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News EU-Datenschützer: Domainregistrierung und DSGVO sind nicht vereinbar
- Ersteller MBrain
- Erstellt am
- Zur News: EU-Datenschützer: Domainregistrierung und DSGVO sind nicht vereinbar
DaVinz
Ensign
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 156
Die DSGVO besteht größtenteils aus dem Bundesdatenschutzgesetz der BRD. Für uns hat sich also nicht viel verändert, aber für den Rest der Welt. Sicherlich ist die Umsetzung nicht an allen Stellen perfekt, aber die EU hat ENDLICH eine handhabe gegen die Großen vorzugehen. Das die Durchsetzung der DSGVO Zeit braucht sollte doch jedem klar sein, oder?
Im Rahmen der DSGVO wurde soviel unnötige Panik verbreitet das nun wieder alles schlecht geredet wird. EU-Bashing, juhu. Wir werden in einigen Jahren bei der DSGVO zurückschauen und dankbar dafür sein das dies nach langem Ringen durchgesetzt wurde.
Im Rahmen der DSGVO wurde soviel unnötige Panik verbreitet das nun wieder alles schlecht geredet wird. EU-Bashing, juhu. Wir werden in einigen Jahren bei der DSGVO zurückschauen und dankbar dafür sein das dies nach langem Ringen durchgesetzt wurde.
@DaVinz
Nein besteht es nicht. Schon allein deswegen weil es dank EU kein ausformuliertes Gesetz ist, wie es etwa das alte Datenschutzgesetz war, sondern mehr eine Richtlinie der man Gesetzescharakter gegeben hat. Vielmehr haben die waagen Formulierungen zur Auftragsdatenverarbeitung und Datenspeicherung innerhalb der DSGVO.
Wenn man sich 1000% an die DSGVO halten wollte müsste man im Inbound Geschäft bei Kunden bevor man den Namen aufnimmt erstmal dem Kunden die Datenschutzerkllärung vorlesen. Und die Zustimmung der Verarbeitung und Speicherung zu Auftragszwecken einholen.
Nein besteht es nicht. Schon allein deswegen weil es dank EU kein ausformuliertes Gesetz ist, wie es etwa das alte Datenschutzgesetz war, sondern mehr eine Richtlinie der man Gesetzescharakter gegeben hat. Vielmehr haben die waagen Formulierungen zur Auftragsdatenverarbeitung und Datenspeicherung innerhalb der DSGVO.
Wenn man sich 1000% an die DSGVO halten wollte müsste man im Inbound Geschäft bei Kunden bevor man den Namen aufnimmt erstmal dem Kunden die Datenschutzerkllärung vorlesen. Und die Zustimmung der Verarbeitung und Speicherung zu Auftragszwecken einholen.
DaVinz
Ensign
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 156
@tmkoeln
Die DSGVO ist keine Richtlinie sondern eine EU-Verordnung die eben keine Richtlinie ist und somit Gesetzeskraft hat, kannst ja mal bei Wikipedia vorbeischauen. Wenn ein EU-Staat kein eigenes Gesetz auf Basis der DSGVO hat, gilt die DSGVO.
Zu deinem Beispiel: Bullshit, dank der Panikmache. Such mal nach konkludenten Handeln...
Die DSGVO ist keine Richtlinie sondern eine EU-Verordnung die eben keine Richtlinie ist und somit Gesetzeskraft hat, kannst ja mal bei Wikipedia vorbeischauen. Wenn ein EU-Staat kein eigenes Gesetz auf Basis der DSGVO hat, gilt die DSGVO.
Zu deinem Beispiel: Bullshit, dank der Panikmache. Such mal nach konkludenten Handeln...
Zuletzt bearbeitet:
DaVinz schrieb:@tmkoeln
Die DSGVO ist keine Richtlinie sondern eine EU-Verordnung die eben keine Richtlinie ist und somit Gesetzeskraft hat, kannst ja mal bei Wikipedia vorbeischauen. Wenn der EU-Staat keine eigenes Gesetz auf Basis der DSGVO hat, gilt die DSGVO.
Zu deinem Beispiel: Bullshit, dank der Panikmache. Such mal nach konkludenten Handeln...
Eine Verordnung enthält keinen Gesetzestext aus dem sich eine Handlungsempfehlung ableiten lässt. Ansonsten könnte man auch Diebstahl als Straftat Bestand mit einer Verordnung über materielle sowie immaterielle Schaden für Dritte Parteien ist abzuwenden ersetzen. Und ja das ist ziemlich großzügig und weit gefasst
Back to the Topic:
Das die ICANN als Verwalter nur für .com, .org, .biz, .net und andere Supranationale Domänen zuständig ist, und damit nur bedingt an Europäische Gesetze halten braucht (ansonsten streichen die uns einfach aus der DNS Mastertabelle..). Wenn man doch nur die europäischen Registrare drankriegen wollte, das wäre sicherlich einfacher...
M
Mickey Cohen
Gast
die wissen auch schon lange nicht mehr was sie wollen, einerseits total penible impressumspflicht, andrerseits datenschutz
eu-verordnungen sind direkt anwendbar. richtlinien müssen erst durch nationales gesetz umgesetzt werden.
eu-verordnung != nationale verordnung durch verwaltung aufgrund gesetzlicher ermächtigung.
Ergänzung ()
tmkoeln schrieb:Eine Verordnung enthält keinen Gesetzestext aus dem sich eine Handlungsempfehlung ableiten lässt. Ansonsten könnte man auch Diebstahl als Straftat Bestand mit einer Verordnung über materielle sowie immaterielle Schaden für Dritte Parteien ist abzuwenden ersetzen. Und ja das ist ziemlich großzügig und weit gefasst
Back to the Topic:
Das die ICANN als Verwalter nur für .com, .org, .biz, .net und andere Supranationale Domänen zuständig ist, und damit nur bedingt an Europäische Gesetze halten braucht (ansonsten streichen die uns einfach aus der DNS Mastertabelle..). Wenn man doch nur die europäischen Registrare drankriegen wollte, das wäre sicherlich einfacher...
eu-verordnungen sind direkt anwendbar. richtlinien müssen erst durch nationales gesetz umgesetzt werden.
eu-verordnung != nationale verordnung durch verwaltung aufgrund gesetzlicher ermächtigung.
Cool Master
Fleet Admiral
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 38.570
damagic schrieb:jetzt mal ganz naiv gefragt, wie verträgt sich denn die dsgvo überhaupt mit der impressums-pflicht? diese daten sind doch für jedermann einsehbar? für mich ein absoluter widerspruch....
Was soll sich da nicht vertragen? DSGVO ist für Privatleute und derren Schutz, nicht für Unternehmen. Ein Unternehmen muss sich an andere Gesetze halten eben wie die Impressumspflicht bzw. die Anbieterkennzeichnung. Dafür gibt es auch eine Richtline der EU und zwar die Richtlinie 2000/31/EG.
Eine Impressumspflicht besteht erst wenn du mit deiner Webseite Geld verdienen willst (Waren anbieten, Online Shop etc.) oder dies über ref. Links oder Werbung machen willst. Dann musst du ein Impressum angeben. Hast du einfach nur ein Blog in dem du unregelmäßig postest brauchst du keins.
MaverickM
20k Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2001
- Beiträge
- 25.304
Marcel55 schrieb:Ich habe eh nie verstanden warum man als Privatperson seine Adresse veröffentlichen muss wenn man eine Webseite beitreiben will.
Die musst Du in Deutschland in nahezu allen Fällen so oder so eröffentlichen, dank Impressumspflicht. Die Angabe bei der Domain-Registrierung sind daher also ohnehin eher lächerlich und obligatorisch.
Cool Master schrieb:Hast du einfach nur ein Blog in dem du unregelmäßig postest brauchst du keins.
Die Regelmäßigkeit ist völlig Wumpe. Sobald Du quasi redaktionelle Inhalte (Blog = Meinung verbreiten) verbreitest, ganz egal wie häufig, besteht die Impressumspflicht.
Zuletzt bearbeitet:
M
Mirk0
Gast
Die DSGVO wird uns noch auf Jahre beschäftigen. Eine schlecht durchdachte Regelung mit IT-Bezug, wie eigentlich alles, was die Politik dazu auf die Beine stellt.
Chris007
Lt. Commander
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 1.043
"Dann nimm Alternativen wie z.B. ViaMichelin"
deren Karten sind aber abgrundtief hässlich, sowas würde ich sicher nicht auf meine website packen.
Außerdem wenn man ViaMichelin auf eine website einbinded werden doch genauso Daten an die übermittelt, ohne IP des Nutzers können die ja gar nicht die Karte bereitstellen.
Einzige vernünftige Alternative ist nur screenshot von openstreetmap mit link zu einem externen tab wo man dann die Karte interaktiv bewegen kann (dann aber auf der Seite von Openstreetmap)
deren Karten sind aber abgrundtief hässlich, sowas würde ich sicher nicht auf meine website packen.
Außerdem wenn man ViaMichelin auf eine website einbinded werden doch genauso Daten an die übermittelt, ohne IP des Nutzers können die ja gar nicht die Karte bereitstellen.
Einzige vernünftige Alternative ist nur screenshot von openstreetmap mit link zu einem externen tab wo man dann die Karte interaktiv bewegen kann (dann aber auf der Seite von Openstreetmap)
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