Erste Zahlungserinnerung und Mahngebühr

Die 3,50 € sind ja nicht nur Verzugszinsen sondern auch Verwaltungsgebühren für den Mehraufwand, Porto usw.
...und vergiss mal einen Strafzettel für Falschparken pünktlich zu zahlen! Ist mir mal passiert, da waren 20 € auf einmal 35 € - und das bei lediglich 2 Tagen Zahlungsverzögerung! Mit anderen Worten, die Mahnung hatte die Zahlung verbucht und ich durfte noch 15 € nachzahlen!
 
Beim Falschparken kommt doch erst der Anhörungsbogen, ist doch wie eine gratis Erinnerung. Wenn du dann wieder vergisst zu zahlen, verdienst es auch nicht anders ^^.
 
Kiyoshi schrieb:
Das sind kosten, die must du NICHT zahlen. Kannst du aber.
Du kannst ganz normal die 35€ Zahlen und die Mahngebühren 'ignorieren' denn das sind kosten, die der Betreiber nicht einklagen kann. Ich komm aus dem Bereich und ich hatte diesbezüglich schon eine schulung.
...

Das ist dann aber entweder eine Wiederholung der Schulung angebracht oder aber ein Wechsel des Schulenden.

Lars_SHG schrieb:
...und vergiss mal einen Strafzettel für Falschparken pünktlich zu zahlen! Ist mir mal passiert, da waren 20 € auf einmal 35 € - und das bei lediglich 2 Tagen Zahlungsverzögerung! Mit anderen Worten, die Mahnung hatte die Zahlung verbucht und ich durfte noch 15 € nachzahlen!

Das ist wohl eine kleiner Unterschied. Wenn Du das Verwarngeld als Angebot der schnellen Erledigung nicht zahlst, macht man ein Bußgeld daraus und das ist dementsprechend teurer. Hat aber mit Kosten einer Mahnung nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
welcher profi ist denn hier eigentlich auf "verzugszinsen"-quatsch gekommen? ich kann - ausser ab dem ersten falschen post zu dem thema - das wort "verzugszinsen" nicht entdecken, lediglich "mahngebühren" taucht auf...
 
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