EOS 550D Testkauf: bei Rückgabe volle Erstattung?

AndrewPoison

Admiral Pro
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Ich plane mir für die bald anstehenden Semesterferien (Urlaub!) eine EOS 550D zu kaufen. Habe derzeit eine 1000D und bin mit dieser eigentlich zufrieden, nur dass sie eben keine Videos aufnehmen kann. Ich hab zwar auch ne Videocam, aber deren Qualität ist ja nichtmal ansatzweise mit der der EOS zu vergleichen.

Lange rede kurzer Sinn: wenn ich die EOS kaufe, sie meinen Anforderungen dann aber vlt. doch nicht gerecht wird (Tests mit den eigenen Objektiven etc. muss ich ja selber machen) und schließlich zurückschicke... wie wird das wohl mit der Erstattung des Kaufpreises?
Schließlich ist mit den ersten Shots bzw. Objektivwechseln doch unvermeidbar eine Verschlechterung des Zustands (Staub auf dem Sensor, interner Auslöse-Zähler, etc.) verbunden. Und ich kann mir gut vorstellen, dass dann gleich ordentliche Abzüge auf den Kaufpreis gerechnet werden.

Hat jemand höherwertige DSLRs schon irgendwo gekauft und nach Gebrauch "verlustfrei" wieder zurückgeben können?
 
Das mag wenn du Glück hast funktionieren. Aber aufs Glück würde ich mich nicht verlassen wollen. Wenn du die Kamera mit in den Urlaub nehmen möchtest, solltest du auch beachtet, das die Kamera spätestens am 14ten Tag nach Kaufdatum die Kamera wieder beim Händler liegt. Sollte der Händler bemerken, das die Kamera schon verwendet wurde,(was warscheinlich aufgrund des internen Auslöse-Zählers passieren wird) verweigert er entweder die Annahme und du bleibst auf den Versandkosten und Kamera sitzen, oder er zieht dir eine Gebür von vl. max 5 Prozent vom Neupreis ab.
 
Ich finde, mann sollte für solche Zwecke entweder in einen Fotoladen gehen und dort die Cam ausprobieren, geht in jedem Anständigen auch mit eigenen Objektiven und je nach Qualität des Ladens auch für ein paar Stunden, oder sich eine Cam mieten. Dieses Ausprobieren und zurückschicken finde ich ehrlichgesagt nicht gut und schmarotzerhaft.
( auch wenn es in Deinem Fall vielleicht anders ist, will Dir ja nix unterstellen oder Dich angreifen!)
Wie gesagt in jedem Anständigen Laden geht das auch ohne Probleme, und dann riskierst Du nicht mal ne "Wertminderung"

P.S. Und nebenbei bekommst Du sogar noch ne kompetente Beratung und Featurepresentation dazu :)

EDIT: Die Miete kannst Du Dir bestimmt auf den Kaufpreis anrechnen lassen, wenn Du das vorher ausmachst. Und findest Du es nicht normal, für einen Gegenstand zu zahlen, den Du benutzt und dadurch im Wert minderst? Du willst doch auch eine neue CAm kaufen und nicht eine, mit der ca 200 Bilder geschossen worden sind, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls du nicht Online bestellst würde ich aufpassen ... die Händler sind nicht verplfichtet die Ware gegen Geld zurück zu nehmen evtl bekommst nur nen Gutschein.
 
Ich halte von sowas auch nichts, da das Rückgaberecht nicht dafür geschaffen wurde ....

Wenn du sie so Testen willst, geh in einen guten Photoladen, da kannst du dann damit rumspielen und alles mögliche Testen. Bei deiner Methode kann es nämlich gut sein das dir da gut was (mehr als 5%) vom Preis in Rechnung gestellt wird oder die Annahme gar ganz verweigert wird.
.
 
Ich will die Cam ja nicht mit in den Urlaub nehmen und dann zurückgeben, sondern ich will sie jetzt kaufen und testen. Wenn sie mir gefällt, behalte ich sie. Die restliche Zeit muss ich mich dann sowieso mit der exakten Steuerung und Einzelheiten der Cam beschäftigen, die sich von der 1000D unterscheiden.

Und gescheite Läden wo man die Cam testen kann gibts hier in der Gegend nicht. Das testen würde ich ja auch schon gerne im freien machen (vor allem auch nachts... d.h. nach 22 Uhr), da machen wohl die wenigsten mit. Und wenn ich sie mieten würde, könnte ich auch gleich den Abschlag zahlen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau dafür ist die Online Rückgabe eigentlich da, wenn dir die Kamera nicht gefällt kannste sie zurückgeben,
natürlich ohne Schäden, sobald die Kamera aber einen Kratzer hat, wirst du nicht mehr den vollen Betrag bekommen.

Solange du aber nur zu Hause und vorsichtig mit ihr umgehst und sie nur testest um sicherzugehen, kannst du sie einfach wieder zurückschicken, wenn sie dir nicht gefällt.

Am besten halt dann auch nicht die Packung unnötig beschädigen und jede Tüte aufreisen.
 
Wie schon im Eingangsposting beschrieben bringt bei einer DSLR ja auch die absolut sachgemäße und bedachte Verwendung eine "Abnutzung".
Deshalb fragte ich auch nach Shops, wo soetwas schon erfolgreich praktiziert wurde. Gibt ja welche, die verlangen prinzipiell und immer für jeden Mist einen Abschlag, andere wiederum sind sehr kulant (Amazon z.B.). Frage ist halt nur, wie das speziell in diesem Fall ist...
 
Alexthebest schrieb:
Das mag wenn du Glück hast funktionieren. Aber aufs Glück würde ich mich nicht verlassen wollen. Wenn du die Kamera mit in den Urlaub nehmen möchtest, solltest du auch beachtet, das die Kamera spätestens am 14ten Tag nach Kaufdatum die Kamera wieder beim Händler liegt. Sollte der Händler bemerken, das die Kamera schon verwendet wurde,(was warscheinlich aufgrund des internen Auslöse-Zählers passieren wird) verweigert er entweder die Annahme und du bleibst auf den Versandkosten und Kamera sitzen, oder er zieht dir eine Gebür von vl. max 5 Prozent vom Neupreis ab.


Wenn ich so einen Quark schon lese...

1.)

Entscheidend für die Fristberechnung ist nicht das Datum des Vertragsschlusses sondern der Zugang einer ordnungsgemäßén Widerrufsbelehrung.

2.)

Einen Ersatz für gezogene Nutzungen kann der Verkäufer nur nach Maßgabe des 357 III BGB i.V.m. der jüngsten Rechtsprechung des EuGH verlangen. Die Annahme darf er überhaupt nicht verweigern, warum auch? Versandkosten sind i.d.R. auch komplett vom Verkäufer zu tragen.
 
Das Rückgaberecht ist dafür da um zu testen ob einem die Ware gefällt.

Nur einige haben schon Kameras bestellt und habe die nach einem kompletten Urlaubseinsatz (aber in der 2-Wochen-Frist) zurück geschickt. Und dafür ist das nicht gedacht, zum Teste ja - aber nicht als Ausleih. Oder Grafikkarte oder CPUs gingen zurück weil die sich nicht weit genug übertakten ließen usw. ...

Wenn es aber wirklich nur zum Testen ist finde ich es auch gut.
 
Blubb, blubb.

Moral mag das eine sein aber hier geht es wohl um die Rechtslage und da ist egal, warum jemand einen Vertrag widerruft.
 
@Doc Foster

ja, auf jeden Fall ist der Grund egal. Aber nach BGB § 357 Absatz 3 ( http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html ) muß der Verbraucher für das aufkommen was über einen normalen Funktionstest raus geht. Und das ist auch richtig und gut so, Onlinehändler sind eben keine kostenlose Ausleihstation.

Und bei eine Digitalkamera wäre 500 Fotos in einer Woche eben kein allgemeiner Test. Aber das hat der TE ja garnicht vor. Ist bei einer DSLR eh keine gute Idee, die muß man erstmal bedienen können und zum kennenlernen einer DSLR ist mir mein Urlaub zu schade. Da will ich schön Fotos machen und mich nicht danach ärgern.

btw, ein Kumpel von mir hat die EOS 550D seit einigen Wochen und ist sehr zufrieden.
 
Wie schon geschrieben, in den 357 III muss man die krude EuGH-Rechtsprechung noch mit hereinlesen...was immer sie auch im Einzelnen bedeuten mag...
 
Bestelle die Cam direkt von Amazon.de die machen da 0 Faxxen.
 

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