eingelösten Amazongutschein stornieren

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b@iR

Lieutenant
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Sep. 2008
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899
Ich wollte mal wissen ob man einen eingelösten Amazongutschein wieder stornieren kann.
Fragt bitte nicht warum.
 
Du musst den Vorgang schon etwas genauer erläutern, damit man Dir helfen kann.

Wenn Du das nicht willst, dann ist die Antwort "Nein, eingelöste Gutscheine kann man nicht stornieren."
 
@ Deliberation
Ich habe einen Bekannten einen Gutschein per E-Mail gesendet und der hat ihn schon eingelöst aber ich wollte ihn jetzt stornieren.
 
Also wenn er ihn schon eingelöst hat, dann kannst Du ihn nicht mehr stornieren.
 
Bist du dir auch zu 100% sicher dass es nicht geht?
Ist meine letzte Frage.

Ich meine aber nicht dass er sich schon etwas dafür gekauft hat sondern nur dass Guthaben auf sein Amazonguthaben geschrieben hat.
 
Ja, mit der Gutschrift auf sein Amazonguthaben hat er den Gutschein erfolgreich eingelöst. Amazon selbst storniert keine Gutscheine in anderen Konten, wie auch!? Sie wissen ja nicht, wem der Gutschein letztendlich gehört. Das könnte nur ein Gericht klären, auf dessen Anforderung Amazon selbstverständlich den Gutschein im Konto Deines Bekannten stornieren und Dir zur Verfügung stellen würde. Aber dazu musst Du Deinen Bekannten erst erfolgreich verklagen.
 
könnte man dagegen überhaupt vorgehen? hab das selbe problem aber mit einem 15 euro gutschein
 
Ganz ehrlich es ist doch eigene Dummheit wenn man die Dinger per Mail verschickt.
Du brauchst einen Nachweis, dass der Code für deinen Bekannten war bzw. eine Bescheinigung über einen Kaufvertrag.
Ansonsten lies mal im BGB nach, was dort zum Thema Schenkungsvertrag steht.
 
ja hab selbst bwl in der schule und ich weiss noch das man verschenke dinge nicht zurück fordern kann, meine ich jedenfalls
 
@ hibinneu

Du hast es noch gut, ich habe 50€ verschickt.

@ t-kay187
Wie mache ich dass mit den Nachweis?
Ich habe die Mail einfach an seine E-Mailadresse geschickt.
 
Erstmal wäre interessant, ob ihr einen Kaufvertrag geschlossen habt oder ob du ihm den Gutschein geschenkt hast.
Dafür wäre Schriftverkehr wichtig, per Mail oder ICQ oder was weiß ich.
Habt ihrs mündlich abgeschlossen, ist es schwer nachzuweisen.
Ich kenne ja nicht die Details, deswegen lies mal § 518 ff. BGB.
 
Ja also da war eine bei chat4free beim erotic chat, die wollte mich über msn also video chat beglücken, hab dann das über msn besprochen, also den ablauf und danach hab ich ihr den gutschein auf ihre email adresse geschickt
schön und gut
sie hat dann die cam für ca. 3 min an gemacht (besprochen waren 30 min) und wieder aus gemacht und mich dann wahrscheinlich geblockt
eingelöst hat sie ihn auch schon
fällt das noch in den Schenkungsvertrag oder ?

danke im voraus
 
Wieso willst du den dein geld wieder haben , du hast im doch den gutschein geschenkt oder nicht ? sowas ist aber keine gute basis für eine freundschaft ;) .
Geschenkt is eben geschenkt also vergiss mal deinen Gutschein wieder .
 
Im Eroticfreechat als Bezahlung fuer Camsex *ATOMROFL*
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You made my day
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Herrlich,...einfach traumhaft.

Also ich wuerde sagen du nimmst es als Lehrgeld das du beim naechstenmal wenn es um sowas geht besser aufpasst.;)
 
MR.FReeZe@ , he he cool :cool_alt: , leider kann man dazu echt nichts mehr hinzufügen .
selber schuld .
 
@ hibinneu
Also hibinneu ist wirklich selber schuld aber gibt es für mich keine Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen?
 
@b@iR:

Was hast du denn mit ihm abgemacht?

@hibinneu:

Ich sage dir schonmal adieu mon amour. Solche Kraftausdrück sind hier seht erwünscht.
 
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