Meine erste Steuererklärung

Hi
After Dark schrieb:
Gute Frage, aber die Rentner müssen ja auch eine machen

glaub als Rentner kannst dich befreien lassen.
Glaub die schauen dann ein paar Jahre an und entscheiden.
@homeros
Sofern du jemanden in der Familie hast, mit kaufmännischer Ausbildung, frag mal nach
Hilfe bei der ersten Erstellung. Evtl. sparst du dir dann die Ausgabe für das Programm auch noch.

Cu
 
Von der Einkommensteuererklärung ist man nur befreit, wenn man Steuerklasse 1 oder 4 hat oder unter 8000€ Einkommen hat.
Und durch die ab 2005 geltende Besterung der Renten, fallen da immer mehr Rentner in die Abgabepflicht, das wird nur noch nicht sonderlich kontrolliert.

Jemand "mit einer kaufmännischen Ausbildung" würde ich da auch nicht sonderlich Vertrauen, da sind die Programme schon besser und auch für unter 20 Euro zu haben.
 
Von der Einkommensteuererklärung ist man nur befreit, wenn man Steuerklasse 1 oder 4 hat oder unter 8000€ Einkommen hat.
Wo steht das denn? Wenn man nicht Einkommensteuerpflichtig ist, muss man auch keine Erklärung abgeben, das hat ja wohl nichts mit der Steuerklasse zu tun, sondern wieviel man verdient hat (Gesamtes zu versteuerndes Einkommen). Oder meinst Du jemand der 30.000 € im Jahr verdient mit Steuerklasse 1, muss keine Steuererklärung abgeben?
 
Kann man so generell nicht sagen.
Wenn du nicht gemeinsam veranlagst, nur einen Arbeitgeber hast und nur Einnahmen über diesen Arbeitgeber hast, dann besteht meine ich keine Pflicht zur Abgabe.
Dann weiß der Arbeitgeber ja deine kompletten Einnahmen und führt die nötigen Steuern entsprechend ab.
Kann natürlich ja nach Werbungskosten und Altersvorsorge trotzdem sinnvoll sein eine zu machen, muss man dann aber nicht.

Gruß
 
In erster Linie ist erstmal jeder Steuerpflichtige verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
In 46 EStG stehen dann ein paar Ausnahmen, wer das nicht muss.

Darunter auch auch Personen in Steuerklasse 3, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.
Wie der Vorposter auch schon sagte
 
hey leute, ich schreib das jetzt einfach mal in den thread.

hab jetzt versucht mittels der kostenlosen elster-software meine erste steuerklärung für 2011 & 2012 einzureichen. hab die ganzen standardmäßigen angaben gemacht. dann habe ich die "anlage n" ausgefüllt (54km fahrtstrecke einfach mit eigenem auto). natürlich hab ich auch die angaben aus den lohnsteuerbescheinigungen ausgefüllt.

nun habe ich alles vom programm berechnen lassen (also was ich rausbekommen würde). laut programm habe ich in beiden jahren zu wenig lohnsteuer gezahlt und müsste hohe rückzahlungen leisten (400-500 +). da kann doch etwas nicht stimmen, oder? bin ganz normal angestellter, steuerklasse 1 und keine sonstigen nebeneinküfte. hab ich evtl was wichtiges vergessen auszufüllen?
 
Wie sollen wir wissen was Du alles ein- oder nicht eingetragen hast? Bei 54 Km / Tag und ca 200 Arbeitstagen kommt aber schon einiges zusammen an Werbungskosten so das Du eigentlich etwas zurück bekommen müsstest. Wenn Du allerdings immer viel zuwenig an Steuervorrauszahlung geleistet hast, zahlst Du eben auch etwas nach, ist nun mal so. Kann mir aber nicht vorstellen das Du zuwenig gezahlt hast, da bei Klasse 1 schon fast der höchste Betrag bei der Steuer eingehalten wird. Du kannst Dir doch selbst kurz ausrechnen lassen was Du im Jahr an Lohnsteuer zahlen müsstest:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
da kannst Du Deinen Monatslohn eintragen, anhaken welche Konfession/Steuerklasse usw.., dann das Jahr auswählen und berechnen lassen, am Ende siehst Du was im Monat an Abzügen fällig wäre, nachsehen was an Lohnsteuer fällig ist, das mit 12 Monaten multiplizieren und nachsehen was der AG Dir in der Bescheinigung eingetragen hat. Dann siehst Du ja ob Du zuviel oder zuwenig gezahlt hast, danach kannst du ja noch mal eine Steuerberechnung machen mit dem was Du absetzen könntest, usw...

Du bist sicher das dort steht das Du zuwenig gezahlt hast, eine Rückzahlung bedeutet doch das Du was bekommst sonst wäre es eine Nachzahlung?
 
BlackMachine schrieb:
da kann doch etwas nicht stimmen, oder?

Ja, da stimmt was nicht.

Aber was ist jetzt per Ferndiagnose schwer zu sagen.
Die Versicherungen von der Lohnsteuerkarte auch eingetragen?
Kurzarbeitergeld bekommen?
 
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