Energiepreispauschale (EPP) Nachzahlung?

knak2k1

Ensign
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Hallo zusammen,

blöde Frage, aber zunächst der Sachverhalt: Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 steht unter Punkt 2 der Großbuchstabe "E" - dies steht wohl für eine erhaltene Energiepreispauschale. Dem ist auch so. Im September 2022 habe ich 300€ Brutto Energiepreispauschale, zusätzlich zum normalen Lohn, erhalten. Von den 300€ blieben dann Netto (Steuerklasse 1) nicht viel übrig.
Wenn ich nun in meinem Steuerprogramm die Zahlen + Großbuchstaben von der Lohnsteuerbescheinigung übertrage und den Großbuchstaben "E" aktiviere (per Checkbox) zeigt mir mein Programm sofort eine Nachzahlung von 300€ an. Ist das richtig so?

Steuern sind so gar nicht mein Gebiet. Eine 0815 Steuererklärung bekomme ich so gerade noch hin. Aber nach meinem Verständnis wurden die 300€ im September 2022 doch schon versteuert? Wieso soll ich nun quasi 300€ nachzahlen?

Würde mich über eine Erklärung freuen.

Gruß

knak2k1
 

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E bedeutet , dass die Pauschale noch nicht gezahlt wurde. Das erklärt auch die 300 Euro. Denn mit E gibst du an, dass sie dir noch zusteht, was nicht so ist (das Finanzamt ist zwar nerivg, aber nicht dumm). Nimm das E raus und gut.

Wenn das E nicht löschbar ist, nutze eine andere Software (einige sind wohl fehlerhaft) oder Elster.

Kann auch sein, dass dein AG die Zahlung nicht gemeldet hat --> Rücksprache mit dem Brötchengeber.
 
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Ok, Danke für die Antwort. Hab das irgendwie anders verstanden. Dachte mit dem Haken bei "E" gibt man an, dass man die EPP erhalten hat. Macht aber andersherum mehr Sinn.
 
Google sagt, E bedeutet, dass der Arbeitgeber die EPP ausbezahlt hat. Also andersrum als @.one schreibt.

Vielleicht ist bei dir irgendwas doppelt. Nochmal kontrollieren oder ein anderes Programm hernehmen.
 
Ja, bin jetzt doch irgendwie verwirrter als vorher. Eben noch mal genau die Erklärung in meinem Steuerprogramm durchgelesen (siehe Anhang).
Ich habe es schon mit zwei Programmen versucht, bei beiden das gleiche Ergebnis. Wird "E" angehakt = 300€ Nachzahlung.
 

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Hab nen Steuerberater gefragt, der sagt, Großbuchstabe E bedeutet, dass die EPP für einen Minijob ausgezahlt wurde. In manchen Fällen, wo die EPP ausgezahlt wurde, muss der Großbuchstabe E gesetzt werden, in anderen nicht. Alles nach dem Motto "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht."
Vermutlich musst du kein E anhaken.
Das müsste vermutlich auch auf der der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sein, also ob das E drauf ist oder nicht.

Natürlich alles ohne Gewähr.
 
simpsonsfan schrieb:
Google sagt, E bedeutet, dass der Arbeitgeber die EPP ausbezahlt hat.
Google ist nicht das Finanzamt. Ich habe den Semmel bezahlt bekommen und muss das E irgendwie auch noch bearbeiten. :D

Manche Steuerprogramme wissen es auch nicht besser und seine Steuer macht man so, dass sie gut ausfällt. Ablehnen und umberechnen kann das FA immer noch.
 
Genügt diese Auskunft vom BMF?
Entsprechend dem geänderten Muster ist eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben „E“ anzugeben (§ 117 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes).
Und im Einkommensteuergesetz steht es entsprechend auch:
(4) Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) mit dem Großbuchstaben E anzugeben.
 
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Die Auskunft ist ja schön und gut, aber ich verstehe es einfach nicht (bin vielleicht einfach zu blöd). Ich habe 300€ Brutto im September 2022 erhalten auf welche ich automatisch Steuern gezahlt habe. Netto hatte ich grob gesagt 150€ extra und jetzt soll ich für die Steuer 2022 300€ (netto) nachzahlen wenn ich den Erhalt der EPP mit einem anhaken des "E" Kästchens bestätige? Das ist doch Verarsche :D
 
knak2k1 schrieb:
Netto hatte ich grob gesagt 150€ extra und jetzt soll ich für die Steuer 2022 300€ (netto) nachzahlen wenn ich den Erhalt der EPP mit einem anhaken des "E" Kästchens bestätige?
Es spielt keine Rolle, was du anhakst. Maßgeblich sind allein die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, die dem Finanzamt bereits elektronisch durch deinen Arbeitgeber übermittelt wurden. Da der Großbuchstabe E dabei war, wird der durch das Finanzamt so übernommen.
Deine Angaben zur Lohnsteuer dienen nur dazu, dass das Steuerprogramm mit den richtigen Werten rechnet.
 
Gibt es bei dir keine Option den Datensatz vom Finanzamt automatiert zu übernehmen? Ich habe nämlich auch erst alles treudoof abgetippt(erstes Mal selbst gemacht mit WISO), nachdem ich dann gesehen habe dass man Online diesen abrufen kann. Die Gefahr von Fehlerquellen geht damit doch eigentlich gegen Null. Denke das kann dann nur an der Software liegen...

E: Sorry für den Retake,gerade gesehen, dass das hier schon im Vorfeld mehr oder weniger beschrieben wurde.
 
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