Erlischt die Garantie bei Öffnung des Gerätes?

Jesterfox schrieb:
Da gibt es Verbraucherschutz-Gesetze die eingehalten werden müssen. Siehe eben den Punkt das ein PC durchaus geöffnet werden darf ohne das die Garantie erlischt.
Diesbezüglich sind mir nur Urteile bekannt, die die gesetzliche Gewährleistung betreffen. Hast Du Quellen, die Deine Aussage belegen?
 
Hi @Janiboy Ebe.

schicks doch zu Acer... dauert 1-2 Wochen

Zu deiner Frage: Darf ich das Notebook aufmachen ?

Ja darfst du ... sofern du keine Garantielabels aufreißt die entweder auf Schrauben oder auf den Gehäuseteilen von außen sichtbar sind. (meistens endet sowas dann in einem Streitfall etc...)

Meistens steht auf den Garantielabeln = "Warranty void if seal damaged" oder auf den Schrauben ein gelbes/weisses label mit "void" oben.

Kommen wir nun zum "seltsamen" Teil.

Solche Labels wurde damals nur bei Festplatten etc.. angebracht weil tatsächlich es dann zu Schäden kommen kann... Irgendwie hat sich des standardisiert bei manchen Herstellern wie zB. Apple >abgenutzte Schrauben :D hahahaha oder Sony Vaio > gebrochene Gehäuseteile :D

Gesetzlich sind solche Ansprüche aber Illegal von den Herstellern siehe Amerika und EU. Der Hersteller müsste dir tatsächlich nachweisen das durch deine Manipulation am Gerät es zu einem Schaden gekommen ist.
Ansonsten darf dir keiner was vorschreiben. Siehe Autoindustrie, Immobilienindustrie, etc...

LG
 
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