Eben seltsame Abmahnung erhalten

Jetzt wird aber langsam klarer, finde ich, das er damit rechnet verklagt zu werden. Seine Verteidigungslinie kann ich schon direkt vor mir sehen. Ein, ein wenig minderbemittelter(Rechtschreibfehler,Zahlendreher in Rücksendeandresse), selbstangelernter Webdisigner versucht aus der ev. Arbeitslosigkeit rauszukommen und sich ein Geschäft aufzubauen...da er sich keinen Anwalt leisten kann...handelt er im guten Glauben..bla,bla.
Schöner Nebeneffekt für ihn: Unterlassungserklärungen oder sonstige Rechtsanwaltbriefe kommen ev. garnicht erst an. Tja, das ist ein Fall für das Trickbetrügerdezernat, denke ich mal.

Stimmt eigentlich meine Vermutung, das auf der Urkunde des Patentamtes auch die Klassen eingetragen sein müssen, für die man sich die Marke schützen lässt ?

Gruß

Turinger

Ach ja, noch was dazu. Wer mit dem Herrn emailkontakt hatte sollte die Dinger gut aufheben und ev. zur Verfügung stellen.

Edit:

Na, da tuh ich ihm ja richtig Unrecht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77006
 
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joellus schrieb:
werde dem nen netten brief zurücksenden und eine aufwandsentschädigung verlangen, wenn diese nicht beglichen wird - stelle ich und mein vater (da im brief genannt) strafanzeige bei der polizei, die UE kann der sich aber sonstwo hinschieben, da diese so wie ich das blättchen kurz überflogen habe, für das jahr 2006 im rechtlichen rahmen mehr als nur ein illegales stück papier ist (danke herr k. für den netten beweis den sie mir zugesendet haben)...

Nur mal so als überlegung bevor jeder unüberlegte Dinge tut, kann das aber auch nach hinten losgehen. Da das auch erpressung sein kann. Zahle oder ich zeige dich an.

Ob auf der urkunde die klassen eingetragen sind weiss ich nicht, kann aber bestimmt das patentamt sagen. Ob die marke eingetragen ist kann man ja hier sehen https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
 
Nachdem sich nach Golem auch Heise damit beschäftigt, zitiere ich malden wichtigsten Teil hier=

dass es sich hier um eine so genannte "böswillige Markenanmeldung" handle. Deshalb könne jedermann mit Aussicht auf Erfolg beim DPMA einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register stellen. Zudem genieße der Hersteller der Software "Virtual Dub" aller Voraussicht nach für den Softwarenamen auch in Deutschland einen so genannten "Werktitelschutz", der älter und damit höher priorisiert sei. Treffe dies zu, sei eine vom Hersteller gewollte Verlinkung auf dessen Website unproblematisch

Damit wäre alles gesagt. Das ist für mich die gleiche Masche wie die Domaingrabber. Bzw, wem der Herr Kliemen unterstellt, den Download von VirtualDub anzubieten,(obwohl nur verlinkt wurde), der kann sich auch lachend zurücklehnen. Der Download wird von der Entwicklerseite Sourceforge bereitgestellt und nicht von dem, der verlinkt. Der Verlinker stellt nur die technische Möglichkeit, den Download zu finden. Kein direkt bereitgestellter Download= kein Trafficklau= keine Probleme.

Der wollte einfach nur mal auf eine etwas andre Art schnelles Geld machen. Er is ja noch nicht mal der Urheber des Programms...
 
10111 schrieb:
Karlovy Vary hat nicht die Postleitzahl die auf dem Schreiben steht. Da ist ein Zahlendreher drin. Die PLZ ist 36001, nicht 63001.
Wenn ich mich nicht verschrieben habe, wird die Straße im Stadtplan auch nicht gefunden.
http://www.webmapy.cz/app/karlovyvary/app/?mapa=karlovyvarym&lng=de&lng=de

Die Telefonnummer sollte aber stimmen, wenn Heise mit ihm gesprochen hat.

Nachtrag: Die Straße kann nicht gefunden, weil da nur nach Objekten gesucht werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Turinger, bitte lösche doch die Zitate. Wer sich dafür interessiert kann ja alles direkt bei
Heise nachlesen.
 
Schade!
Ich war vor ein paar Tagen im Deutschen Museum in München. Da ist das Marken- und Patentamt direkt gegenüber. Ich wär da zugern reinspaziert und hätte sie gefragt, was sie sich denn bei der Aktion gedacht haben.

@Topic
Die Rechtslage scheint ja eigentlich darauf hinauszulaufen, dass die Eintragung und damit auch die Forderungen nichtig sind. Ich hoffe, dass der Typ für seinen Versuch büßen muss.
Abmahnungen sind leider eine gute und einfache Methode an Geld zu kommen. Abmahnen kann man alles, egal ob rechtens oder nicht. Ich wäre mal für eine Gesetzesänderung, bei der zumindest der Geldbetrag erst nach einer Rechtsprüfung verlangt werden darf (die Kosten dafür hat natürlich erstmal der Abmahner zu tragen).
 
Hallo,

da auch unsere WinToTal.de Site nicht vor Abmahnwahn geschützt ist, hier unser Kommentar dazu. Wir hoffen, das hilft dem ein oder anderen ;)

Gruß Parker

http://www.wintotal-forum.de/index.php/topic,119042.0.html

Aus aktuellem Anlass möchten wir kurz über eine angebliche Schadensersatzforderung bei Nutzung des Namens "VirtualDub" berichten:

Wie u.a. bei Golem am 17.08.2006 nachzulesen war (http://www.golem.de/0608/47217.html), erhielten mehrere Webseitenbetreiber eine Schadensersatzforderung mit Unterlassungserklärung, weil die eingetragene Wortmarke "VirtualDub" des Inhabers angeblich verletzt wäre. Neben einer Schadensersatzforderung von 160 Euro, sollte auch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

VirtualDub (http://www.wintotal.de/softw/?id=598) ist ein seit vielen Jahren bekanntes und auch in Deutschland verbreitetes Videoschnitt-Programm unter GPL-Lizenz und wird weltweit von vielen Anwendern genutzt. Aus diesem Grund wird auch von vielen Seiten auf dieses Programm oder Ergänzungsprodukte verlinkt. Und genau auf diese Seiten zielt die Aktion des Markeninhabers ab.

Bekannt wurde der Vorfall zunächst bei ComputerBase (https://www.computerbase.de/forum/threads/eben-seltsame-abmahnung-erhalten.219776/). Hier lässt sich auch der Text des "Geschädigten" sowie dessen Forderung genau nachlesen. Betroffen sind demnach noch weitere Seiten. Die Rechtslage wurde sowohl noch am gleichen Tag von Golem(http://www.golem.de/0608/47222.html) wie auch anderen Seiten im Internet beleuchtet und die Forderung insgesamt als unberechtigt angesehen. Heise Online berichtete auch am 18.08.2006 über den Vorfall (http://www.heise.de/newsticker/meldung/77006).

Wir haben unsere anwaltliche Vertretung, Herrn Strömer von der Kanzlei STRÖMER RECHTSANWÄLTE (http://www.netlaw.de) gebeten, die Rechtslage zu prüfen, da auch WinTotal VirtualDub und andere Programme mit diesem Namen in der Beschreibung verlinkt hat. Wir stellen mit Genehmigung unseres Anwalts dessen Ausführungen mit Verhaltenshinweisen hier online (PDF), damit alle Webseitenbetreiber, welche möglicherweise betroffen sind, richtig reagieren. http://www.wintotal.de/private/stroemer.pdf

Letztlich bleibt festzustellen, dass die Ansprüche des Klägers unbegründet sind.

Das WinTotal-Team wird sich auch künftig mit Hilfe unseres Anwalts gegen solche Abmahn- und Klageversuche mit allen Mitteln wehren.
 
Danke für die PDF.. ich werde Stein spielen und garnicht reagieren und sollte er es wagen weiter zu gehen .. sein Geld .. soll er doch, gewinnen kann er das nicht.
 
Hallo zusammen!
Auch ich möchte mich für die Bereitstellung der pdf-Datei und die Genehmigung von RA Strömer zur Weitergabe durch Herrn Appelt bedanken.

Besteht unter den betroffenen Personen ernsthaftes Interesse, gemeinsam gegen Kliemen vorzugehen?
Das heißt, wie im pdf beschrieben, negative Feststellungsklage zu erheben?
Als Klägergemeinschaft müsste das finanzielle Risiko für den Einzelnen doch deutlich geringer sein. Man müsste das alles mal mit einem Anwalt, der uns dann vertreten würde, durchsprechen. Gerne mit RA Strömer, der hier das pdf zur Verfügung gestellt hat.

Details sollten wir hier nicht öffentlich breittreten, es geht mir erst einmal darum, zu erfragen, ob ausreichend Interesse besteht.

Daher bitte ich die Betroffenen um ein ja oder nein (gerne per PN).

Ob man sich zur Klage entschließt, wird dann später entschieden mit Kenntnis der Anzahl der Kläger.

Ich selbst bin nicht gewillt, diesen dreisten Abzockversuch hinzunehmen. Wir sollten gemeinsam und exemplarisch dagegen vorgehen.
 
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@tanatos7

Für den Anwalt müssen erstmal 1000€ aufgetrieben werden. Das die Klage Erfolg hat, dürfte inzwischen außer Frage stehen. Ich fürchte allerdings, das man von Kliemen nichts bekommt.

Ohne Computerbase hier ans Bein pinkeln zu wollen, Wintotal hat bis jetzt mehr Initiative gezeigt. Warum versuchst du nicht dort eine "Kriegskasse" zu begründen nach dem Vorbild von Supernature. Ich bin sicher die 1000 € sind in Null Komma Nix zusammen. Klug wäre eventuell auch gleich die 300€ für den Löschungsantrag von Avery Lee mitzusammeln. Obwohl ich da inzwischen unsicher bin, ob der überhaupt Erfolg hätte. Software ist Klasse 9.

@PCDParker
Wenn ich nicht schon völlig verkalkt bin, lese ich auch aus dem Bericht von Wintotal heraus, das sie sowas gerne machen würden. Und nicht nur wegen der Publicity. Oder ? Na ja, jeder will irgendwie was zu essen haben.

Von mir kommen auf jedenfall schon mal 20 €. Supernature hat gezeigt, das bei einem viel unsichereren Ausgang, als diesen hier, der Widerstandswille im Netz groß ist.

Machs noch einmal, tanatos7.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
danke für Deine Unterstützung.
Aus dem obigen Wintotal-Zitat lese ich das allerdings nicht heraus.
Ist nach meiner Auffassung auch gar nicht möglich, dass WinTotal selbst negative Feststellungsklage einreicht, weil sie noch gar keine Abmahnung erhalten haben. Lasse mich gerne korrigieren.
Über deren Unterstützung würde ich mich natürlich auch freuen.

>Ich fürchte allerdings, das man von Kliemen nichts bekommt.

Dazu wissen wir nichts. Das sollte auch kein Grund sein, diesen Schritt nicht zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat keiner von euch eine Rechtsschutzversicherung?
Die dürfte bei den Erfolgschanchen auch zahlen.
Bei mir würde das dann einmalig 500€ Selbstbeteiligung kosten, die man dann wiederbekommt, wenn man den Prozess gewonnen hat und der Verlierer die Kosten bezahlt hat.
 
Hi,
na der letzte Satz deutet doch dezent darauf hin. Aber seis drum, ihr habt ja selber alle Homepages und könnt das öffentlich machen.

Ich hab mir grad noch mal alles durchgelesen und glaube, das man das hier beachten sollte:
Ein Weg wäre ein Nichtigkeitsverfahren nach § 50 MarkenG unter Berufung auf eine bösgläubige Anmeldung. Dieser Weg würde am Ende Sicherheit schaffen, weil die Marke aus dem Register gelöscht wird. Die bösgläubige Anmeldung erscheint mir beweisbar sein.

Kommt von lawblog und kostet nur 200€ + Anwalt. Damit würde man 2 Fliegen klatschen: Ihr hättet es vom Hals und Vitualdub wäre keine Marke mehr. Is irgendwie elegant, hat allerdings den Nachteil, das Herr Kliemen wahrscheinlich nicht büßen muß.

Andererseits grenzt seine Androhung von Streitwerten an Erpressung oder ist es ev. sogar.

Aber jetzt lass ich Euch mal machen....

Gruß

Turinger

Letzter Satz: Da hat wohl schon jemand Strafanzeige gestellt. auch unter lawblog nachzulesen.
 
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Turinger schrieb:
Klug wäre eventuell auch gleich die 300€ für den Löschungsantrag von Avery Lee mitzusammeln. Obwohl ich da inzwischen unsicher bin, ob der überhaupt Erfolg hätte. Software ist Klasse 9.
Warum einen Löschungsantrag für 300 € stellen? Es läuft immer noch die Widerspruchsfrist und der Widerspruch kostet nur 120 €.

Im übrigen ist die Domain nicht auf Raimar Kliemen sondern Michael Kliemen registriert. Dieser ist gestern von der EFH Ludwigshafen als Hausmeister verabscheidet worden.

http://64.233.183.104/search?q=cach...kliemen+ludwigshafen&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4 Die Seite gibt es nur im Googlecache weil anscheinend gerade ein Update der Forumsoftware vorgenommen wird.
 
alexnoe schrieb:
Es könnte aber auch sein, daß er ja nur die Entstehung rechtmäßiger Nachteile angekündigt hat.

Ist das nicht nur eine Aufwandsgebühr die jedem zusteht der eine Abmahnung schreibt? Machts der Anwalt ist die halt teurer.
 
tanatos7 schrieb:
Hi,
danke für Deine Unterstützung.
Aus dem obigen Wintotal-Zitat lese ich das allerdings nicht heraus.
Ist nach meiner Auffassung auch gar nicht möglich, dass WinTotal selbst negative Feststellungsklage einreicht, weil sie noch gar keine Abmahnung erhalten haben. Lasse mich gerne korrigieren.
Über deren Unterstützung würde ich mich natürlich auch freuen.

>Ich fürchte allerdings, das man von Kliemen nichts bekommt.

Dazu wissen wir nichts. Das sollte auch kein Grund sein, diesen Schritt nicht zu gehen.

WinTotal.de ist von einer Abmahnung nicht betroffen.
Derzeit besteht von unserer Seite aus nicht die Absicht, eine Feststellungsklage einzureichen. Da solch eine Unternehmung immer mit Zeit und Geld verbunden ist.
Wir hoffen jedoch, dass durch die Verbreitung der Beurteilung von RA Strömer, die Betroffenen richtig mit dieser Situation umgehen.

Gruß
Parker
 
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