann mal empfehlen würde. evtl. sind die leute die dir das schreiben geschickt haben ja bereits mehrfach aufgefallen und man kann ne sammelklage einreichen oder sonstige gegenschläge vorbereiten.

die sache so auf sich beruhen lassen würde ich jedenfalls auf keinen fall.
 
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Die Aktion richtet sich an Abmahnopfer schwachsinniger Abmahnungen. Wenn der Mensch dort gewinnt, bleiben die 18000Euro in der Portokasse und können für einen weiteren Prozeß eingesetzt werden.

Ich habe mal Avery Lee angeschrieben und ihm die Lage kurz geschildert, mal sehen, er als Autor von VirtualDub ruft dort vielleicht man an ;)

phil: Soll der Krakel eine 5 sein!?
 
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alexnoe schrieb:
phil: Soll der Krakel eine 5 sein!?
Vielleicht etwas schlecht abgescannt, dort war auch genau der Knick des Briefes.
Ist eine 5=Mai
 
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Interessenanterweise ist die Klageschrift auf die sich berufen wird http://www.jurpc.de/rechtspr/20010021.htm abgweisen worden. Oder lese ich hier etwas anderes.
Urteil LG Braunschweig 8.11.2000
Urteil OLG Braunschweig 19.07.2001
 
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VirtualDub fällt unter GNU-GPL und wenn ich das richtig lese, darf man das weitergeben, ändern etc. Wichtig ist dabei, das der Hinweis auf GNU erhalten bleibt und eben jeder den Quellcode zum kompilieren mitgeliefert bekommt.

Das heißt, so einen Mod zu machen, ist legal, solange klar ersichtlich ist, das es a) eine Modifikation ist, b) der Quellcode frei zugänglich oder beim Download dabei und c) der Passus mit der Lizenz erhalten bleibt.

Wenn Du nur verlinkst und den Haftungsausschluß nach deutschem Recht korrekt und einfach erreichbar auf deiner Seite eingetragen hast, bist Du auf der sicheren Seite. In Sachen Verlinkung gilt nationales Recht und vorher nix. Der Mod ansich ist meines Wissens nach nicht illegal.
 
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