News EuGH: Hacken einer Spielkonsole grundsätzlich rechtmäßig

Programme, die es beispielsweise ermöglichen, mit der Spielkonsole auch Video- und Musikdateien abzuspielen

ist richtig.... damit will bestimmt niemand raubkopierte spiele spielen. :rolleyes:
 
ach sowas gibts? dann kann die Wii ja endlich DVDs abspielen -.-
 
Wie der Europäische Gerichtshof nun klarstellte, dürfen Kopierschutzmaßnahmen von Spielkonsolen unter bestimmten Umständen auch für kommerzielle Zwecke ausgehebelt werden. ....Weitere Voraussetzung ist, dass die Genehmigung eines Rechteinhabers für derartige Kopierformen überhaupt erforderlich ist.

Also ändert das Urteil an der Praxis quasi nichts.
 
Warum sind dann immer noch in diesem Forum Konsolen mit einer CFW vom Verkauf ausgeschlossen?
Ich glaube ich sollte die EuGH benachrichtigen und mein Recht erzwingen :P

damit will bestimmt niemand raubkopierte spiele spielen.

Muss man doch nicht ;)
Die PS3 alleine mit einer CFW kann schon sau viel ohne das man die Funktion benutzt Sicherheitskopien seiner legal erworbenen Spiele von der Internen HDD abzuspielen ;)
 
Fassen wir's kurz: Jailbrake is legal, sofern es nicht primär dazu dient illegale Softwarekopien damit zu betreiben.
Das kann man auch sehr leicht auf Smartphones umlegen... Danke EuGH!

@Cool Master: indeed, aber ein weiteres Urteil in die Richtung kann nicht schaden. ;)
@Green Mamba: Was? In Ermangelung entsprechender Gesetze sind solche Urteile doch quasi Guidelines für ähnliche (oder manchmal auch nicht so ähnliche) Fälle und geben quasi die Richtung vor... Abgesehen davon ist Interpretation (idR von Gesetzen -aber auch anderen Urteilen) doch eine der Hauptbeschäftigungen von Anwälten und Richtern. Je mehr ein Rechtsverdreher (nicht beleidigend gemeint) in etwas reininterpretieren kann, desto besser is er in der Regel... :p Siehe dazu auch die Redtube-Sache, wo Streaming plötzlich zum Download wurde. (Allerdings haben die den Bogen mehrfach überspannt...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich gut! Das ganze DRM System der Konsolen, Spielen und anderer Software ist doch am ende vom Tag nur eins: Sinnlos. Wenn es jemand genackt haben will bekommt er dies auch hin. Das dies natürlich auch Illegal eingesetz werden kann ist logisch, allerdings ist dies in vielen Bereichen so; Ich kann ein hammer als Werkzeug oder als Waffe einsetzen, ich kann ein Computer als Arbeitsrechner einsetzen kann darauf aber auch Viren programmieren...

Das ganze ist halt ein Doppelscheidiges Schwert aber nur weil man damit böses machen kann sollte es nicht verboten werden.

@HighTech-Freak

Ein Jailbreak war schon immer legal. Siehe das Urteil in den USA als der DCMA nicht galt.
 
Bl4cke4gle schrieb:
damit will bestimmt niemand raubkopierte spiele spielen.

Richtig, denn es ist auch nicht möglich....

Ich weiss nicht wie sich das Unwort selbst hier bei CB immer noch Hartnäckig hält :freak:
 
Klar, und wer kontrolliert nun jeden der diese Hardware einsetzt ob tatsächlich nur Homebrews damit betrieben werden? Beinahe unmöglich, wäre einfacher gewesen da klar einen Strich zu ziehen und zu sagen nein geht nicht, ist verboten.
Wenn der Hersteller von sich aus keine Homebrews genehmigt, dann meide ich den Hersteller eben. Vielleicht sollten sich die Leute mal zusammen setzen und eine Free Homebrew Association (FHBA) gründen, und entsprechende OpenSource-Handhelds/Konsolen entwickeln. Ist doch bestimmt ein profitabler Markt, bei so vielen Leuten die immer rummeckern das man da keine Homebrews drauf spielen kann.
 
Es Handelt sich dabei um ein Einzelfall-Urteil mit sehr speziellem Rahmen und nicht um eine neues Gesetz. Was hier schon wieder alles herein interpretiert wird. :rolleyes:
 
C92 schrieb:
...dann kann die Wii ja endlich DVDs abspielen...
Das müsste dann mit DeCSS gehen, was wiederum mehr oder weniger gegen (deutsches) Recht verstößt.
Trotz des Rechts auf Privatkopie, darf man dennoch keinen (wirksamen) Kopierschutz umgehen.
Bei der Spielekonsole Nintendo Wii darf man es jetzt doch? Vermutlich ist eins EU-, das andere Deutsches Urteil.
 
Was hier schon wieder alles herein interpretiert wird.

Das mag sein aber nun können sich viele auf dieses Urteil berufen und mit einer höheren Change ins rennen gehen das ihre Software auch als Legal angesehen wird.

Wie gesagt die PS3 ist mit einer CFW ein wahres Wunderwerk alleine das man daraus einen RegionalFree Player macht ist schon was geniales ;)
 
Wilhelm14 schrieb:
Das müsste dann mit DeCSS gehen, was wiederum mehr oder weniger gegen (deutsches) Recht verstößt.
Trotz des Rechts auf Privatkopie, darf man dennoch keinen (wirksamen) Kopierschutz umgehen.
Bei der Spielekonsole Nintendo Wii darf man es jetzt doch? Vermutlich ist eins EU-, das andere Deutsches Urteil.

Das eine Urteil bezieht sich auf Datenträger und deren Inhalt, das andere auf die ausführende Hardware, daher eigentlich nicht vergleichbar.
Ich vermute übrigens auch, dass ein Eingriff in die Software der Konsolen wieder ein ganz anderes Thema ist, als diese zusätzliche Hardware.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TrueAzrael

Nein ist es nicht. Siehe Apples iPhone. Das ist genau so ein Eingriff in die Software und es ist legal. Der Hersteller kann dir natürlich die Garantie und Gewährleistung verweigern.
 
@TrueAzrael:

Warum das aufspielen einer CFW ist an sich nichts verbotenes. Du kannst ja auf einer PS3 mit der FirmeWare 3.55 oder niedriger immer noch eine CFW installieren. Hier wird keine extra Hardware benötigt um die CFW auf zu spielen. Die Software selbst ist ja Legal.
 
Bl4cke4gle schrieb:
ist richtig.... damit will bestimmt niemand raubkopierte spiele spielen. :rolleyes:

Du wirst lachen aber damals bei der ersten Xbox waren raubkopierte Spiele für mich wirklich kein Argument. Ich wollte einfach nur Musik bzw. Filme vom PC streamen und mir so einen Lan-Player sparen. Das funktionierte damals nach einer Softmod auch wunderbar.
Dazu konnte ich dann noch Emulatoren und portierte Spiele wie Mario Wars spielen (was alles mehr Spaß machte als die Konsolenspiele selbst) :D
 
Wilhelm14 schrieb:
Das müsste dann mit DeCSS gehen, was wiederum mehr oder weniger gegen (deutsches) Recht verstößt.
Trotz des Rechts auf Privatkopie, darf man dennoch keinen (wirksamen) Kopierschutz umgehen.
Bei der Spielekonsole Nintendo Wii darf man es jetzt doch? Vermutlich ist eins EU-, das andere Deutsches Urteil.

decss beweist recht deutlich, das ccs kein wirksamer kopierschutz ist ;).
 
leckerKuchen schrieb:
Du wirst lachen aber damals bei der ersten Xbox waren raubkopierte Spiele für mich wirklich kein Argument. Ich wollte einfach nur Musik bzw. Filme vom PC streamen und mir so einen Lan-Player sparen. Das funktionierte damals nach einer Softmod auch wunderbar.
Dazu konnte ich dann noch Emulatoren und portierte Spiele wie Mario Wars spielen (was alles mehr Spaß machte als die Konsolenspiele selbst) :D


Selbiges gilt bei mir für die PSP ^^
Habe glaube ich nie nen PSP spiel durchgespielt ist aber nen TOP SNES und GBA Emulator!
 
silverdigger schrieb:
Selbiges gilt bei mir für die PSP ^^
Habe glaube ich nie nen PSP spiel durchgespielt ist aber nen TOP SNES und GBA Emulator!

leckerKuchen schrieb:
Dazu konnte ich dann noch Emulatoren und portierte Spiele wie Mario Wars spielen (was alles mehr Spaß machte als die Konsolenspiele selbst) :D

Ach ja und die ganzen SNES/GBA Spiele habt ihr als Original daheim im Schrank stehen?
Ob illegale SNES Roms oder Wii Roms gespielt werden ist im Endeffekt egal, da beides Straftaten sind.
 
balmungd schrieb:
@TrueAzrael:

Warum das aufspielen einer CFW ist an sich nichts verbotenes. Du kannst ja auf einer PS3 mit der FirmeWare 3.55 oder niedriger immer noch eine CFW installieren. Hier wird keine extra Hardware benötigt um die CFW auf zu spielen. Die Software selbst ist ja Legal.

Auf der PS3 nach 3.55 geht es aber nicht mehr.
Warum nicht?
Weil Sony das nicht will - einfach und allein aus dem Grund.

Meines Wissens haben die Hardwaretechnisch nichts verändert - also kannst du theoretisch immernoch 3.55 aufspielen (wenn du das Risiko eingehen willst).
Eigentlich dürfte man dieses Urteil so verstehen, dass man die PS3 jetzt auch als Konsole für Programme von Drittherstellern öffnen darf, also der Verkauf von entsprechender Software/Hardware legal ist.
 
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