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Einführung des reinen Verhältniswahlrechts nach Listen-Abschaffung des Direktkandidat
Ich wäre dagegen, denn bei einer reinen Listenwahl hätten die Bürger wenig bis keinen Einfluss darauf, welches Personal sie wählen.
Bei einer reinen Listenwahl mit starren hat der Bürger keine Wahl welche Kandidaten er wählt, sondern kann nur die Liste als ganzes wählen.
Eine Möglichkeit dem entgegen zu wirken wäre, wenn man keine starren Listen verwendet sondernlose gebundene, so dass der Wähler die Kandidatenreihenfolge auf einer Liste verändern kann und so seine Kandidatenpräfernz audrücken (z.B. durch Kumulieren, also mehrere Stimmen für einen Kandidaten)
Ich denke , dass ein reines Verhältniswahlrecht mit starren Listen zum Nachteil der Wähler wäre. Das Wahlsystem in der BRD auf Bundesebene halte ich für gut durchdacht und bis jetzt hat es ja auch immer relativ stabile Regierungen hervorgebracht.
Eine weitere alternative wäre ja die relative Mehrheitswahl, so dass man nur noch seinen Direktkandidat wählt. Das würde aber wohl wie in GB zu einem Zwei-Parteien-System führen.