Die Gewährleistung hat man als Verbraucher immer unter den obigen Voraussetzungen
stimmt nicht ganz. Nur wenn die Schäden mit der Natur der Sache vereinbar sind. So sind Verbrauchsmaterialien ausgenommen (du kannst dich nicht beschwehren, wenn dein Tank beim Autofahren immer leerer wird) und auch bei Tieren gelten noch mal leicht andere Regeln.
mosesAK schrieb:
mir hat ein media markt verkäufer mal gesagt, dass apple produkte in deutschland nach amerikanischem recht verkauft würden! und das wörtlich!!
ich fand das schon sehr komisch. ist so etwas überhaupt möglich?
Nein, ist es nicht. Es sei denn du kaufst es auf einer amerikanischen Media Markt Homepage. Dann geht das.
XTR³M³ schrieb:
ähhh, hier haben wir 1 jahr VOLLE garantie und nicht nur 6 monate wie in der EU + 18 monte gewährleistung.
die ersten 6 Monate sind auch Gewährleistung und keine Garantie. Und ich kann dir auch 10 Jahre Garantie geben, die dir nichts bringt. Eine Garantie umfasst nicht das gesamte Gerät. Was würde dir zum Beispiel eine Garantie bringen, die beinhaltet, dass dein iPhone nicht abgegriffen aussieht und das mit der Bedingung verknüpft, dass du es immer in einer Hülle in einem hermetisch abgeriegelten Tresor aufbewarst?
Und jetzt mal ein wenig realistsicher: Was bringt dir die Apple Garantie, wenn dir die bei einem Displaybruch auf Grund von Spannungen bei der Montage des Displays gesagt wird, dass du die Bedingungen nicht mehr erfüllst auf Grund von eingefärbten Feuchtigkeitsindikatoren. Bei der Gewährleistung müssten die jedoch nachweisen, dass du das außerhalb der zugelassenen Spezifikationen betrieben hast (in einer Mikrowelle zum Beispiel).
Bartonius schrieb:
Demnach denke ich, man sollte die Gewährleistung schlicht und ergreifend abschaffen und die Hersteller zu einer 2-jährigen Garantie verpflichten. Ende aus
Und was sollte die Garantie alles umfassen? Bei der Gewährleistung wird ganz klar gesagt: Alle Schäden, die bei Gefahrübergang bereits vorhanden waren.
Und welche Ausschlussbedingungen sollten noch erlaubt sein?
Bau das Konzept erst einmal vernünftig aus.
@Xyn: Die Beweislastumkehr ist der Teil, bei dem der Händler beweisen muss, dass der Artikel bei Gefahrübergang heile war. Ohne Beweislastumkehr wär also ziemlich doof für den Verbraucher.