Quidoff
Lieutenant
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So. Nachdem ich VIRTUALDUB nun so oft genannt und auch verlinkt habe, bin ich jetzt auf die Abmahnung gespannt. Übrigens: Der Streitwert für die negative Feststellungsklage wird sich dann an dem in der Abmahnung schon angedachten Gegenstandswert von € 50.000,- orientieren. Nur schon mal vorab zur Info.
Ich habe die Redaktion gestern per Kontaktformular auf den Sachvehalt hingewiesen. Bis heute habe ich allerdings noch keine Antwort erhalten. Ebenfalls informiert habe ich den VZBV (ebenfalls noch keine Rückmeldung) und die FSF Europe (Frage wurde an die interne Gruppe für Rechtsfragen weitergeleitet, eine Reaktion könnte aber noch auf sich warten lassen).Katsumi schrieb:Das würd ich gerne von chip.de bestättigt wissen. hat jemand die mal auf diesen Beitrag hier hingewiesen?
Lucike schrieb:Mein Anwalt gab mir den Rat, die Unterlassungserklärung zwar zu unterschreiben, allerdings einen großen Stich durchzuziehen. Das ganze dann per Normalbrief zurück an den Absender. (Normalbrief in die CZ = 70 Cent)
Er sagte außerdem der Zusatz "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" sollte noch mit drauf.
tanatos7 schrieb:Habe den Fall auch einem Anwalt übergeben. An die Staatsanwaltschaft geht morgen ein Schreiben von mir raus.
Dann zeige uns bitte das angeblich benachteiligte Produkt VIRTUALDUB der Firma Kliemen.cai schrieb:... da fehlt "Vorspiegelung falscher Tatsachen". ...