Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil (C-355/12) die Umgehung der Kopierschutzmaßnahmen von Spielkonsolen für insofern rechtmäßig erklärt, als dass das Knacken der Schutzsysteme nicht auf die Anwendung illegal vervielfältigter Softwarekopien zielt, sondern nur der Nutzung selbst entwickelter Programme dient.
Zur News: EuGH: Hacken einer Spielkonsole grundsätzlich rechtmäßig
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