Ersatzgerät nach 2x fehlgeschlagener Nachbesserung

Revan335

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Hi Leute,

ich habe seit längerem das Problem, dass der Acer M230HDL Monitor beim HDMI Betrieb, dass Bild unscharf und verwaschen anzeigt.

Hab Acer den Monitor auch schon ca. 3x mal zur Reparatur gegeben.

Beim letzten Mal hab ich denen gesagt, dass Sie mir ein Ersatzgerät geben sollen, da die letzten 2x Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.

Jetzt steht aber auf dem Reparaturzettel, dass kein Fehler feststellbar wäre und ich doch mal das Kabel und das Gerät wechseln sollte, an dem ich den Monitor anschließe.

Das hab ich aber bereits bei einem der letzten Male gemacht und Acer auch gesagt.

Was kann ich jetzt noch machen ?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Gruß

Revan335
 
Versuch noch einmal eine gütliche Lösung. Ansonsten kannst Du eine Wandlung für Dich in Anspruch nehmen und beantragen. Das steht Dir nach deutschem Recht zu, nach 3maliger Reparatur am gleichen Bauteil. Ich habe das schon mal gehabt. Dabei verlierst Du aber Geld, da der Neuwert nicht ersetzt wird, nur der Zeitwert und das war in meinem Fall nach 20 Monaten 35% des Neupreises. Ich hatte Glück, daß der Verkäufer von sich aus auf 70% aufgestockt hatte.
Sollte sich der Verkäufer querstellen wirst Du wohl einen Anwalt zu Rate ziehen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann ich Acer den das klar machen.


Muss ich denen den richtigen Paragraphen für das Ersatzgerät nennen ?
 
Ansonsten kannst Du eine Wandlung für Dich in Anspruch nehmen und beantragen. Das steht Dir nach deutschem Recht zu, nach 3maliger Reparatur am gleichen Bauteil.

Dann erhelle uns doch mal mit der Rechtsgrundlage für diese absurden Äußerungen.

@Revan:

Wenn Acer hier als Garantiegeber auftritt, hast du nur die Rechte, die sich aus der Garantie ergeben, du müsstest also im Zweifel mal die Garantiebedingungen studieren.

Da hier aber offenbar schon das Vorhandensein eines Mangels streitig ist und es sich wohl um ein subjektives Problem handeln könnte, wird das ohnehin ein schwieriger Fall.

Grüße

Carth
 
Also der Monitor ist noch nicht einmal 1 Jahr alt.

Muss ihn wegen des Mangels per VGA betreiben und habe somit auch kein HDCP oder sonstige Digitale Feature.

Bei VGA ist das Bild viel besser und "normaler" als bei HDMI, was ja eigentlich Unmöglich ist.


12.06/20.06.

Fehlerhafte Einstellung beseitigt, Gerät gereinigt, Test OK

04.07./23.07.

Display + Mainboard ersetzt, Gerät gereinigt, Funktionstüchtigkeit OK

02.08./07.08.

Kein Fehler feststellbar, Test OK, Gerät gereinigt

Hinweis: überprüfen Sie das bei Ihnen verwendete HDMI Kabel bzw. Schließen Sie den Monitor an einem anderem Gerät über HDMI an da kein Bildfehler am Gerät feststellbar war


So das stand auf dem Zetteln die ich nachdem Wiedererhalt des Monitors erhalten hab.
 
Hast du schon mal versucht, den Monitor an ein anderes Quellgerät anzuschließen?
 
Meines Wissen kann der Kunde direkt bei Acer eine Gutschrift beantragen, jedoch steht dies nicht direkt in den Garantiebedingungen von Acer, sondern ist viel mehr eine Kulanz seitens Acer!
In deinem Fall gibt es einige Problemfelder:

Problem 1: Acer hat nur einmal eine Reparatur durchgeführt.
Problem 2: Wenn Acer die Kulanz-Gutschrift ablehnt, muss du dich an deinem Händler wenden, der jedoch streng genommen nicht einmal nachgebessert hat.
Problem 3: Falls Acer deinen Wunsch zur Gutschrift annimmt, braucht Acer die Bezugsrechnung von deinem Händler....also bist du wieder auf deinen Händler angewiesen...der die Gutschrift dir ausstellen muss, ob er es macht....musst du mit dem Händler klären, ergo ist jetzt der beste Weg sich mit dem Händler in Verbindung zu setzen.

Lösung für das "Hardware"Problem:
Zum Händler gehen und der soll es über HDMI anschließen.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Normalerweise hat man nach 2x fehlgeschlagenen Nachbesserungen Anspruch auf einen kompletten Austausch der Ware und später auf Rückerstattung des Kaufpreises.

So viel hab ich mir von BWL behalten.
 
Revan335 schrieb:
Normalerweise hat man nach 2x fehlgeschlagenen Nachbesserungen Anspruch auf einen kompletten Austausch der Ware und später auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Da ist nicht viel hängen geblieben.

Du musst hier unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung!
Garantie gibt der Garantiegeber, in dem Fall Acer, die Bestimmungen für die Garantie macht
Acer, somit hast du lt. Garantiebedingungen von Acer keine Chance auf eine Gutschrift (soweit ich die Garantiebestimmungen von Acer noch im Kopf habe!), du kannst nur auf eine KULANZ-GUTSCHRIFT hoffen.

Gewährleistung gibt der Händler:

Sofern ein Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, kann der Käufer zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung (Austausch) wählen, eine Forderung der Ersatzlieferung kann je nach Fall vom Händler abgelehnt werden.
Bei einer Reparatur hat der Händler zweimal die Chance nachzubessern! Besteht der Mangel immer noch kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und der Verkäufer Nutzwert abziehen.
Bei einer Ersatzlieferung, die wieder einen Mangel aufweist, kann der Käufer danach schon vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Am 03.01.2011 im Saturn in Essen steht auf der Rechnung.

Achso, die Unterscheidung gibt es auch noch.

Das hat dann wohl unser Lehrer vergessen zu erwähnen.
 
Na dann zur Saturn Essen und höchstwahrscheinlich auf Kulanz hoffen und vor allem, ob wirklich ein Defekt am Monitor ....
Wann war die erste Reparatur?
 
Revan335 schrieb:
Normalerweise hat man nach 2x fehlgeschlagenen Nachbesserungen Anspruch auf einen kompletten Austausch der Ware und später auf Rückerstattung des Kaufpreises.

So viel hab ich mir von BWL behalten.

Grds. richtig, jedoch betrifft das nur das Verhältnis Käufer und Verkäufer.
 
Doc Foster schrieb:

Meinst du das wirklich?
Wenn ein Händler bereits zweimal nachgebessert hat, in Form eine Reparatur und der Mangel immer noch vorhanden ist, dann bezweifle ich stark, dass eine Ersatzlieferung in Frage kommt, sondern viel mehr der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, aber das ist eh nebensächlich.....

Viel mehr sollte klar gestellt werden, dass der Käufer nicht erst zwei Reparaturen über sich ergehen lassen muss, um Anspruch auf ein Austausch Gerät zu haben!

Revan335 schrieb:
Details stehen weiter oben.

12.06/20.06.

Dort steht auch, dass das Gerät am 03.01.2011 gekauft wurde und somit das Gerät deutlich älter als ein Jahr....ich gehe davon aus, dass die erste Reparatur in diesem Jahr durchgeführt wurde....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh.

Ja dieses Jahr fanden die statt.

Letztes Jahr gehörte der noch meinem Bruder, der ist jetzt aber im Ausland.

Ich wollte eigentlich den Dell U2312HM nehmen, aber dann war dieser frei.
 
Jep, da habe ich ungenau gelesen.

Wenn die vom Käufer gewünschte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann er zwar auf die andere Art bestehen, er kann aber auch vom Vertrag zurücktreten.
 
Darf ich mich kurz einmischen?

Ich habe vor einigen Wochen bei einem Elektrofachmarkt eine defekte Kamera zur Reparatur abgegeben.
Die Kamera wurde vor weniger als 6 Monten gekauft.
Seit 3 Wochen warte ich auf die Reperatur.

Jetzt lese ich hier, dass ich mir hätte aussuchen können, ob ich das Teil einschicken möchte oder direkt ein neues haben möchte.
Stimmt das?
Kann ich das "im Nachhinein" auch noch verlangen? (Die Kamera müsste ja eh repariert werden ...?)
Es handelt sich um eine Canon Powershot 220SX.

Danke.
 
Ribery88 schrieb:
Sofern ein Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, kann der Käufer zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung (Austausch) wählen, eine Forderung der Ersatzlieferung kann je nach Fall vom Händler abgelehnt werden.

wieso nur in den ersten sechs Monaten? Der Gesetzgeber ändert doch nur nach sechs Monaten die Beweislast mehr auch nicht. Also so stimmt deine Aussage nicht.

Anno schrieb:
Kann ich das "im Nachhinein" auch noch verlangen? (Die Kamera müsste ja eh repariert werden ...?)
Es handelt sich um eine Canon Powershot 220SX.

Danke.

nein kannst du nicht mehr. Du hast nun der Reparatur zugestimmt. Allerdings kannst du eine Frist für die Reparatur setzen. Welche ich bei zwei bis drei Wochen ansetzen würde.
Sonst hast du während der ganzen Gewährleistung die Wahl. Allerdings beachte hierzu bitte die Beweislastumkehr. Auch kann ein Händler dies aus Unverhältnismäßigkeit ablehnen. Wo diese anfängt, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.
 
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