Eigene Website, Impressum Erstellen, Datenschutz ?

Joker_79

Cadet 4th Year
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Dez. 2021
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79
Schönen Sonntag alle Miteinander,

Habe meine eigene Website erstellt und würde sie gerne Online stellen, jetzt muss ich noch Impressum und Datenschutz einstellen. Kennt ihr

Erstens: Gute Anbieter die vertauenswürdig sind wo man das selbst gut erstellen kann ?

Zweitens: Frage wegen dem Impressum, da muss ja eine adresse rein, kann man das irgendwie umgehen?. Möchte nicht das meine Privatadresse da drin steht. Geht meiner meinung niemanden an.
Hab schonmal gehört das geht über ein Postfach. gibt es da auch noch andere Möglichkeiten ?

Vielen Dank schonmal :)
 
Moin moin,

zu eins: Am besten Googlen, ich bin kein Anwalt und kann deswegen die verschiedenen Angebote nicht wirklich prüfen.

zu zwei: Ein Postfach ist tatsächlich nicht ausreichend, da keine vorladefähige Adresse. Es muss schon die richtige Adresse vom Betreiber der Webseite sein.

Datenschutz: Tatsächlich musst du über Datenschutz nur hinweisen, wenn auch Daten verarbeitet werden, deswegen habe ich für mich beschlossen alle meine Webseiten komplett ohne irgendwelche Datenverarbeitung aufzubauen. Die Angst etwas falsch zu machen ist für mich tatsächlich zu groß. Die Vorschriften ändern sich ja leider auch ständig und man muss es dann auch immer Aktuell halten.

Gruß, Stefan
 
Joker_79 schrieb:
gibt es da auch noch andere Möglichkeiten ?
Ist es eine rein private Webseite?
Dann benötigst du kein Impressum und eigentlich auch keine Datenschutzerklärung.

Gemäß §5 Telemediengesetz (TMG) soll jede geschäftsmäßige Website ein Impressum vorhalten.
Laut Artikel 2 Absatz 2 Satz C der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) findet selbige Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Aber Vorsicht, sobald man Werbung schaltet kann es als gewerblicher Betrieb ausgelegt werden.

Achtung, das ist keine Rechtsberatung.
 
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nkler schrieb:
Ist es eine rein private Webseite?
Dann benötigst du kein Impressum.

Aber Vorsicht, sobald man Werbung schaltet kann es als gewerblicher Betrieb ausgelegt werden.
Naja ist im demsinne schon eine Eigene private Website. Geht um ein Gamingclan, deren inhalte usw. werden veröffentlicht. Youtubevideos, News, Blogs etc.
Deswegen bin ich mir nicht sicher ab wann sie nicht mehr Privat ist.

Sie wird ja öffentlich im Internet zugänglich sein ?
 
Wenn Du YT Videos einbettest oder verlinkst ist das im Sinne des TMGs nichts privates mehr. Und dann, wenn Du mit Google Conten arbeitest, denke auch daran, deine Besucher genau drüber aufzuklären.

Und ja, hier gibt es keine Rechtsberatung.
 
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Das würde ich nicht als privat einordnen, bin da aber kein Experte. Gewerblich kenne ich mich mit den Vorschriften nicht aus.
Vielleicht könntest du dich schlau machen ob eine Vereinsadresse auch erlaubt ist.
 
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Joker_79 schrieb:
Zweitens: Frage wegen dem Impressum, da muss ja eine adresse rein, kann man das irgendwie umgehen?. Möchte nicht das meine Privatadresse da drin steht. Geht meiner meinung niemanden an.
Deine Meinung ist, sobald Du öffentlich zugänglich bist, nicht mehr relevant, und hat rein gar nichts mit geltendem Recht zu tun. Du mußt erreichbar sein für alle, die sich auf Deiner Webseite tummeln, und Dich auf eventuelle Rechtsverletzungen kontaktieren wollen, dazu bist Du nun mal verpflichtet. Erst wenn Du die Website abriegelst und NUR Personen auf Deinem Familienumfeld/Freundeskreis exklusiven Zugriff, kannst Du die Impressumspflicht umgehen.

Da hättest Du hier dazu auch mal suchen können, die Frage kommt hier immer wieder, dazu haben andere wie ich einiges beschrieben:
https://www.computerbase.de/forum/threads/webseite-fragen.2048490/#post-26164077

Aber wie BlubbsDE es korrekt sagt, rechtliche Beratung können und dürfen wir hier nicht leisten, wenn Du unsicher bist, geh zu einem Anwalt und laß Dich beraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geschäftsmäßig hat in dem Sinne nichts mit Geld verdienen zu schaffen. Ist die Website öffentlich erreichbar, ist sie geschäftsmäßig da muss ein gültiges Impressum rein.
 
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nkler schrieb:
Dann benötigst du kein Impressum und eigentlich auch keine Datenschutzerklärung.
Es mag sein, dass das Impressum dann ggf. nicht benötigt wird. In dem Moment, wo aber z.B. auch nur ein temporäres Log über Zugriffe geschrieben wird, welches IP Adressen o.Ä. enthält muss eine Datenschutzerklärung her, die darauf hinweist.
 
Joker_79 schrieb:
Naja ist im demsinne schon eine Eigene private Website. Geht um ein Gamingclan, deren inhalte usw. werden veröffentlicht. Youtubevideos, News, Blogs etc.
Deswegen bin ich mir nicht sicher ab wann sie nicht mehr Privat ist
Sie wird ja öffentlich im Internet zugänglich sein ?
such dir einen profi, der das gewerbsmäßig für dich macht. die stolpersteine und abmahngefahren sind IMMENS.

das kann empfindlich in den geldbeutel gehen. und ich rede hier nicht von dreistelligen summen ;)
 
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.one schrieb:
Ist die Website öffentlich erreichbar, ist sie geschäftsmäßig da muss ein gültiges Impressum rein.
Seit wann denn das bitte? Wenn ich einen privaten Blog betreibe, keinerlei Affiliate Links, Werbebanner, Spenden-Buttons usw. drin habe, dann brauche ich auch kein Impressum.

$5 TMG:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien

Wenn ich da also über private Erlebnisse etwas schreibe oder das als öffentliche Ablage meiner Gedanken oder Code-Schnipsel nutze, keine falschen Aussagen über Dritte verbreite etc., dann braucht man kein Impressum bzw. trage ich das Risiko.
Hinzu kommt: Der Begriff "geschäftsmäßig" ist nicht klar definiert. http://www.it-recht-onlinekommentar.de/§-5-tmg-allgemeine-informationspflichten/ hier wird anhand bestehender Urteile und Begründungen gezeigt, warum rein private Angebote/"Telemediendienste"/Webseiten nicht unter geschäftsmäßig fallen.

Falls du dich doch zu einem Impressum entscheidest: Die Adresse muss ladungsfähig sein. Theoretisch könntet ihr auch einen Anwalt fragen, ob dieser "euch" vertritt, dann wäre die Anschrift der Kanzlei ladungsfähig. Euch entstehen natürlich dann Kosten wenn die Kanzlei Post für euch stellvertretend bekommt und weiter leitet.

Eine weitere Alternative: Ihr frickelt so etwas nicht selbst zusammen sondern nutzt eine Plattform wo ihr nur die Inhalte und das Design für eure Zwecke anpasst. Anbieter und somit impressumspflichtig ist dann der Plattformanbieter und ihr bzw. du habt keinen Stress mit dem Betrieb der Webseite.
 
"In der Regel" ist eine Formulierung die du vergessen kannst. In der Regel ist immer die Ausnahme. Entgelt ist ja auch nicht Geld.

snaxilian schrieb:
Wenn ich einen privaten Blog betreibe, keinerlei Affiliate Links, Werbebanner, Spenden-Buttons usw. drin habe, dann brauche ich auch kein Impressum.
Wenn du ein Interesse daran hast, dass deine Beiträge gelesen werden, ist das geschäftsmäßig.
 
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Ist das deine Definition von geschäftsmäßig oder eine allgemeingültige? Denn ich konnte keine klare Definition finden außer den von mir verlinkten Artikel und die darin genannten Urteile.

Korrekt, Entgelt ist eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung und die Definition bzw. Synonyme von "in der Regel" ist das Gegenteil von Ausnahme. Im deutschen Rechtssystem gibt es jedoch keine absoluten Aussagen, von daher ist es sinnbefreit, dass wir darüber diskutieren. Ich stütze mich daher in meiner Argumentation auf die bereits erwähnten und verlinkten Urteile.

Naja ob das jemand liest was ich schreibe oder nicht, ist mir relativ egal. Ich schreibe halt, worüber und worauf ich Lust habe. Wenn es auch Dritten gefällt oder ggf. hilft, dann ist das schön und wenn nicht ist mir das auch egal.
Ist aber für den TE irrelevant, wenn er Inhalte und Medien von Drittseiten einbinden will. Hier sollte er sich vermutlich eher an anderen Seiten dieser Art orientieren.
 
snaxilian schrieb:
Wenn ich da also über private Erlebnisse etwas schreibe oder das als öffentliche Ablage meiner Gedanken oder Code-Schnipsel nutze, keine falschen Aussagen über Dritte verbreite etc., dann braucht man kein Impressum bzw. trage ich das Risiko.
Da liegst Du falsch, siehe
https://www.computerbase.de/forum/threads/webseite-fragen.2048490/#post-26164317

In dem Moment, wo es öffentlich ist, mußt Du dafür Rechenschaft ablegen, wenn es jemand einfordert. Dafür mußt Du eben erreichbar sein.
snaxilian schrieb:
Naja ob das jemand liest was ich schreibe oder nicht, ist mir relativ egal. Ich schreibe halt, worüber und worauf ich Lust habe. Wenn es auch Dritten gefällt oder ggf. hilft, dann ist das schön und wenn nicht ist mir das auch egal.
Es spielt keine Rolle, was Dir egal ist. Du bist ein Bürger in diesem Lande und unterliegst gewissen Regeln und Gesetzten. Und wenn jemanden nicht paßt, was Du da schreibst, darf er Dich verklagen, und dafür mußt Du, wenn Du öffentlich aktiv bist, erreichbar sein. Was ist daran so schwer zu verstehen? Wenn Du das nicht willst, darfst Du eben nicht öffentlich agieren, sondern mußt den Zugang auf "Eingeweihte" beschränken.
 
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@PHuV In dem verlinkten Thread ist eigentlich nur der dort ersichtliche Link interessant: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#toc_4-impressum-auch-fuer-private-webseiten
Dort lese ich folgendes:
1661116263272.png

Hmm also du verlinkst auf eine Quelle, die meine These für mein Beispiel (nicht für den TE) noch stützt.

PHuV schrieb:
Du bist ein Bürger in diesem Lande und unterliegst gewissen Regeln und Gesetzen.
Full Ack. Das Problem ist in dem konkreten Fall, dass die Gesetze zu schwammig formuliert sind und manche Dinge nicht eindeutig geklärt sind, siehe Link & Bildausschnitt.
Aufgrund dessen gibt es ja häufig den Gesetzeskommentar, der aber soweit ich weiß nicht kostenfrei für jeden einsehbar ist.

Im Zweifelsfall kann man mich ja finden und anschreiben, wenn man den Registrar meiner Domain um entsprechende Kontaktdaten bittet bzw. abfragt.
 
snaxilian schrieb:
@PHuV In dem verlinkten Thread ist eigentlich nur der dort ersichtliche Link interessant: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#toc_4-impressum-auch-fuer-private-webseiten
Dort lese ich folgendes:
Dort steht nur was von familiären Zwecken. Wenn Du aber offen Deine Meinung irgendwie äußerst, oder auch nur Gedanken, ist das kein familiärer Zweck mehr. Denken darfst Du ja an sich alles. Aber sobald es irgendwo aufgeschrieben steht, tust Du da nun mal Deine Meinung kund. Wenn da was drin steht, was irgend jemanden als Meinung oder Gedanken nicht paßt, kannst Du angezeigt werden. Siehe auch:
https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/
Die Internetseite präsentiert journalistische und redaktionelle Inhalte. Dieser Fall ist nach deutscher Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt, entsprechenden Betreibern ist dennoch ein Impressum nahezulegen. Nach strikter Auslegung handelt es sich um Webseiten, deren Inhalte eine breitere Masse erreichen sollen. Hierdurch ist der private Charakter eingeschränkt, da nicht nur Familie oder Freunde die Inhalte betrachten dürften. Ebenso zu hinterfragen ist die journalistische Qualität, da auch ein privater Blog-Betreiber journalistisch wirken kann.
Der Fallstrick hier ist, wann wirst Du als Privatmensch gewerblich oder geschäftlich? Wenn Du Meinung hast und sie öffentlich zugänglich niederschreibst, bist Du journalistisch tätig, damit automatisch gewerblich (auch wenn Du damit kein Geld verdienst, aber das spielt hier keine Rolle), sprich Impressumspflicht. Das es umstritten ist, wird ja auch gesagt:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den sogenannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? Oder ob Sie als Anbieter von der Pflicht des Impressums ausgenommen sind? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

snaxilian schrieb:
Im Zweifelsfall kann man mich ja finden und anschreiben, wenn man den Registrar meiner Domain um entsprechende Kontaktdaten bittet bzw. abfragt.
Ja, aber das erschwert die Sache, weil man das heute nicht mehr so einfach machen kann. Dazu muß es erst eine Ermittlung geben. Jetzt möchte aber jemand Dich nur bitte, ein urheberrechtlich geschütztes Bild oder Datei zu entfernen. Pech, er muß Dich dann anzeigen, damit eine Ermittlung aufgenommen wird, und die dann nachfragen. Aber das ist vielleicht gar nicht seine Absicht. Aber er hat Kosten, und Zack, schon kann er sie Dir in Rechnung stellen.

Diejenigen, die das Gesetz gemacht haben, sind ja nicht blöde. Die bauen da schon einige Fallstricke rein, die interpretierbar sind. Daher, Du und ich können uns jetzt lange streiten, aber juristisch die Sache auslegen und interpretieren kann leider nur ein Jurist und bei einer Klage ein Richter. Sobald Du eine Abmahnung aufgrund des fehlenden Impressums bekommst, hast Du erst mal den Ärger und die Rennerei bzw. mußt klagen und zahlen. Das Risiko würde ich hier nicht eingehen, sobald das Ding nicht per Zugang gesichert wäre. Oder Du läßt jedes Mal, wenn Du einen neuen Text schreibst, es entsprechend von einem Anwalt prüfen, was auch wieder einiges kostet und aufwendig ist.

Somit mein Fazit, Impressum zu setzen ist einfacher und billiger als Risiken der Abmahnungen und sonstwas.
 
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Joker_79 schrieb:
Zweitens: Frage wegen dem Impressum, da muss ja eine adresse rein, kann man das irgendwie umgehen?. Möchte nicht das meine Privatadresse da drin steht. Geht meiner meinung niemanden an.
Hab schonmal gehört das geht über ein Postfach. gibt es da auch noch andere Möglichkeiten ?
Im Impressum muss eine "ladungsfähige Adresse" stehen. Das ist in der Regel bei einer privaten Webseite deine private Adresse.
Was du tun kannst ist eine Firma zu gründen, die Webseite über diese Firma laufen zu lassen, für die Firma irgendwo ein Büro mieten und dann diese Adresse angeben.

Das ist wichtig, wenn z.b. du ein Bild auf der Seite verwendest, dessen Rechte du nicht hast - wohin der Rechteinhaber seine Klage oder Rechnung senden kann.
nkler schrieb:
Ist es eine rein private Webseite?
Dann benötigst du kein Impressum und eigentlich auch keine Datenschutzerklärung.
Grundsätzlich brauchst du die immer. Die Fälle wo du kein Impressum und Datenschutzerklärung brauchst sind so gering, dass man die kaum aufzählen kann.
Grundsätzlich besser eines haben als keines haben.
snaxilian schrieb:
Naja ob das jemand liest was ich schreibe oder nicht, ist mir relativ egal. Ich schreibe halt, worüber und worauf ich Lust habe. Wenn es auch Dritten gefällt oder ggf. hilft, dann ist das schön und wenn nicht ist mir das auch egal.
Ob es jemand liest oder nicht kann dir egal sein ja. Und in dein Offline-Tagebuch darfst du auch reinschreiben was du willst - die Gedanken sind frei.
Sobald dieses Tagebuch aber öffentlich ist, darfst du nicht mehr schreiben was du willst. Da gibt es Gesetze - die auch Online gelten. Die verbieten z.b. Rassismus, etc

Auch solltest du nicht irgendwelche Menschen beleidigen etc.

Und genau aus diesem Grund gibt es diese Impressumspflicht, wenn sich jemand aus deinem Text den du veröffentlicht hast diskriminiert oder verletzt fühlt, kann diese Person Klage einreichen oder z.b. auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen (wie z.b. Urheberrechtsansprüche) das geht nur wenn man eine ladungsfähige Adresse hat.
 
PHuV schrieb:
Dort steht nur was von familiären Zwecken.
Du unterschlägst oder Haus. Hmm wenn ich jetzt meinen Hausbau dokumentiere oder wie ich die PV-Anlage montiert oder etwas repariert habe, dann ist das jetzt ein familiärer Zweck oder plötzlich journalistisch? Rhetorische Frage übrigens, denn weder deine noch meine Meinung dazu ist in irgendeiner Art und Weise bindend. Du bist der Meinung in dem Fall ein Impressum zu benötigen, ich nicht. Sehe ich auch weiterhin keinen Grund zu.
PHuV schrieb:
Wenn Du Meinung hast und sie öffentlich zugänglich niederschreibst, bist Du journalistisch tätig
Wenn man eine Meinung öffentlich kundtut und festhält, ist man automatisch journalistisch tätig? Könntest du diese Kausalkette bitte näher erläutern?
Schaue ich mir die Begriffsdefinition hier an: https://de.wikipedia.org/wiki/Journalismus#Begriffsdefinition oder der Einleitung hier https://de.wikipedia.org/wiki/Journalist dann ist mein beispielhafter Blog über Hausbau & Unterhalt und Familie und Hobbies keine journalistische Tätigkeit.

PHuV schrieb:
damit automatisch gewerblich
Du verwechselst hier etwas. $5 TMG spricht von geschäftstätig und nicht von gewerblich. Eine schöne Abhandlung, die diese zwei Begriffe untersucht, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzeigt, sowohl im juristischen als auch gemeinsprachlichen Bereich, ist z.B. hier zu finden: https://leges.weblaw.ch/fr/legesissues/2019/3/die-bedeutung-des-ad_12a4c36d34.html
Vollständiges lesen lohnt sich ;) Aber auf jeden Fall wird gezeigt, dass geschäftsmäßig nicht eindeutig gleichzusetzen ist mit gewerblich. Somit keine klare Kausalkette für eine Impressumspflicht.
PHuV schrieb:
Jetzt möchte aber jemand Dich nur bitte, ein urheberrechtlich geschütztes Bild oder Datei zu entfernen.
Wie gesagt: Ich veröffentliche nur eigenen Content.

kim88 schrieb:
Die verbieten z.b. Rassismus, etc
Das ist richtig aber wer sich auf den Marktplatz stellt und rassistisches Zeug von sich gibt, brauch auch nicht seine öffentlich einsehbare Adresse auf dem Shirt gedruckt. Außerdem geht das Argument auch an meinem Beispiel oder dem verlinkten Artikel vorbei. Wie gesagt: Private Webseite wo ich über privat erlebtes oder gemachtes schreibe, nur eigene Bilder verwende (falls überhaupt).
kim88 schrieb:
irgendwelche Menschen beleidigen
Jain, es gibt einschlägige Urteile zu "Soldaten sind Mörder" und "ACAB", dass dies keine Menschen beleidigt weil kein einzelner Mensch gezielt gemeint/betroffen ist.

Ich gebe zu, diese Diskussion gefällt mir einerseits und zeigt andererseits, dass unsere Gesetze (leider) nicht eindeutig genug formuliert sind. Ist im Zweifelsfall ein Impressum sinnvoll, v.a. wenn mehrere Autoren tätig sind, fremder Content veröffentlicht oder eingebunden wird? Ja.
Unterliegt eine private Webseite, die ausschließlich eigene Katzenbilder oder Hobbies oder $Dinge-am-im-und-mit-dem-Haus (Liste ist beispielhaft und nicht endlich zu verstehen) beinhaltet der Impressumspflicht? Nein.
 
snaxilian schrieb:
Du bist der Meinung in dem Fall ein Impressum zu benötigen, ich nicht. Sehe ich auch weiterhin keinen Grund zu.
Das ist okay. Im Rechtsstaat darf jeder seine eigene Rechtsauffassung vertreten. Im Zweifel wird gerichtlich entschieden. Es gibt sicher Gerichte, die deine Meinung vertreten, aber z.B. bei den bekannten Internetrechtsspezialisten des LG Hamburg wäre ich mir da nicht so sicher. Die Frage ist, ob du das im Zweifel auch dort ausfechten wollen würdest.

snaxilian schrieb:
Unterliegt eine private Webseite, die ausschließlich eigene Katzenbilder oder Hobbies oder $Dinge-am-im-und-mit-dem-Haus (Liste ist beispielhaft und nicht endlich zu verstehen) beinhaltet der Impressumspflicht? Nein.
Sicher ein vertretbarer Standpunkt. Das TMG betrifft in Paragraph 5 "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgeld angebotene Telemedien". Zusammen mit deinem Link bezüglich des Begriffs der Geschäftsmäßigkeit würde ich das ganze also herunterbrechen auf zwei Fragen:
  • Findet eine mehr oder weniger regelmäßige Aktualisierung der Inhalte statt?
  • Werden vergleichbare Inhalte oftmals gegen Entgeld angeboten?
Wenn beides eindeutig nicht der Fall ist, dann wurde ich deiner Argumentation folgen. Darauf Wetten, dass das LG Hamburg das genauso sieht, würde ich aber nicht. Bei "eigene Katzenbilder verbreiten" müsste man sich wohl sehr verbiegen in der Argumentation, aber beispielsweide die Dokumentation von handwerklichen Tätigkeiten am Eigenheim ist auf YouTube recht verbreitet damit nicht in jedem Fall vollkommen privat, sondern häufig sogar gegen Entgeld angeboten! Schon bei einer regelmäßigen Aktualisierung ist da m.E. die Geschäftsmäßigkeit sicher gegeben.

Bin kein Jurist und das könnte auch praktisch alles Blödsinn sein, aber im Zweifel sollte man eher bereit sein, argumentieren zu können, wieso das Impressum sicher nicht nötig ist als umgekehrt sicher zu argumentieren, warum es nötig ist.
 
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