Ja, man kann auch eine Visitenkarte nehmen, die läßt sich leichter als eine Kreditkarte unter die Platine schieben.
Ob die Garantie bei eigenen Eingriffen erlischt ist so eine Frage. Juristisch einwandfrei beweisen lassen sich solche Eingriffe sicherlich nicht.
Eine Garantie bzw. Gewährleistung umfaßt normalerweise nur den Tausch der Platte gegen ein gleichwertiges Modell. Und da ist es irrelevant, ob und wie der Platten-Eigentümer mit G-Liste, Translator und den anderen Firmwareteilchen umgegangen ist. Die Daten sind im Normalfall futsch, anders sieht es mit dem Reparaturangebot von Seagate aus. Ich als Hersteller würde jedenfalls bei einer Platte, wo sich schon jemand unqualifiziert daran vergangen hat, keine kostenlose Reparatur mehr anbieten. Habe da selbst schon die tollsten Sachen erlebt - man glaubt es manchmal kaum, auf was für putzige Ideen manche Leute kommen!
Wenn Du selbst Hand anlegen möchtest: Bitte alle Befehle 3x prüfen, bevor Du ENTER drückst! Und niemals "i4,1,22" eingeben, das war anfangs ein weit verbreiteter Unfug.