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Das klingt doch relativ erfreulich, wie ich finde. Der § 50 MarkenG hat die Überschrift "Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse". Insbesondere interessant ist hier wohl der dritte Absatz (Löschung von Amts wegen). Dieser besagt, dass eine Marke von Amts wegen gelöscht werden kann, wenn sie entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 4 bis 10 MarkenG eingetragen wurde. Hier zutreffend dürfte wohl die Nr. 10 sein (bösgläubige Anmeldung). Es tut sich also etwas.
Tja... jetzt kann er sich so langsam mit einem neuen Thema beschäftigen: Privat Insolvenz !
Natürlich ist noch nichts entschieden, aber das Ding ist gelaufen. Da hat Kliemen sich mit Zuviele angelegt (vorallem ohne Profi-Anwalt).
Ich möchte nicht wissen wieviele Anwaltsschreiben er täglich bekommt...
Schätze mal was demnächst auf ihn zukommt, das wird er in seinem restlichen Leben nie mehr vergessen.
Wenn ich also alles zusammenfasse, hat er die Marke schon nicht mehr und seine Gang ist schwer unter Druck. Kann ich das denn als erledigt betrachten ?
Was erwartest du? Die Leute zeigen nur solange Interesse, wie es für sie interessant ist. Jetzt denken sie, dass sie noch einmal Glück gehabt haben und schon ist die Sache so gut wie vergessen. Bis zum nächsten Brief, dann ist das Geschrei wieder gross.
Was erwartest du? Die Leute zeigen nur solange Interesse, wie es für sie interessant ist. Jetzt denken sie, dass sie noch einmal Glück gehabt haben und schon ist die Sache so gut wie vergessen. Bis zum nächsten Brief, dann ist das Geschrei wieder gross.
Nein. Es braucht niemand zu denken, dass er nochmal Glück hatte. So ein Gedanke würde voraussetzen, dass man im Unrecht war. Von den Abgemahnten war aber niemand im Unrecht. Der einzige der hier über ein glückliches Davonkommen nachdenken sollte, ist der allseits beliebte Internetdienstleister aus Rheinland-Pfalz.
Also ich als nicht betroffener zeige immer noch interesse - nur im Stillen.
Es wurde ja auch schon alles gesagt und auf sehr vielen Webseiten berichtet.
Jetzt muß man nur noch abwarten wie das Deutsche Patent- und Markenamt entscheidet.
Dass kann noch einige Wochen dauern, denn der Inhaber von VIRTUALDUB ist immernoch R. Kliemen.
Ich bin auch immer noch dabei, aber offenbar schließen sich die Betroffenen nicht zusammen, um eine Negative Feststellungsklage anzustrengen. Für die meißten ist er doch eigentlich auch sehr dilletantisch vorgegangen(ich halte das für einen Trick) und sie haben eher Mitleid.
Wäre trotzdem nett, wenn hier weiterhin Infos gepostet werden.
Hi,
leider nur wenig neue Infos. Die Staatsanwaltschaft hat in meinem Fall noch nicht reagiert.
Avery Lee schrieb vor einigen Tagen etwas Neues zum Thema:
Die wichtigste Information hieraus ist, dass das Marken- und Patentamt von sich aus (!?) einen Löschungsantrag in die Wege geleitet hat, wie jeder auf https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html mit dem Zeichentext "Virtualdub" selbst überprüfen kann:
UG60 - Löschungen, Teillöschungen
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50 Abs. 3 - von Amts wegen
§50 Antrag veröffentlicht
Gegen Kliemen wurde wegen Markenverletzung eine einstweilige Verfügung angeordnet, er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Ich hoffe das wird richtig teuer. Einspruch soll er ruhig einreichen :-)
(dann wird es noch teurer *g*)
Na Prima.
Macht mich auch stutzig, daß das Markenamt von sich aus tätig wurde. Erst jetzt ? Oder ist das Ihre übliche Bearbeitungszeit ?
Andererseits hat mich auch gewundert, daß Kliemen schon Abmahnungen verschickt hat, obwohl er noch gar keinen Titel hat. Daraus schloss ich eben, das er genau weiß, das wird gekippt und das er drei Monate Zeit hat ängstliche Naturen zu finden, die zahlen. Eben ein Trickbetrüger.
Auf jeden Fall freue ich mich, er kann sich offenbar doch nicht irgendwie rauswinden.
Das Löschungsverfahren läuft von Amts wegen. Vermutlich gab es genügend Eingaben. Wie lang übliche Bearbeitungszeiten sind, ist schwer zu beurteilen. Aber man wird dort genügend zu tun haben. Schließlich wird ja überall am Personal gespart. Und die Veröffentlichung kam ja auch erst eine Weile nach der Eintragung.