Der Artikel ist leider grundsätzlich falsch.
Wer eine Flatrate hat, zahlt nicht 5 Cent, wie im Artikel steht,.sondern irgendwas, maximal 21 Cent.
Die EU hat dazu überbaut nichts geregelt.
Ich weiß nicht, wie man auf diese Aussagen kommt. Die sind alle falsch:
Dies ist insbesondere deshalb interessant, weil alle Freikontingente und Flatrates mit der neuen Regelung erstmals auch im EU-Ausland nutzbar sind.
Andererseits kann ein Anbieter, der im Inland 5 Cent pro Minute verlangt, im EU-Ausland nicht den Maximalpreis von 22 Cent pro Minute aufrufen, da in diesem Fall die Aufschlagdeckelung von Inlandspreis zuzüglich 5 Cent pro Minute zuerst greift. Im Falle von Flatrates und Volumentarifen darf entsprechend nur noch der Zuschlag berechnet werden, solange Volumen vorhanden ist.
Von der Neuregelung können aber vor allem jene profitieren, die Freikontingente und Flatrates haben, denn diese gelten in Zukunft auch beim Roaming in der EU. Hier dürfen die Mobilfunkanbieter im EU-Ausland nur noch Roaming-Aufschläge erheben, solange das Inklusivvolumen nicht ausgeschöpft ist.
In der Praxis bedeutet dies: Wer einen Tarif mit 1 GByte Datenvolumen im Inland und einer Telefonflatrate gebucht hat, kann das Datenvolumen jetzt auch im EU-Ausland nutzen, bis zu 15. Juni 2017 muss er allerdings weiterhin einen Roaming-Aufschlag von maximal 5 Cent pro MByte zahlen, wobei die Abrechnung KByte-genau erfolgt. Für einen Datenverbrauch von 100 MByte während des Aufenthaltes im EU-Ausland wird dementsprechend ein Roaming-Aufschlag von 5 Euro fällig. Ist das Datenvolumen vorher ausgeschöpft, können die Kosten auch höher ausfallen. Telefonate sind mit einem solchen Tarif mit Flatrate in der Länge nicht begrenzt, aber auch für sie muss ein Zuschlag gezahlt werden, der wiederum 5 Cent pro Minute beträgt.