- Registriert
- Juli 2023
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Hallo zusammen,
vorneweg, ich möchte keine Rechtsberatung, nur eine grobe Einschätzung, weil ich hier gerade nicht schlau werde.
Folgendes treibt mich und meinen Bruder um:
Unser Vater ist letztes Jahr verstorben, im Nachlass befinden sich zwei Häuser. Eins bewohnt mein Bruder, in dem anderen hat mein Vater bis zum Todesfall gelebt. Ich wohne an einem anderen Ort. Das Testament regelt, dass mein Bruder und ich zu 50:50 erben.
Mein Vater hat zu Lebzeiten gesagt, mein Bruder kriegt das Haus, in dem er bereits lebt, ich das, in dem mein Vater lebte. Ein Schriftstück darüber existiert scheinbar nicht, zumindest haben wir keins gefunden.
Die Regelung ist auch für mich und meinen Bruder in Ordnung, unabhängig von den Werten der Häuser. Soll heißen: Er kriegt seins, ich das andere, und der Rest wird fair geteilt.
Jetzt sagt mein Bruder, das Grundbuchamt will das so nicht machen, wir müssen zu einem Notar und einen Vertrag darüber aufsetzen.
Eine befreundete Notarin meines Bruders sagt das selbe (hat ihm aber im Vorfeld schon jede Menge Panik gemacht und Mist erzählt, den uns das Amtsgericht so schon widerlegt hat, von daher trau ich ihr da nicht so richtig).
Gleichzeitig hat mein Bruder relativ am Anfang der ganzen Geschichte gesagt, ein Notar hätte ihm gesagt, er würde das mit dem Grundbuch machen, aber da müsste ich auch aufkreuzen und das abnicken, da war von einem Vertrag nicht die Rede, nur, dass ich meine Zustimmung geben müsste.
Ich vermute, es geht um einen Erbauseinandersetzungsvertrag (mein Bruder weiß nicht, wie der Vertrag genau lautet). Persönlich würde ich morgen selber nochmal beim Grundbuchamt anrufen, mich interessiert aber:
Wenn beide Erbparteien einverstanden sind, die Häuser so aufzuteilen, und auch gemeinsam vor dem Grundbuchamt erscheinen können um das zu bestätigen, ist dieser Vertrag in dem Fall zwingend notwendig? Kann der Bürgermeister (der sowieso zur Schätzung der Häuser anwesend ist) eine ähnliche Unterschrift leisten, um zu bezeugen, dass wir so entscheiden? Ich bin mir in der Hinsicht im Moment unsicher, da es auf mich den Eindruck macht, als wäre dieser Vertrag vorwiegend bei Streitfällen oder wenn einer der Erben darauf besteht, nötig.
Wie gesagt, ich würde mich selber noch einmal beim Grundbuchamt erkundigen, aber ich wäre über eine Einschätzung im Vorfeld dankbar, falls jemand so etwas schon einmal mitgemacht hat oder etwas Ahnung hat.
Vielen Dank für's Lesen.
vorneweg, ich möchte keine Rechtsberatung, nur eine grobe Einschätzung, weil ich hier gerade nicht schlau werde.
Folgendes treibt mich und meinen Bruder um:
Unser Vater ist letztes Jahr verstorben, im Nachlass befinden sich zwei Häuser. Eins bewohnt mein Bruder, in dem anderen hat mein Vater bis zum Todesfall gelebt. Ich wohne an einem anderen Ort. Das Testament regelt, dass mein Bruder und ich zu 50:50 erben.
Mein Vater hat zu Lebzeiten gesagt, mein Bruder kriegt das Haus, in dem er bereits lebt, ich das, in dem mein Vater lebte. Ein Schriftstück darüber existiert scheinbar nicht, zumindest haben wir keins gefunden.
Die Regelung ist auch für mich und meinen Bruder in Ordnung, unabhängig von den Werten der Häuser. Soll heißen: Er kriegt seins, ich das andere, und der Rest wird fair geteilt.
Jetzt sagt mein Bruder, das Grundbuchamt will das so nicht machen, wir müssen zu einem Notar und einen Vertrag darüber aufsetzen.
Eine befreundete Notarin meines Bruders sagt das selbe (hat ihm aber im Vorfeld schon jede Menge Panik gemacht und Mist erzählt, den uns das Amtsgericht so schon widerlegt hat, von daher trau ich ihr da nicht so richtig).
Gleichzeitig hat mein Bruder relativ am Anfang der ganzen Geschichte gesagt, ein Notar hätte ihm gesagt, er würde das mit dem Grundbuch machen, aber da müsste ich auch aufkreuzen und das abnicken, da war von einem Vertrag nicht die Rede, nur, dass ich meine Zustimmung geben müsste.
Ich vermute, es geht um einen Erbauseinandersetzungsvertrag (mein Bruder weiß nicht, wie der Vertrag genau lautet). Persönlich würde ich morgen selber nochmal beim Grundbuchamt anrufen, mich interessiert aber:
Wenn beide Erbparteien einverstanden sind, die Häuser so aufzuteilen, und auch gemeinsam vor dem Grundbuchamt erscheinen können um das zu bestätigen, ist dieser Vertrag in dem Fall zwingend notwendig? Kann der Bürgermeister (der sowieso zur Schätzung der Häuser anwesend ist) eine ähnliche Unterschrift leisten, um zu bezeugen, dass wir so entscheiden? Ich bin mir in der Hinsicht im Moment unsicher, da es auf mich den Eindruck macht, als wäre dieser Vertrag vorwiegend bei Streitfällen oder wenn einer der Erben darauf besteht, nötig.
Wie gesagt, ich würde mich selber noch einmal beim Grundbuchamt erkundigen, aber ich wäre über eine Einschätzung im Vorfeld dankbar, falls jemand so etwas schon einmal mitgemacht hat oder etwas Ahnung hat.
Vielen Dank für's Lesen.