Also jetzt muß ich doch mal die einzelnen Abhängigkeiten untereinander schreiben:
Eine Löschung wegen Software oder Widerspruch greift ins Leere, weil Virtualdub eine Software ,Klasse 9 ist, er sich aber diese Klasse nicht geschützt hat. Es ist sehr wohl möglich den selben Markennamen für unterschiedliche Klassen zu verwenden. Ein anderes Beispiel: Guckt mal bei der DENIC nach virtualdub.de. Die gehört auch nicht Avery Lee.
Da er aber Abmahnungen verschickt gegen das Verlinken der Software Virtualdub und sich auf SEINEN Schutz beruft, kann eine böswillige Anmeldung bewiesen werden. Ob es seine Software nun gibt oder nicht ist irrelevant, weil in seinen Abmahnungen überhaupt nicht erwähnt. Da meint er nur, daß sein geschützter Name auch auf sein Label linken muß.
Jetzt könnte man denken, das das Markenamt sagt: na ja, der Typ ist ein bißchen blöd und hat da was falsch verstanden. er kann die Links garnicht abmahnen, weil er gar keinen Schutz für Software hat. Aba nix da: sobald DU 18 Jahre alt bist und damit geschäftsfähig usw. Einmal googlen gehört sicher dazu und sich bei sowas nicht irren genauso. Und wenn Du Abmahnungen verschickst... Also kann man das böswillige beweisen.
Das hat allerdings noch keine strafrechtliche Relevanz, weil der Typ ja trotzdem echt blöd sein kann. Und meiner Meinung nach wird er auch darauf seine Verteidigungslinie aufbauen.
@joellus
Ich beantworte den Brief nicht, sende auch nichts zurück! Da ja bei mir bis Dato auch nie einer angekommen ist
Naja soll der Proll sich mal melden, umso öfter umso teurer wird es ihm
Das ist auch meiner Meinung nach vollkommen risikolos, weil seine Abmahnung ja garnicht greift. Sein Schutz bezieht sich nicht auf Software, egal was er findet.
Und was machen nun die Leute, die ev. schon gezahlt haben ? Das würde mich auch mal interessieren.