Einkommenssteuererklärung

frosti9999

Cadet 4th Year
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Jan. 2007
Beiträge
88
Hallo,

Ich habe 2008 mein Studium beendet. Da habe ich von april bis august meine Masterarbeit geschrieben und habe da auch schon Geld bekommen mit Abgaben. Ab oktober gehe ich nun in dem Unternehmen fest arbeiten.

Jetzt bin ich ja in der Verlegenheit meine erste Einkommensteuererklärung zu schreiben.

Hab das noch nie gemacht. Wie geh ich jetzt am besten vor?

Bin für jeden Tipp dankbar!
 
Am 20.1. ist ds Elster-Formular für 2009 online, also aufpassen welches du lädst ;)

Gruß,
[sauba]
 
Beim Aldi hatten sie für 4,99 € ein Programm, habe gehört für "Otto Normal Steuerzahler" gut zu handhaben und in der Funktion ausreichend.
 
Hi CB'ler.

ich hoffe es hat niemand was dagegen wenn ich diesen Thread für meine Frage benutze, aber das Topic passt halt

Ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten zum 31.3.09. Ich habe dementsprechend auch nur bis März Kirchensteuer bezahlt.
Hab nun meine Steuererklärung gemacht (Elster) und das schaut laut Berechnung in etwa wie folgt aus (fiktive Zahlen)

ev. Kirchensteuer
festgesetzt werden: 500€
Abzug vom Lohn: -100€ (bezahlt von Jan - März)
verbleibende Beträge: 400€

muss ich jetzt wirklich 400€ Kirchensteuern für 2009 nachzahlen? Denn diese 400€ addieren sich auf die "verbleibenden Beiträge" der Einkommenssteuer und des Soli-Zuschlags was aus dem Minus (Gutschrift) ein + (Nachzahlung) macht.
Das kann aber doch nicht sein, wieso soll ich was Nachzahlen was ich nicht in Anspruch genommen habe. Kirchensteuer sind doch 9% der Einkommensteuer und das bezahle ich dann doch auch nur 3 Monate!?
 
Kirchensteuer bei nicht-ganzjähriger Kirchenmitgliedschaft [Bearbeiten]

Nach einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats oder einen Monat später, je nach Land. Trotzdem kann das gesamte Einkommen eines Jahres, in dem man irgendwann einmal einer Kirche angehört hat, zur Pflicht von Kirchensteuerzahlungen führen. Lediglich die Höhe der fälligen Kirchensteuer hängt davon ab, wie lange man im betreffenden Jahr kirchensteuerpflichtig war.

Das ist dadurch zu erklären, dass die Kirchensteuer aus der Jahreseinkommensteuer errechnet wird. Im Austrittsjahr wird die Kirchensteuer so berechnet, wie es im Kirchensteuergesetz[4] des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschrieben ist:

„Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde.“

– aus § 5 KiStG

Das bedeutet: Es kann vorkommen, dass jemand in der Zeit der Kirchensteuerpflicht keinerlei Einkommen hatte und trotzdem Kirchensteuer zahlen muss, weil er nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht in demselben Jahr noch einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt hat.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirche...nicht-ganzj.C3.A4hriger_Kirchenmitgliedschaft
 
Ich vermute das das Programm das nicht erkannt hat und für das ganze Jahr berechnet hat.

nach WERKAM 's Zitat müsste du für 3 Monate also 3/12 zahlen

500 * 3/12 = 125,-
gezahlt 100,-
NAchzahlung 25,-

Musstest du im Programm dein Austrittsdatum eintragen?

Kirchensteuer ist je nach Bundesland 8 oder 9 % der Einkommensteuer.
Kannst also nachrechnen ob der Betrag von 500,-- genau 8 oder 9 % sind
dann hat das Programm den Asutritt nicht berücksichtigt
 
Das Datum für welchen Zeitraum Du der Steuerpflicht unterliegst (Kirchensteuer) musst Du auch setzen, nicht nur für welchen Zeitraum Du bereits Vorrauszahlungen geleistet hast.
 
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