Heretic Novalis schrieb:
Ein Grundrecht auf "ich kann machen was ich will" gibts allerdings auch nicht....
Doch. Das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat der Grundzustand!
Man darf grundsätzlich alles tun und lassen, solange man damit nicht Grundrechte anderer Menschen verletzt.
Diese merkwürdige Mentalität, dass man nur das tun darf, was ausdrücklich erlaubt ist, gibt es so glaube ich auch nur in Deutschland.
MajesticXII schrieb:
Auch, wenn die Gagen einiger Filmstars lächerlich hoch sind (wie auch die Gehälter von 'Spitzen-Sportlern' imo), gibt Dir das nicht das Recht, Ihre Werke umsonst zu konsumieren, schon gar kein "Menschenrecht".
Da hilft auch das althergebrachte "wenns noch da ist ists nicht gestohlen"-Argument nicht, das einfach nur platt ist.
Tut mir leid, das sehe ich einfach anders. Das hat auch nichts mit der Höhe von Superstar-Gagen zu tun. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die meisten Künstler nicht mal von dem leben können, was ihre Werke abwerfen. (Es heißt nicht umsonst brotlose Kunst.)
Das ist traurig, aber wie gesagt gibt es nunmal kein Grundrecht auf optimalen Profit aus der Verwertung seines Eigentums (sei es materiell oder immateriell). Das würde auch in totales Chaos ausarten, wenn jeder dieses Recht für sich in Anspruch nehmen würde.
Irgendwie hat es die Rechteverwertungsindustrie geschafft, ein sehr merkwürdige "Rechtsempfinden" in den Köpfen vieler Menschen zu verankern, bzw. für sich Ausnahmen und Sonderregelungen zu beanspruchen, die kein anderer hat und die sogar über elemenataren Grundrechten der Allgemeinheit stehen.
Denkt mal darüber nach wohin das letztlich führt, wenn Profitinteressen bestimmten, was wie zu hören und zu sehen bekommen und was nicht.
Außerdem halte ich es mit dem altmodischen Rechtsstaatsprinzip und nicht mit der immer mehr um sich greifenden "Präventivstaats"-Idee.
Wer ein Menschenrecht missbraucht um eine Straftat zu begehen, der soll dafür bestraft werden. Und zwar nach einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Gerichtsprozess. So wie z.B. die kino.to-Betreiber.
Aber man kann nicht Menschenrechte pauschal einschränken, um dadurch Straftaten präventiv zu verhindern. Das ist die selbe fatale Denke wie beim "Krieg gegen den Terror".