Sty!a schrieb:
Ich halte davon wenig das die Entwickler überhaupt diese Möglichkeit zugelassen haben. Es ist unverantwortlich und deren Spiel könnte sich zum Treffpunkt Pedophiler entwickeln. Wie ich finde haben die Entwickler unverantwortlich gehandelt und verstossen aus meiner Sicht gegen das Gesetz. Denn es ist verboten Medien dieser Form zu verbreiten - egal auf welcher Basis.
Das Leben gehört verboten. Es ermöglicht den sexuellen Missbrauch von Kindern, deswegen ist von Seiten des Gerichtes bei allen Beteiligten einzuziehen. Vollstreckung erfolgt sofort.
Das ist doch total unsinnig: man kann nicht den Erfinder/Hersteller von etwas verknacken, was die Möglichkeit einer strafbaren Handlung schafft. Man kann auch nen Esel mit reifen Feigen totwerfen.
Allerdings sind die Täter - also die Vollzieher der kinderpornografischen Handlung - nach meinem Verständnis der Rechtslage durchaus zu belangen (nach meinem persönlichen Rechtsverständnis u. U. dagegen nicht, dazu später mehr). Auch wenn es sich nur um die Darstellung (noch nicht einmal fotografische) dieser handelt. In der Wikipedia habe ich im Artikel zur KiPo folgenden Satz gefunden:
Um den Opfern eine Zeugenaussage ersparen zu können, in der sie über den Missbrauch berichten müssten, wurde 1997 deswegen auch der Besitz von Kinderpornografie, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, verboten.
Der Punkt ist das "wirklichkeitsnahe Geschehen". Wenn da die animierten Figuren von einer Papa-Ameise mit einer Kinder-Ameise kopuliert hätten, wär das kein Problem. Da es sich aber um menschenähnliche Figuren handelt, ist das Geschehen aus meiner Sicht als wirklichkeistnah einzustufen. Ähnlich wie bei Anime- oder Comic-Pornografie, die aus demselben Grund einer Verbreitungseinschränkung unterliegt.
Soweit also die Rechtslage aus meiner Sicht. Nach meinem Rechtsverständnis ist das aber keine strafbare Handlung, solange
- beide Parteien einverstanden waren
und
- beide Parteien im wahren Leben rechtlich nicht mehr als Kind gelten
Der zweite Punkt greift übrigens auch im wahren Leben, wo Kindern ein unbeeinflussbarer Wille abgesprochen wird - zu ihrem eigenen Schutz. Es ist nämlich häufig so, dass kinderpornografische Handlungen "mit Zustimmung" des Kindes unternommen werden. Das geschieht durch Beeinflussung (Versprechungen oder sonstiges).
Treffen beide Punkte zu so spricht für mich nichts gegen diese Handlung. Es gibt ja auch sexuelle Praktiken, wo sich die eine Partei als Kind ausgibt/verkleidet. Dies fällt auch nicht unter Kinderpornografie. Genauso wenig die Abbildung von kindlich wirkenden, aber volljährigen Akteuren.
Gruß
Morgoth