Erste Steuererklärung 2019 - Verständnisfragen

S4b0teuR

Lieutenant
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773
Hallo,

ich habe von August - Dezember steuerpflichtiges Einkommen erzielt, in denen Lohnsteuer und Solidaritätszuschläge abgeführt wurden. Krankenversicherung zahle ich selbst.

Nun liege ich unter der Einkommensgrenze und nach Eingabe der Entgelder + Lohnsteuerabgaben + Soli wird, wie erwartet, die volle Summer der Abgaben voraussichtlich erstattet.

In dem Fall macht es keinen Sinn irgendwelche Kosten noch gelten zu machen, oder?
Werbungskosten könnte ich geltend machen, weil das jetzige Studium quasi die zweite Ausbildung wäre.

Muss ich zwangsläufig Angaben zu den gezahlten Krankenkassenbeiträge machen oder kann ich das Formular "Vorsorgeaufwand" weglassen?

Dann hätte ich also nur den Mantelbogen sowie Anlage N einzureichen, wäre dies vollständig?

Viele Grüße und danke schonmal
 
Der Steuerfreibetrag liegt bei ca 9600 Eur pro Jahr also nur wenn du drüber liegst fallen Steuern an, die dann einbehalten und nicht erstattet werden.

Werbungskosten oder sonstige von der Steuer absetzbare Kosten kannst du weglassen, wenn du nach obigem Betrag keine Steuern zu zahlen brauchst oder unter den jeweiligen Pauschalbeträgen bleibst.

Soweit ich weiss müssen bezahlte Sozialversicherungsabgaben bei der EST angegeben werden. Kranken, Renten, Pflege usw.
 
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Ich habe einen Werkstudentenvertrag, in denen Lohnsteuer, Soli und Rentenversicherung abgeführt werden. Die Krankenkasse zahle ich als Selbstzahler quasi ohne AG - Anteil.
Eine Lohnsteuerkarte habe ich auch nicht, lediglich die Einkommensbescheide.
 
newc0meR schrieb:
Ich habe einen Werkstudentenvertrag, in denen Lohnsteuer, Soli und Rentenversicherung abgeführt werden. Die Krankenkasse zahle ich als Selbstzahler quasi ohne AG - Anteil.
Eine Lohnsteuerkarte habe ich auch nicht, lediglich die Einkommensbescheide.
Kenne ich aus eigener Erfahrung. Mein Post passt so für dich
 
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Ja, was meinst Du denn mit EST?
Aso, Einkommenssteuer ?! :D

Achso, noch eine Frage:
Krankenkassenbeitrag setzt sich ja zusammen aus:
Pflegeversicherung, und Krankenversicherung.

Wo gebe ich denn die Rentenversicherung an?
 
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Grundsatz: Immer Alles eintragen was vorliegt!
Gerade bei den Vorsorgeaufwendungen

Du bekommst zwar nicht mehr Steuern zurück als Du bezahlt hast.
Nur sind ständig irgendwelche Gerichtsurteile anhängig, die künftige Berücksichtigungen der Beträge ermöglichen könnten, vorausgesetzt, sie wurden bei der ESt-Erklärung angegeben.
Kann also in keinster Weise schaden.

Lediglich bei den Werbungskosten kannste Dir die Mühe für 2019 sparen, da Du vermutlich nicht über die eingebaute Pauschale kommen wirst. Und falls doch - gibt nicht mehr zurück als bezahlt
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newc0meR schrieb:
Lohnsteuerkarte habe ich auch nicht
Gibts auch schon einige Jahre nicht mehr ... wird vom AG über die SteuerID übermittelt

Empfiehlt sich im übrigen das ganze direkt über Elster abzuwickeln.
Das ist zwar am Anfang etwas aufwändiger bis vom Finanzamt die Schreiben mit den Codes und Genehmigungen kommen, erleichtert aber enorm die Steuererklärung, Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung eingeschlossen.

PS: das kann durchaus 6 Wochen dauern bis alles beieinander ist - spielt aber keine Rolle, da di FiÄmter i.d.R. eh erst ab März die Anträge bearbeiten
 
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Ja, danke. Den Zugang zu ElsterFormular habe ich schon. Ging eigentlich relativ fix, innerhalb einer Woche.
Habe soweit alles zusammen, bis auf einen Beitrag der Krankenkasse vor Oktober 2019, da fehlt mir die Zusammensetzung des Beitrags. Muss ich morgen mal anrufen.

Aber wo trage ich die Rentenversicherung aus dem Einkommensbescheid ein?
 
newc0meR schrieb:
Rentenversicherung aus dem Einkommensbescheid ein?
Machst Du die Papiervariante?
Dann hier "Anlage Vorsogeaufwand"
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/85FCC64A3565A5D58015/form/Anltg_Vorsorg_19.pdf
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oh Mann!
Hatte Papier schon ewig nicht mehr in der Hand - die ändern sich jedes Jahr :freak:
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und alles was elektronisch übermittelt wird, muss offenbar gar nicht mehr eingetragen werden ..... (lese ich da gerade) - Spannend
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newc0meR schrieb:
Beitrag der Krankenkasse vor Oktober 2019, da fehlt mir die Zusammensetzung des Beitrags. Muss ich morgen mal anrufen.
Das zB wird definitiv ans Amt übermittelt
 
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Also muss ich KV Beiträge dann nicht angeben, weil die ja übermittelt werden.

Ich mache nicht die Papiervariante, sondern habe auf der Homepage von Elster die Software runtergeladen, ElsterFormular heißt sie.

Ich mach das alles elektronisch.
Unter welchem Punkt im Formular Vorsorgeaufwand?
Gerade da sehe ich ja nichts bezüglich der Rentenversicherung.
In Anlage N steht es zwar, aber nur AG Anteil irgendwie.

Grüße
 
Sorry, hat bissle gedauert.
Habe das so noch nie benutzt, immer nur kommerzielle Software.
Damit ich überhaupt wusste wovon Du sprichst, mal eben installiert und überflogen.

Die Anlage N hast Du aus der Hauptübersicht schon geöffnet gehe ich von aus.
Rentenbeiträge entnimmst Du der Lohnsteuerbescheinigung und trägst dann bitte hier ein.
(Sind die Punkte 22+23 , die Zahlen stimmen auf Bescheinigung und Formular jeweils überein)

elster.jpg

Rest der SozVers dann 25-27
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Kannst Dich im übrigen immer an den Zahlen der Lohnsteuerbescheinigung orientieren, die finden sich exakt im Vordruck an der richtigen Stelle wieder.
Clever von Vater Staat gemacht ... ;)
 
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Das ist aber nett. Danke für die Mühe.
Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern lediglich eine Gehaltsabrechnung. In dieser gehen 150€ Rentenversicherung ab und da AG und AN 50/50 zahlen, kann ich in beiden Feldern 150,00€ eintragen, korrekt? :)

Liebe Grüßen und eine angenehme Nacht.
 
ah, ok.

Hab mich schon gewundert, wieso Du jetzt schon daran so konkret bastelst:
Die Bescheinigungen der Arbeitgeber kommen nämlich i.d.R frühestens Mitte/Ende Januar an und für korrekte Zahlen brauchst Du die!
Also entweder Belegabruf einrichten und schauen, ob die schon zum Amt übermittelt wurde, oder mal bei AG erkundigen wann die kommt.

In jedem Fall warten und nicht abschicken - kann sonst reichlich Nachfragen und (ungewollte) Korrekturen geben.

Und kein Zeitdruck da, wie eingangs schon geschrieben ...
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Und jetzt verstehe ich auch, warum Dir da oben ein paar Zahlen fehlen.
Konnte ich mir auch erst nicht erklären. Aber ohne Bescheinigung logo.
Na kann bei der ersten Lohnsteuer-Arie ja passieren, ab der 30. gehts wie von selbst :daumen:

Lass das in jedem Fall bitte liegen, bis Du alles zusammen hast.

Und viel Erfolg!
 
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Hey,

nochmals Danke.

Habe heute mal schriftlich nachgefragt, mal sehen, was da kommt.
Da ich einen Werkstudentenvertrag habe, gehen ausschließlich nur die Rentenversicherung sowie Lohnsteuer vom Lohn ab. Krankenkasse zahle ich selbst. Arbeitslosenversicherung etc sind nicht aufgeführt, daher bin ich mir nicht sicher, ob ich so eine Bescheinigung bekomme.

Aus der Gehaltsabrechnung kann ich noch entnehmen, dass der RV Anteil mit 9,3% berechnet wird.
Zahlt er Arbeitgeber nicht exakt die selbe Summe der Rentenversicherung, die ich bislang auch eingezahlt habe? Weil meine gezahlte Summe liegt mir ja vor.

Und ich schicke sie nicht ab bis alles 100% passt :)
 
Hi,

zu 1 - der AG ist verpflichtet eine auszustellen und bis spätestens 28.2 ans FiAmt zu übermitteln. Dient steuerrechtlich als Nachweis der abgeführten Steuern. Sollte automatisch dann auch zu Dir kommen, wann, wirst Du ja hören
Als Werkstudent zahlst Du keine ALV und keine Pflegeversicherung (so die Höchstgrenze nicht überschritten wird)

zu 2 - Der Beitragssatz betrug in 2019 für die RV 18,6%, somit für jeden 9,3 - passt

Gutes Gelingen!
 
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strempe schrieb:
Und die Summe dazu passt nicht in Anlage N Seite 1 Zeile 25?

Die Krankenversicherung taucht in der Gehaltsabrechnung nicht auf, die Krankenkasse bucht das Geld direkt von meinem Bankkonto, nicht über mein Gehalt.
Sprich ich müsste es in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen als freiwillig gesetzlich Versicherter. Aber wie deYoda sagte, würde das ja dem Finanzamt übermittelt werden, so dass ich die Summe nicht eintragen müsste.

Die Frage war jetzt noch die Rentenversicherung, aber auch das hat deYoda beantwortet, denn dann ist es so wie ich gelesen hatte. Den gleichen Anteil, den ich eingezahlt habe (ca. 900€ gerundet), hat der AG auch eingezahlt und somit hätte ich alle Infos bereits beisammen, aber ich warte nochmal auf die Bescheinigung vom Arbeitgeber :)
 
Also nur so als Hinweis. Du könntest deine Erklärung auch noch 3 Jahre liegen lassen und dann Ende 2023 machen :D
Nirgends wird dein Geld momentan besser verzinst als beim Finanzamt. Ich meine, das wären aktuell 6%.
Also falls du das Geld nicht zwingend brauchst… lass es liegen und sich wie Adam und Eva vermehren ;)
Ich hab am 31.12 meine Erklärung für 2015 gemacht^^
Letztes Jahr hab ich allein durch Zinsen 80€ mehr bekommen. Das ist dann auch nach Inflationsausgleich sogar mal ein Gewinn.

Macht aber nur Sinn, wenn man sicher ist, dass man selber was zurückbekommt. Das Spiel funktioniert ansonsten nämlich auch anders rum…
 
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Interessanter Hinweis. ich bekomme definitiv was wieder, und zwar ca. 875€ :D und 6% hört sich schon ziemlich verlockend an :D
 
Khaotik schrieb:
Ich hab am 31.12 meine Erklärung für 2015 gemacht^^
Letztes Jahr hab ich allein durch Zinsen 80€ mehr bekommen.

und wie meldest du die Zinsen an? Weil von alleine machen die das gewiss nicht. Oder etwa doch?

ich bekomme jährlich ne 4-Stelligen Summe vom Finanzamt zurück. Da würde sich das Spiel ja fast lohnen 😊 Für 2019 habe ich meine übrigens vor 10 Tagen schon abgegeben 🤣
 
knoxxi schrieb:
Weil von alleine machen die das gewiss nicht. Oder etwa doch?
Doch, geht ganz von allein. Wird von denen direkt verzinst ohne das du das irgendwie beantragen musst.
Also generell lohnt sich das schon wenn man das Geld nicht braucht und sicher weißt, dass man was rausbekommt. Und eben nicht dazu verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben (z.B. wegen Selbstständigkeit)
 
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