Erste Steuererklärung selbst machen oder Steuereverein/Berater?

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Sebbo-

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Bin letztes Jahr mit meinem Studium fertig geworden und arbeite seit Mitte 2011 fest und stehe daher nun vor meiner ersten Steuererklärung.

Gerade durch den Übergang vom Studentenstatus zum Arbeiter ist es sicherlich nicht so einfach dafür die Steuererklärung zu machen.

Von Januar 2011 bis März 2011 hab ich an meiner Diplomarbeit geschrieben und nebenbei als geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro-Basis gearbeitet (ohne Lohnsteuer zu zahlen).

Nachdem ich im März 2011 meine Diplomarbeit abgegeben habe, habe ich in der selben Firma mein Arbeitspensum erhöht und bis Ende Juni 2011 20 Stunden die Woche gearbeitet (steuerpflichtig!).

Seit Juli 2012 bin ich nun in einer festen Beschäftigung (39 Stunden/Woche) angestellt.


Zusätzlich zu diesen unterschiedlichen beruflichen Situationen bin ich auch mit vielen anderen Punkten noch nicht so ganz vertraut, z.B:

- Beträgt mein Arbeitsweg gute 70 km. Hier müsste ich doch ordentlich Pendlerpauschale absetzen können?
- Welche Posten können noch als Werbungskosten abgesetzt werden (Umzugskosten? Versicherungen? Berufskleidung?) Hier gibt es sicherlich einige Möglichkeiten die mir nicht bekannt sind


Generell stelle ich mir nun die Frage, ob es sich finanziell lohnt in den Steuerhilfeverein einzutreten, bzw. einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, oder ob das ganze doch nicht so kompliziert ist und auch von mir selbst durchgeführt werden kann (z.B. mit einem Steuerprogramm am PC?!).

Da andere Berufsanfänger sicherlich schon vor der selben Entscheidung standen hoffe ich auf Erfahrungsberichte von eurer Seite :-)
 
Seit Juli 2012 bin ich nun in einer festen Beschäftigung (39 Stunden/Woche) angestellt.
Das Einkommen wird dann aber erst in der Erklärung berücksichtigt, die 2013 gemacht werden muss.

Pendlerpauschale ist immer für einen Weg, nicht für Hin und Rückweg.
Es lohnt alles erst dann, wenn Du mit dem was Du ansetzen kannst, über dem Pauschbetrag liegst den jeder Steuerzahler hat. Solltest Du als Student noch Versicherungen bezahlt haben, kannst Du da auch was ansetzen (Kranken/Unfall usw.).
Umzugskosten hast Du ja keine gehabt, sonst hättest Du ja wohl keine 70 Kilometer Fahrt am Tag und würdest am Arbeitsort wohnen. Privater Umzug ist nicht abzugsfähig. Für Berufsbekleidung gibt es auch pauschale Sätze die man ohne Nachweis geltend machen kann, es sollte sich dabei aber auch um Berufsbekleidung handeln. Einen Strassenanzug erkennen die nicht an.
Bedenken musst Du auch immer, Du bekommst nur höchstens das wieder was Du auch an Steuern gezahlt hast.
http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/a.html
Hier mal ein Lexikon, da steht ziemlich viel drin was man beachten soll/kann. Man kann auch eine Online Steuererklärung machen, wenn man sich registrieren lässt, kostet ca. 13 € wenn Du die Erklärung online abgibst, testen kostet nichts. Beim Test kannst du aber schon mal einiges selbst ausfüllen und nachsehen ob für Dich in Frage kommt es selbst zu machen oder ein Berater/Verein (den kann man auch absetzen).
http://www.konz-steuertipps.de/konz/steuererklaerung/steuererklaerung-online.html
 
Zuletzt bearbeitet:
@werkam: Da hat er sich wohl vertippt?

@TE: Schau Dir erst mal das hier https://www.elster.de/ an.

Deine Situation ist mE nicht sehr schwierig. Von MiniJob über studentische Beschäftigung zu versicherungspflichtiger Beschäftigung.

Mein Tipp: Versuch es mit ELSTER und lauf damit zu Deinem Finanzamt. Einmal zeigen-schildern-Fragen stellen.

Das kostet noch weniger als die sehr komplexen SteuerTools.
 
Wenn man die Zeit, die man beim Finanzamt warten muss und die Wegekosten nicht rechnet, kann es sein, das es günstiger ist zum FA zu fahren anstatt die paar €uros (die man absetzen kann) fürs Programm auszugeben. Habe schon mal 3 Stunden dort gesessen und gewartet, rausgekommen ist nicht mehr.
 
Eigentlich reicht jedes Steuer Programm aus. Ich habe in den letzten Jahren diverse Programme benutzt und Wiso hat mir auch nicht mehr Geld zurück gebracht bzw. war auch nicht leichter zu bedienen als die anderen.
Mittlerweile sollte eigentlich jeder damit klarkommen - als Anhaltspunkt, das wichtigste sind die gut sortierten Akten, Versicherungsbeläge, Quittungen etc. - dann geht der Rest wie von alleine......
 
mschrak schrieb:
Das kostet noch weniger als die sehr komplexen SteuerTools.

Schon mal 'n Steuerprogramm in der Hand gehabt?

Also ich hab bis jetzt 2 verschiedene benützt, das oben verlinkte WISO und noch son anderes wo mir der Name grad nicht einfällt.
Sry aber leichter gehts nun wirklich nicht.
Man aktiviert den "Roten Faden", und dann wird Schritt für Schritt alles durchgegangen, man kann garnichts falsch machen. ;)
Noch leichter wirds in den folgenden Jahren - einfach die Erklärung aus dem Vorjahr importieren und man hat schon das meiste direkt drinstehen.
 
Ich meinte natürlich Juli 2011 als Arbeitsbeginn. Noch ein paar konkrete Fragen:

- Umgezogen bin ich im August 2011, allerdings nur ca. 10 km näher an den Arbeitsort. Keine Ahnung ob das dann als privater Umzug gilt wenn man danach immer noch 70 km weit weg wohnt?!

- Wenn man Berufskleidung auch ohne Nachweis bis zu einem bestimmten Betrag geltend machen kann ist ja egal um was für Kleidung es sich handelt, oder? ;) Wie hoch liegt der Betrag?

- Können auch "normale" Versicherungen abgesetzt werden? (Private Haftpflicht, Auto, Hausrat)

- Wie verhält es sich mit den Studiengebühren der letzten Jahre? Es gab ja kürzlich mal ein Urteil das man die Gebühren und auch sonstige Ausgaben während des Studiums nun im nachhinein absetzen kann. Aber ich habe kürzlich gehört das dieses Urteil gekippt wurde und das noch doch nicht geht?
 
Was heißt normale Kleidung? Man hat immer Berufskleidung.
Oder hockst du nackt in der Arbeit rum?
Ist doch vollkommen egal, ob sich der Maurer nun extra Hose / Jacke kauft, oder du deine vorhandenen Jeans / Jacken anziehst (die sich dann schneller abnützen).
 
Das mit der Berufskleidung kommt auf das Berufsfeld an.
Die vom Finanzamt sind ja nicht doof. Wenn du z.B. auf dem BAu arbeitest, dann ist es halt mehr als plausibel, dass du Aufwand für Berufskleidung hast, die du absetzen darfst.
Wenn du im Büro arbeitest und deine normale "Straßenklamotten" anhast, ist da nichts zu holen.

Selbst wenn man wie Labtec argumentiert, dass sich die Sachen schneller abnutzen.. von dem Heidenaufwand und den Energiekosten, dass alles zu waschen wollen wir nichtmal anfangen.


Studiengebühren der letzten Jahre kannste knicken.
 
Eigeninitiative hast Du kein, in dem Lexikon steht alles drin was Du wissen musst.

@Labtec
Lässt Du Dir vom Chef die Zeit für den Frisör auch bezahlen, Deine Haare wachsen doch auf der Arbeit auch, dann kann der Chef Dir ja dafür auch freigeben oder das Fa verrechnet es mit den Steuern.
Solltest Du im Büro Sicherheitschuhe tragen müssen, ist das Arbeitskleidung die abgesetzt werden kann, mit den Schuhen gehst Du ja nicht unbedingt in die Disko. Und ein Maler geht mit seinem Arbeitsanzug auch nicht ins Restaurant, ein Banker mit seinem Anzug aber wohl. Deshalb gibt es schon Unterschiede was Berufsbekleidung angeht und was abgesetzt werden kann.
7. Berufskleidung
7.1. Begriff der typischen Berufskleidung

Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, die

als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder

nach ihrer z.B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen,

wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Normale Schuhe und Unterwäsche sind z.B. keine typische Berufskleidung (R 3.31 Abs. 1 LStR).

Auch ein besonders hoher, beruflich veranlasster Verschleiß von bürgerlicher Kleidung kann grundsätzlich nicht zu einem Werbungskostenabzug führen, es sei denn, dieser Verschleiß ist von dem normalen Kleidungsverschleiß nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar (BFH Urteil vom 24.7.1981 VI R 171/78, BStBl II 1981, 781).

Aufwendungen für sog. bürgerliche Kleidung können auch dann nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn feststeht, dass die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt wird (BFH Urteil vom 20.11.1979, VI R 25/78, BStBl II 1980, 75).

Aufwendungen für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung eines schwarzen Anzugs können bei einem Oberkellner als Werbungskosten abziehbar sein, wenn dieser nach den Dienstvorschriften verpflichtet ist, bei seiner Tätigkeit einen schwarzen Anzug zu tragen (BFH Urteil vom 9.3.1979, VI R 171/77, BStBl II 1979, 519).
 
Danke für den Auszug. Hab zwar nen Bürojob, wir sind aber auch desöfteren mal auf der Baustelle, wofür spezielle Kleidung benötigt wird.

Ist es eigentlich richtig, dass man wenn man nur etwas mehr als ein halbes Jahr steuerpflichtig gearbeitet hat deutlich mehr Geld wiederbekommt als wenn man das ganze Jahr arbeitet?
 
Für die "Berufsbekleidung" hast Du dann ja auch Belege, die Du dem FA vorlegen kannst.

Man bekommt immer das wieder was zuviel gezahlt wurde, da ist es egal ob man 3, 6 oder 12 Monate beschäftigt war. Der monatliche Lohnsteuerabzug wird fürs ganze Jahr berechnet. Deshalb kann es sein, das Du in den Monaten als Du gearbeitet hast, aufs Jahr gerechnet, zuviel gezahlt hast.
Beispiel, ein Steuerfachmann könnte das wohl besser erklären, aber ich versuche es mal:
Verdienst 3000 € im Monat, von diesem Geld wird die Steuer so berechnet als würdest Du diesen Betrag im ganzen Jahr verdienen, also 36.000 €. Du hast aber nur 6 Monate gearbeitet und deshalb ja für die "hochgerechneten" 15.000 € anteilmässig bereits zuviele Steuern bezahlt. Deshalb muss der Anteil neu berechnet werden auf Basis der 15.000 €, was dann ja viel zuviel gezahlte Steuern wären, die Du dann auch zurück bekommen würdest.
 
Also ich habe meine Steuererklärung schon mit und ohne Steuerberater gemacht.Bevor ich umgezogen bin haben meine Steuererklärung die hier gemacht. Später bin ich dann nach Berlin gezogenen und da wurde es mir einfach zu teuer.Jetzt mache ich sie schon seit Jahre über die Software Elster.Hab auch keine Probleme mit ihr, läuft wie geschmiert.
 
Solltest du keinen Steuerberater in der Familie haben, würde ich dir nur einen empfehlen, wenn du irgendwelche Besonderheiten hast. Wenn du z.B. eine eigene Firma hast oder andere etwas kompliziertere Verhältnisse wie Vermietung o.A. – du kannst dir zwar auch hier die Kenntnisse aneignen – aber es ist definitiv aufwändiger.

Als 08/15 Arbeitnehmer bist du beim ersten Mal vermutlich in 1 Stunde mit deiner Erklärung durch + einige Stunden Vorbereitung. Zukünftige Steuererklärungen sind dank Elster und Kopierfunktion in 10 Minuten zu machen.

Mir hat da der KONZ (einfach bei Amazon suchen) sehr gut weitergeholfen. Das ist Anfangs alles etwas holprig – aber dann geht es. Als Privatmann kannst du auch viel eher Dinge einfach „versuchen“ – die dann vll. Sogar durchgehen – was ein Steuerberater aus Fachkenntnis nie machen würde.
 
Ich lass das den Verein machen, Dokumente hin und gut, keine Zeit und vor allem keine Lust für/auf Elster oder wie sie alle heissen... die 100€/Jahr versauf ich so auch.
 
Ich denke der TE benötigt ob der fast 2 Jahre alten Fragestellung keinerlei Hilfe mehr. :rolleyes:
 
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