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Für euch beide gilt, was ich oben schon einmal erläutert habe: Amazon kann hier NICHTS unternehmen, da Amazon die Rechtslage nicht unbesehen beurteilen kann. In unseren Breitengraden kann nur ein Gericht feststellen, wem der Gutschein nun wirklich zusteht.
@ t-kay187
Ich habe ihn ein Geburtstaggeschenk gemacht, jetzt will ich aber aus persöhnlichen Gründen den, die ich nicht hier erläutern will den Geschenkgutschein wieder haben.
Nur um das mal abzuschließen. Einmal gemachte Geschenke kann man nicht zurückverlangen. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen (z.b. "Grober Undank") und das ist wie gesagt nur juristisch zu klären: http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung Das wurde aber auch bereits mehrmals hier nun so gesagt.