Einschätzung Lizenzaufkleber und echte Lizenz

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cumulonimbus8

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Hallo!

Vorweg, ich will nichts am Status Quo ändern, was ich habe erfüllt die Anforderungen.

Auf den sog. Werkstatttisch bekam ich ein Laptop (Leasingrückläufer, so weit ich weiß) mit einem ›vorinstallierten W10 Home‹. Beim Anschalten begrüßte mich etwas mir Fremdes. Eine Liste mit Sprachen und ein Weiter. Ich wählte die Englische und bekam dann das Feld einen Lizenzschlüssel eingeben zu müssen. Irgendwie kam ich da nicht dran vorbei, und (hüstel…) auf Nachfrage hieß es: der klebt drunter.
Aufkleber kenne ich noch von XP, 7 soll sie auch besessen haben (also suche ich doch nicht nach so was…) Wie auch immer musste ich dort ein Quadrat freirubbeln um an alle Gruppen zu gelangen. OK, ging, wurde aktiviert und dann wollte es 4GB herunterladen. Mit dem WLAN nicht gut zu machen um die Uhrzeit. Also so weit fertig eingerichtet und dann heute mal die 4GB schlürfen, am Kabel.

Es kam da noch der Hinweis, dass ein Lizenzaufkleber auch unter dem Akku sein könnte. Sieh an, da war einer. W7-Pro.
Und schon setzen sich die Zahnrädchen der Neugier in Bewegung. 2 Aufkleber = 1 zusätzliche geschenkte Lizenz wäre wohl etwas dreist. Oder hat der Verkäufer nicht aufgepasst?
Hätte ich weiterhin diesen 7-Key direkt eingeben können um (das ist der Geist der herumspukt) an eine Pro zu gelangen? Oder wäre Plattmachen mit MCT nötig gewesen?
Nicht, dass mir (genauer gesagt: dem der den Rechner auf den Schreibtisch bekommt) Pro wirklich nützen würde, aber der Gedanke mit dem Geschenkten Versions-Gaul ist doch wohl legitim. Gibt es da nicht InPlaceUpgrade das einen Versionsasufstieg mit dem W7-Key erlaubt? Ich habe damit noch nie zu tun gehabt…

Wie schätzt ihr die Lage ein was ich aus dem mir Zugetragenen als Optimum rausholen kann? (Kann - kein Muss, keine Sollte.)

CN8
 
Diese Refurbished Geräte bekommen heute als Kaufanreiz ein W10 mit. Dies ist eine eigene W10 Lizenz. Das zahlt der Kunde freilich mit.

Die originalen Lizenzen verblieben immer auf den Geräten, warum auch nicht. Sie sind für den Verwerter praktisch wertlos. Du kannst die W7 Pro nutzen um ein W10 Pro zu aktivieren. Das Upgrade geht ja immer noch.

Verboten kann das nicht sein. Es kann nur evtl. zu einer Blockade bei der Aktivierung kommen, je nach dem wie die Lizenz zuvor genutzt wurde. Große Unternehmen fahren hier verschiedene Optionen.
 
die frage ist egal ob geschenkt oder nicht w, welchen vorteil erhoffst du dir durch die pro ? hinzu kommt , das du immer noch jeden win7 key lagal zu einem win 10 key machen kannst .. wenn du win 7 pro hast bekommst du win 10 pro
 
Diese Lizenzen gibt es speziell für wiederaufbereitete PCs, da die Wiederaufbereiter die Originallizenzen nicht weiterverkaufen können. Es fehlt in aller Regel an den nötigen Wiederherstellungsmedien. Daher werden vergünstigte Lizenzen von MS speziell für Wiederaufbereiter angeboten, die dann mit den gebrauchten Geräten verkauft werden, damit diese nicht ohne Lizenz verkauft werden.. Die Originallizenz ist wertlos und sollte nicht verwendet werden. Nichtsdestotrotz wird sich der Orignalkey problemlos aktivieren lassen.
 
Mich würde mal brennend unser Kaufvertrag interessieren :D und mit wem wer welche Verträge abschloss.

@Chesterfield
Mehr noch würde ich zu gerne wissen inwiefern ich «heute immer noch» legal ein 10er MCT mit einem 7er Key nicht aktivieren wohl aber lizenzieren kann.
Die vielen Threads dazu verfolge ich mehr oder weniger jeden Abend - da steht aber immer nur handwerkliches Vorgehen, nichts aber zum gesetzlichen Teil bzw. dem Lizenzvertrag mit MS.

Den 7er-Key könnte man mühelos entwerten wenn man wollte. Oder hätte es müssen. Oder man verschenkt Lizenzen (Key-im-BIOS, aber bei einer 7er-Kiste?) Oder wir kauften eine zweite mit.

CN8
 
das ist alles gefühlt sehr "untransparent" ab wann eine lizens "wirklich" legal" übertragen wird. das update ist im interesse von MS, daher wird es immer ncoh angeboten und ist legal. ob und wie dies zu einer vollwerigen aktivierten lizens wird ist ein anderes thema...

ich für meinen teil habe erkannt das viele wege gibt eine lizens entsprechend zu upgraden wenn man vorher im besitz einer zweifelsfreien lizens ist... ( also win 7 auf win 10)

probier es aus und teile es uns am besten mit.


hinzu kommt ncoh die mgl die lizens mit dem microsoftkonto zu verknüpfen
 
Die Aufbereiter solcher Refurbished-Geräte verkaufen keine Windows7-Geräte mehr, der Win7-Key ist daher wertlos für sie. Nutzbar ist er trotzdem.
 
Die Win7 Keys werden Microsoft gemeldet und dann bekommen die Refurbisher einen neuen Key, das wird dann wohl ein Windows 10 Key sein.
Na klar sollte der alte Win7 Key bei Microsoft gesperrt sein und nur noch der neue Windows 10 Key gültig sein.
Genau so ist es gedacht und alles andere ist nicht vorgesehen, nicht erlaubt oder nicht legal.
https://de.wikipedia.org/wiki/Microsoft_Refurbisher-Programm
Darüber muss man doch nicht diskutieren.
Na klar kann ich jeden Tag zig mal bei Rot über die Ampel fahren, erlaubt und legal ist es aber nicht.
 
Klingt logisch :)

CN8
 
Terrier schrieb:
Die Win7 Keys werden Microsoft gemeldet und dann bekommen die Refurbisher einen neuen Key, das wird dann wohl ein Windows 10 Key sein.
Na klar sollte der alte Win7 Key bei Microsoft gesperrt sein und nur noch der neue Windows 10 Key gültig sein.

Wo steht das? Ich kann in dem Link nix dazu finden!
Fakt ist: Es wurde mal Geld für OEM-Win7-Lizenzaufkleber bezahlt, die wahrscheinlich nie benutzt wurden, weil i.d.R. bei diesen Leasingrückläufern und Großfirmen-Rechnern aus dem Refurbished-Programm nur die herstellerseitige Software installiert und mit einem "Universal-Key" aktiviert wurde, der schon in der Vorinstallation enthalten war.
Mit diesem vorinstallierten Key hätte auch ein Win10-Upgrade funktioniert, der Aufkleber mit der eigentlichen Win7-Lizenz ist somit ungenutzt. Ob und inwieweit diese Lizenz auf einem anderen Gerät genutzt werden kann, fällt für mich eher in den Bereich "rechtliche Grauzone", zumal in DE eine Übertragung auf ein anderes Gerät rechtlich erlaubt ist.
Wenn nun ein neuer Key dazu kommt, sehe ich keinen Grund, den "alten" und ungenutzten Key nicht anderweitig zu nutzen.

Gibt es irgendeinen Link, der das Gegenteil behauptet? Dann zeig mir bitte eine klare Aussage dazu, dass der alte Lizenzaufkleber durch die neue Win10-Refurbished-Lizenz unwirksam ist!
 
Abgesehen davon, das es na klar logisch ist weil die Aufbereiter den Key nun mal an Microsoft melden müssen um einen neuen zu bekommen, werde ich nicht weiter mit Usern diskutieren die mit Sätzen wie diesen kommen.
inwieweit diese Lizenz auf einem anderen Gerät genutzt werden kann, fällt für mich eher in den Bereich "rechtliche Grauzone", zumal in DE eine Übertragung auf ein anderes Gerät rechtlich erlaubt ist.
Da ist Hopfen und Malz verloren!

Denn na Kar kann Microsoft auch in Deutschland bestimmen was eine Lizenz ist und was nicht und ob man die übertragen darf.
Selbst wenn man es machen kann und es funktioniert bedeutet es ja nicht, dass es erlaubt oder gewünscht ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Microsoft_Refurbisher-Programm#Einzelnachweise
Diese Lizenzen sind jedoch im Rahmen des End User Licence Agreement (EULA) durch Microsoft strikt an die wiederaufbereitete Hardware gebunden und dürfen gemäß den Vorgaben von Microsoft nur auf genau diesen Rechnern verwendet werden.
Das alte OEM Urteil von 2000 behandelte auch nur Windows 7 OEM mit DVD und Coa.
Abknibbeln von COAs und weiterverkaufen war auch nie erlaubt.
Genau so wenig wie Windows 7 Keys ohne COA.
Zu einer Windows 7 Lizenz gehört die Original zum Key gehörende DVD und der COA und darüber gibt es Urteile von 2015 usw.
https://www.recht-freundlich.de/urt...eys-ohne-software-ist-urheberrechtsverletzung
https://www.telemedicus.info/urteil...erletzung-durch-Verkauf-von-Product-Keys.html
https://www.heise.de/ct/hotline/Hinweise-zum-Kauf-gebrauchter-Microsoft-Lizenzen-2251841.html
Zu einer gültigen Windows-7-Lizenz gehören mindestens der Aufkleber mit dem Schlüssel und eine Setup-DVD. Die Bestandteile der Lizenz müssen außerdem seit der Erstauslieferung zusammengehören und können nicht im Nachhinein kombiniert werden. OEM-Lizenzen, also solche, die zu Software gehören, die auf einem PC vorinstalliert ist, können mit Einverständnis von Microsoft erneut verkauft werden. Händler, die einen entsprechenden Vertrag mit Microsoft haben, verkaufen dann sogenannte MAR-Lizenzen (Microsoft Authorized Refurbisher). Diese Händler kaufen gebrauchte OEM-Lizenzen, melden die entsprechenden Installationsschlüssel an Microsoft und bekommen dann neue Original-Setup-DVDs und -Installationsschlüssel, die sie auf einem PC vorinstalliert weiterverkaufen dürfen.
usw.
https://www.drwindows.de/windows-10...-lizenz-ohne-software-kaufen.html#post1330948
 
Zuletzt bearbeitet:
(Autsch, mitten ins Wespennest ;))

Mal anders überlegt, aber vermutlich einfach Wille des Refurbishers: solche Teile verkaufe ich kaum an Privat sondern an Unternehmen (ohne Volumenkey, oder eine Not zu so was).
Wurde mit 7-Pro ausgeliefert (potenziell nicht mit DVD sondern Recoverypartition) und von mir aus auch nicht mit dem Key auf dem Aufkleber aktiviert. So weit logisch und Nachvollziehbar.
Dann kommt das Leasing zurück und der Händler macht mit MS einen Deal ihm 10-Home-Aufkleber (mit Rubbelfeld) zu schicken, als Ersatz für 7-Pro. Die Logik ein Business-BS zu degradieren - nach MS' Freigiebigkeit beim Upgraden ab 7… - um das an Privat zu verticken leuchtet nicht ein. Und den 7-Key nicht abzupulen noch weniger - weil, MS sollte das verlangen, oder steht in ›meinem‹ Kaufvertrag was dazu, mal nachfragen.

Ich bins zufrieden wie es ist, aber ich darf mir schon überlegen, dieses Tun nicht zu kapieren.

CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
Dann kommt das Leasing zurück und der Händler macht mit MS einen Deal ihm 10-Home-Aufkleber (mit Rubbelfeld) zu schicken, als Ersatz für 7-Pro. Die Logik ein Business-BS zu degradieren - nach MS' Freigiebigkeit beim Upgraden ab 7… - um das an Privat zu verticken leuchtet nicht ein. Und den 7-Key nicht abzupulen noch weniger - weil, MS sollte das verlangen, oder steht in ›meinem‹ Kaufvertrag was dazu, mal nachfragen.
So weit mir bekannt, müsste der Händler Win 10 Pro beilegen und nicht Home, da die Refurbisher-Lizenzen vom ehemals vorinstallierten OS als Basis ausgehen. Der alte Key muss nicht entfernt werden, da die alte Lizenz ohnehin ungültig ist.
 
Terrier schrieb:
Zu einer Windows 7 Lizenz gehört die Original zum Key gehörende DVD und der COA

Selbst zu Windows7-Zeiten gab es schon vorinstallierte Rechner, denen keine DVD beilag. Bei Win8 war das sogar Standard, die hatten nicht einmal einen Lizenz-Aufkleber, weil der Key nur im UEFI war. Sind die etwa alle illegal? Denn dann müsste ich morgen zum Anwalt rennen und div. große Computerfirmen verklagen...
Die aktuelle Rechtsprechung erfordert keine DVD, es muss lediglich eine Möglichkeit der Neuinstallation vorgesehen sein. Das kann durch eine Backup-Funktion oder einen ISO-Download erfolgen. Macht Microsoft ja auch nicht anders...

Das heißt auf der anderen Seite nicht, dass die ganzen Billig-Lizenzen in der Bucht legal sind, aber dass eine Lizenz immer aus Aufkleber und DVD bestehen muss, ist nunmal falsch!
 
Als wenn ich hier meine persönliche Meinung vertrete,
einfach die Links und die Urteile lesen und kommt nicht immer mit anderen Sachen die na klar wieder anders sind.
Selbst zu Windows7-Zeiten gab es schon vorinstallierte Rechner, denen keine DVD beilag
dann durfte auch kein Händler und auch kein Privatmann den Key verkaufen oder den COA abknibbeln.
OEM Windows 7 nur mit DVD und COA, was ist daran nicht zu verstehen.
Bei Win8 war das sogar Standard, die hatten nicht einmal einen Lizenz-Aufkleber, weil der Key nur im UEFI war.
Ja und einen OEM Bios Key bei Windows 8 oder jetzt Windows 10 kann und darf man auch nicht verkaufen als Lizenz.
Wer kauft auch einen Key der noch in einem fremden Board verankert ist.

Das hat alles nichts mit dem alten Windows 7 OEM Urteil nichs zu tun denn damals ging es Microsoft um den verkauf von OEM Windows 7 mit DVD und COA von Dell, Acrer, Lenovo, Medion usw.
Das wollte Microsoft verbieten, den Verkauf dieser DVds mit Coa.

Das hat Microsoft nicht durchbekommen und deswegen ist der Key jetzt im Bios.

Das darf Microsoft machen und die lizenzbedingungen festlegen auch.
Nur mit original Installationsmedium, Key Karte, Coa und was dazugehört.
Es gibt auch SB/ DSP Windows 8 oder 10 mit DVD und das ist einen Lizenz die man kaufen oder verkaufen darf.
Emails Keys ohne Installationsmedium von Dell, Acer, Medion usw. geklaut aus OEM Key Listen nicht.

Warum steht da denn nicht mehr Sie erhalten eine Lizenz für Windows 10
https://www.softbillig.de/windows-10-pro.html
Sie erwerben einen Aktivierungsschlüssel für Windows 10 –  32 oder 64 Bit Version für 1 PC
Aktivieren kann man ja die Keys aus den Key Listen von DELL, Acer, Medion usw.
Solange der Dell Laptop nicht verkauft wird und der neue Laptop Besitzer den Key aktiviert oder der dubiose Händler den Key nicht eh zigmal per Email verkauft.

Selbst wenn der Key ewig funktioniert!
Eine Lizenz hat man so nicht erworben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sound-Fuzzy schrieb:
Die aktuelle Rechtsprechung erfordert keine DVD, es muss lediglich eine Möglichkeit der Neuinstallation vorgesehen sein. Das kann durch eine Backup-Funktion oder einen ISO-Download erfolgen.
Das stimmt schlicht nicht. Terrier hat Recht und seine Links bestätigen das. Die Lizenz kann so, wie sie ursprünglich erworben wurde, komplett weiterverkauft werden. Gibt es keine DVD, sondern eine Recovery-Partition, muss die Festplatte mit dieser Partition mitverkauft werden. Ist diese nicht mehr vorhanden, oder gelöscht worden, kann die Lizenz nicht weiterverkauft werden. Genau aus diesem Grund gibt es die Refurbisher-Versionen von Windows überhaupt.
 
Es gibt auch genügend gegenteilige Urteile, und das sowohl seit einigen Jahren als auch kürzlich!
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Evil E-Lex schrieb:
Terrier hat Recht und seine Links bestätigen das. Die Lizenz kann so, wie sie ursprünglich erworben wurde, komplett weiterverkauft werden. Gibt es keine DVD, sondern eine Recovery-Partition, muss die Festplatte mit dieser Partition mitverkauft werden.

Stimmt nicht!
Wenn mir die DVD kaputt geht, weil ich mich drauf setze oder das Laufwerk sie schreddert, bedeutet das doch nicht den Verlust der Lizenz!

Und zur Frage, ob man die originale DVD mitliefert, sieht es aktuell so aus, dass man sie dann mitliefern muss, wenn man sie hat. Hat man sie jedoch nicht oder nicht mehr oder ist sie defekt, dann darf die Lizenz ohne Datenträger trotzdem verkauft werden und es soll sich der Kunde die Software selbst runterladen, man kann also lediglich einen Download-Link angeben:

Urteil des EuGH vom 12.10.2016


Der Hintergrund ist folgender:
Die Software-Hersteller wollen, dass die Software von ihnen kontrollierbar bleibt, also unverändert beim Käufer landet. Selbstgebrannte DVD´s enthalten z.T. Änderungen an der Software, was der Hersteller nicht will.
Daher geht man heute den Weg, dass die Software entweder mit Original-DVD oder Link zum Hersteller-Download verkauft werden muss.


Also kommt mir bitte nicht mehr mit diesem Quatsch, eine Lizenz sei nur gültig und/oder verkaufbar, wenn sie aus Echtheitszertifikat und Originaldatenträger besteht, denn das stimmt einfach nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt nicht!
Wenn mir die DVD kaputt geht, weil ich mich drauf setze oder das Laufwerk sie schreddert, bedeutet das doch nicht den Verlust der Lizenz!
Du kapierts es einfach nicht.
Es geht nicht darum ob und wann du deine Lizenz verlierst.
Es geht um verkaufen und kaufen
Na klar verkaufst du auch keine Win7 Lizenz wenn deine original DVD im Müll gelandet ist.
Aber zumindest hast du auch mal eine DVD besessen.

Eigentlich geht es ja auch um die dubiosen Händler die einfach nur einen Email Key verkaufen
Verkaufe eine Windows Lizenz steht ei denen ja auch nicht mehr aus guten Grund.

Du mit deiner vernichteten DVD könntest halt auch keine Lizenz verkaufen, nur einen Key und eventuell einen COA wenn du den vom PC ab bekommst.
Aber halt keine Lizenz.
Im Hardwareluxx Marktplatz ist der Verkauf von Win7 Keys ohne Bild von der original zum Key gehörenden DVD und COA verboten worden wegen den Urteilen und Abmahnungen.
Aus deinem Link von 2016
http://winfuture.de/news,94415.html
Demnach ist der Verkauf gebrauchter Software rechtens, aber nur wenn der Originaldatenträger mitverkauft wird. Eine Sicherheitskopie ist laut den EU-Richtern hingegen nicht ausreichend.
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit mir bekannt, müsste der Händler Win 10 Pro beilegen und nicht Home, da die Refurbisher-Lizenzen vom ehemals vorinstallierten OS als Basis ausgehen.
Die Logik Home zu verwenden erschließt sich mir genausowenig.
Und genau hier ist die Kerbe in die ich haue: was ist das für eine Lizenz, wo kommt sie her und was bitte passiert ohne Unterlagen an den Käufer mit der ursprünglichen W7-Pro (des vermuteten Lizenznehmers)?
Wen der Händler mit MS Verträge hat die 7-Pro in eine 10-Home umzukaufen unterstelle ich eine Pflicht ungültige Lizenzen zu vernichten, auch Aufkleber. Verkauft er nur mit neuer 10-Home erkläre man mir warum sie die originäre 7-Pro in Luft auflösen soll.


Der alte Key muss nicht entfernt werden, da die alte Lizenz ohnehin ungültig ist.
Wo steht das? Wo steht, dass das Gengenteil nicht der Fall ist?
Kauf in Gutem Glauben nennt man das aus meiner Sicht.

CN8
 
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