News EuGH: Sperrpflicht für Provider bei Urheberrechtsverletzungen?

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
10.216
dann könnten sie ja theoretisch alle User sperren...es gibt's doch im ganzen Internet nur Uhrheberrechtsverletzungen..reicht ja schon wenn man sich ein Bild von einer Seite mopst :cool_alt::lol:
 
Also ich sehe eine ganz klare „prinzipielle Unverhältnismäßigkeit“. :rolleyes:

Informationsfreiheit, freihe Meinungsäußerung und das Verbot von Zensur usw. sind Grund- und Menschenrechte.
Ein Grundrecht auf Profit, gar maximalen Profit mit einem Geschäftsmodell seiner Wahl, gibt es hingegen nicht.

Das Urheberrecht ist in weiten Teilen (einschließlich der für diesen Fall relevanten) einfach nur eine schnöde Wirtschaftsregulierungsmaßnahme auf Niveau von Dosenpfand oder Ladenschlussgesetz. Die kann grundsätzlich niemals schwerer wiegen als elementare Menschenrechte.

Grund- und Menschenrechte können überhaupt nur dann eingeschränkt werden, wenn ansonsten andere Grund- und Menschenrechte verletzt würden. Das ist hier nicht der Fall.

Ich finde es sehr traurig, dass diese eigentlich sehr klaren und sogar für Laien verständlichen rechtsstaatlichen Grundsätze von den diversen Richtern und auch den gesetzgebenden Politikern einfach nicht beachtet werden. :mad:
 
Urheberrecht fällt unter das Grundrecht auf Eigentum.

Außerdem, das habe ich um der Lesbarkeit willen (damit es nicht zu komplex wird) zwar nicht reingeschrieben, aber der Generalanwalt findet auch, hier auch eine Kostenbeteiligung für die die Sperre begehrende Person (ob nun natürliche oder juristische) vorgesehen werden sollte.
 
also wie ich das lese, ging es um die sperrung des webseitenzugangs und nicht um internetsperren gegen den User (oder hab ich da was falsches verstanden?), zumindest steht es so im text. Hier sollte ein provider den zugang zu einer bestimmten seite dichtmachen.. was das bringen soll, weiß auch keiner, denn der webseiteninhaber erstellt sich einfach eine neue url und schon wars das mit der sperre.. also mal wieder ein völlig sinnfeies unterfangen..
 
Herdware schrieb:
.... Die kann grundsätzlich niemals schwerer wiegen als elementare Menschenrechte.

Grund- und Menschenrechte können überhaupt nur dann eingeschränkt werden, wenn ansonsten andere Grund- und Menschenrechte verletzt würden. Das ist hier nicht der Fall.
Kino.to ! das menschenrecht! :D ymmd
 
danke für deine antwort @Fetter Fetsack. also hab ich es richtig gelesen.. :)

ansich aber ein völlig sinnfreies unterfangen, da der webseiteninhaber sicher schneller ne neue adresse zulegen kann, wie die husten können.. (sieht man ja was aus kino.to geworden ist und was das ausheben gerbacht hat damals)
 
Fetter Fettsack schrieb:
Urheberrecht fällt unter das Grundrecht auf Eigentum.

Also das sehe ich überhaupt nicht so. Das Recht auf Eigentum greift z.B. bei Diebstahl. Also wenn dem Besitzer etwas weggenommen wird. Das ist bei typischen Urheberrechtsverletzungen aber nicht der Fall.

Wenn illegal bzw. ohne Erlaubnis des Rechteinhabers etwas kopiert/verbreitet wird, dann verschlechtert man damit möglicherweise die theoretischen(!) Vermarktungsmöglichkeiten. Also die Chancen auf optimalen Profit aus seinem Eigentum. Aber darauf gibt es kein Grundrecht.

Der einzige Teil des Urheberrechts, der durch Grundrechte abgedeckt ist, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht.
Das betrifft Dinge wie die Erstveröffentlichung, dass niemand das Werk eines anderen als sein eigenes ausgeben darf, oder dem Urheber den Zugang zu seinem Werk verweigern usw.

Aber alles, was sich um die Vermarktung dreht, hat nichts mit Grundrechten zu tun. Das sind wie gesagt reine Wirtschaftsregulierungsmaßnahmen. Das Einzige, was dem juristisches und politisches Gewicht verleit, ist die gewaltige, milliardenschwere Lobby, die dahinter steht.

sparvar schrieb:
Kino.to ! das menschenrecht! :D ymmd

Freier, anonymer, unbeobachteter und ungefilterter Zugang zu Informationen = Menschenrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habs auch richtig gelesen..

also die EUGH sagt .eeh du Provider..bei euch sind User die da heimlich Filme von Konto.to anschauen...das geht nicht und sperrt mal die Seite..sonst gibt's richtigen Ärger,,mit Fingerzeigen erheben usw und der Provider muss sie dann auf den Index setzen...

:cool_alt:

aber mein Beispiel war ja auch allgemein genannt...man wird ja heutzutage schon ABGEMAHNT..wenn man nur ein Bild von irgendwoher mopst...und bei Filmen ist es ja noch schlimmer...
 
Das war nicht meine Rechtsmeinung (dazu verstehe ich zu wenig vom Grundrechtsschutz), sondern die des EuGH. ^^
Offenbar sieht er es als Ausfluss des Schutzzweckes des Grundrechts auf Eigentum (Schutzzweck geht weiter als der Begriff Eigentum anfänglich suggerieren mag).

also die EUGH sagt .eeh du Provider..bei euch sind User die da heimlich Filme von Konto.to anschauen...das geht nicht und sperrt mal die Seite..sonst gibt's richtigen Ärger,,mit Fingerzeigen erheben usw und der Provider muss sie dann auf den Index setzen...

Nein, das sagt der EuGH nicht. Er sagt nur, dass es nicht gegen Unionsrecht verstößt, wenn ein Urheber so etwas bspw. zur Telekom sagt. Klingt vielleicht ähnlich, macht aber einen großen Unterschied.
 
Kono.to meinte und nicht Konto :lol:

PS: wieso geht manchmal hier die Bearbeiten Funktion nicht und man hatt nur ne leere Seite...eben probiert....recht merkwürdig
 
Kann mir nicht vorstellen dass Provider das mit sich machen lassen. Der Verwaltungsaufwand allein (=Kosten), dann die Verantwortung und Rechtsstreitigkeiten ob eine Seite gesperrt werden soll oder nicht, die Negativwerbung am Kunden welcher sich gut überlegen wird welchen Provider er wählt, es geht hier schließlich um sehr POPULÄRE Seiten, die kennt mittlerweile FAST jede Hausfrau, das lässt sich nicht so einfach unter den Tisch kehren wenn die zensiert/gesperrt werden (Recht oder nicht spielt da keine Rolle, nicht alles was rechtens ist ist immer populär).
 
Fetter Fettsack schrieb:
Das war nicht meine Rechtsmeinung (dazu verstehe ich zu wenig vom Grundrechtsschutz), sondern die des EuGH. ^^
Offenbar sieht er es als Ausfluss des Schutzzweckes des Grundrechts auf Eigentum (Schutzzweck geht weiter als der Begriff Eigentum anfänglich suggerieren mag)

Ich bin auch kein Jurist und erst Recht kein Rechtsexperte für Grund- und Menschenrechte, aber das sollte man auch nicht sein müssen, um zu verstehen, was Grund- und Menschenrechte sind und was nicht.

Wenn es nach Auffassung irgendwelcher Richter irgendwo ein verbrieftes Grundrechts auf maximalen Profit aus Eigentum geben sollte, dann läuft irgendwas ganz gehörig schief. ;)

Dann könnte sich ja auch jeder auf dieses Grundrecht berufen.
Man hat irgendeine tolle Geschäftsidee (ähnlich "genial" wie Informationen wie Stückgut zu verkaufen) und zieht dann vor Gericht um diverse Grund- und Menschenrechte einschränken zu lassen, damit diese Geschäftsidee auch optimalen Profit abwerfen kann... :lol:

Wie gesagt, das Urheberrecht hat nur so großes Gewicht, weil eine milliardenschwere Lobby dahinter steht.

Ich will niemandem unterstellen, dass hier direkt Bestechung im Spiel ist (obwohl das beim Thema Urheberrecht sicher oft genug vorkommt), aber wenn die Rechteverwertungslobby den Verlust von zigtausenden Arbeitplätzen und dramatisch sinkende Steuereinnahmen usw. an die Wand malt, dann sind vielen Politiker und letztlich auch Richtern diverse Menschenrechte plötzlich nicht mehr allzu wichtig.
Ist ja wirklich nicht so, als wären Menschenrechte sicher vor Profitinteressen. Da gibt es auch noch ganz andere (und oft wesentlich schlimmere) Beispiele als "nur" Internetzensur wegen Urheberrechtsverletzungen.

Unsere Welt ist halt nicht perfekt. :(

Aber mir soll halt keiner damit kommen, dass solche Urteile verhältnismäßig und gerecht sind. Hier wird schnödes Geld über Freiheitsrechte gestellt. Nichts anderes. Das sollte jedem klar sein.
 
TNM schrieb:
Kann mir nicht vorstellen dass Provider das mit sich machen lassen. Der Verwaltungsaufwand allein (=Kosten),

Och doch, die werden sicher nix dagegen haben.
Da eh der "Kunde" bezahlen muss ist das doch eine neue nette Einnahmequelle :rolleyes:
 
Herdware schrieb:
Ein Grundrecht auf Profit, gar maximalen Profit mit einem Geschäftsmodell seiner Wahl, gibt es hingegen nicht.
Ein Grundrecht auf "ich kann machen was ich will" gibts allerdings auch nicht.... man kann sich nicht Rechte raussuchen, die einem passen und diese dann anderen absprechen.

Diese ganzen Schlagworte wie "Freiheit" und "Rechte" gelten nicht nur für die, die sie von anderen fordern. Vergisst man leicht, wenn man immer nur "haben" will ohne was dafür zu tun.

Und mit der "Musikmafia" hat man ja auch ein praktisches Feindbild.

Die machen genau dasselbe, was die Freiheits-Kasper machen - ihre Vorstellungen durchsetzen. Aber das ist dann "böse" -.-
 
Hm, wenn man wirklich alle Seiten sperren würde, wo Urheberrechte verletzt werden (und da auch "kleinere Vergehen" mitzählt), können wir uns ja schonmal von Youtube, Facebook, sämtlichen Porno-Seiten und einigem mehr verabschieden und den Bandbreiten-Ausbau 10 Jahre auf Eis legen. :D

@Herdware: Auch, wenn die Gagen einiger Filmstars lächerlich hoch sind (wie auch die Gehälter von 'Spitzen-Sportlern' imo), gibt Dir das nicht das Recht, Ihre Werke umsonst zu konsumieren, schon gar kein "Menschenrecht".
Da hilft auch das althergebrachte "wenns noch da ist ists nicht gestohlen"-Argument nicht, das einfach nur platt ist.
 
Ich finde es fatal, dass sich in den letzten Jahren eingebürgert hat, wirklich JEDE Person unter Generalverdacht zu stellen, allen Dinge zu verbieten, anstelle, wie es eigentlich sein sollte, lediglich diejenigen zu bestrafen, die Unrecht begehen.
 
Heretic Novalis schrieb:
Ein Grundrecht auf "ich kann machen was ich will" gibts allerdings auch nicht....

Doch. Das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat der Grundzustand!

Man darf grundsätzlich alles tun und lassen, solange man damit nicht Grundrechte anderer Menschen verletzt.

Diese merkwürdige Mentalität, dass man nur das tun darf, was ausdrücklich erlaubt ist, gibt es so glaube ich auch nur in Deutschland. ;)

MajesticXII schrieb:
Auch, wenn die Gagen einiger Filmstars lächerlich hoch sind (wie auch die Gehälter von 'Spitzen-Sportlern' imo), gibt Dir das nicht das Recht, Ihre Werke umsonst zu konsumieren, schon gar kein "Menschenrecht".
Da hilft auch das althergebrachte "wenns noch da ist ists nicht gestohlen"-Argument nicht, das einfach nur platt ist.

Tut mir leid, das sehe ich einfach anders. Das hat auch nichts mit der Höhe von Superstar-Gagen zu tun. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die meisten Künstler nicht mal von dem leben können, was ihre Werke abwerfen. (Es heißt nicht umsonst brotlose Kunst.)
Das ist traurig, aber wie gesagt gibt es nunmal kein Grundrecht auf optimalen Profit aus der Verwertung seines Eigentums (sei es materiell oder immateriell). Das würde auch in totales Chaos ausarten, wenn jeder dieses Recht für sich in Anspruch nehmen würde.

Irgendwie hat es die Rechteverwertungsindustrie geschafft, ein sehr merkwürdige "Rechtsempfinden" in den Köpfen vieler Menschen zu verankern, bzw. für sich Ausnahmen und Sonderregelungen zu beanspruchen, die kein anderer hat und die sogar über elemenataren Grundrechten der Allgemeinheit stehen.

Denkt mal darüber nach wohin das letztlich führt, wenn Profitinteressen bestimmten, was wie zu hören und zu sehen bekommen und was nicht.

Außerdem halte ich es mit dem altmodischen Rechtsstaatsprinzip und nicht mit der immer mehr um sich greifenden "Präventivstaats"-Idee.

Wer ein Menschenrecht missbraucht um eine Straftat zu begehen, der soll dafür bestraft werden. Und zwar nach einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Gerichtsprozess. So wie z.B. die kino.to-Betreiber.
Aber man kann nicht Menschenrechte pauschal einschränken, um dadurch Straftaten präventiv zu verhindern. Das ist die selbe fatale Denke wie beim "Krieg gegen den Terror".
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool Master schrieb:
@Commander Neyo

Auch wenn es dir nicht passt recht hat er...

Wo hat er Recht? Er redet hier von Freiheit und Menschenrechte und es geht um die Webseite von kino.to. WO ist kino.to ein Menschenrecht? Und er hat genauso wenig recht damit, wenn er die Meinung vertritt, Filme sollte jeder umsonst sehen können, auch wenn der Rechteinhaber das nicht will. Wenn man es doch tut, sei es dann kein Diebstahl. So ein unsinn. Natürlich ist das Diebstahl. Ich sehe einen Film, der den Macher Geld kostet, wenn er ihn produziert, für lau. Natürlich begehe ich da Diebstahl. ICh bestehel den Macher des Films um sein Geld, was er zu Recht mit seinem Produkt verdienen möchte. Wenn ich in den Supermarkt gehe und dort Butter mitgehen lasse, ist das auch Diebstahl. EInen Film kann bzw. muss ich nicht physisch entwenden, nutzen tu ich ihn dennoch und das allein ist Diebstahl.

Da stellt sich die Frage schon, welchen VErein Herdware da angehört, um sowas allen ernstes zu vertreten, das man Produkte anderer, die in der Herstellung Geld kosten, für umsonst bekommen sollte und das am besten noch gesetzlich abgesichert. Was dann nichts anderes wäre als Zwangsenteignung. Wer dann aber noch Filme produzieren soll is mir schleierhaft.

@Herdware du solltest dich dringend mit dem Freiheitsprinzip in einem Rechtsstaat beschäftigen. Diese Freiheit ist nur solange durchzusetzen, solange sie einen anderen nicht in seiner Freiheit behindert. Die Freiheit, mit seinem produkt Geld zu verdienen und sein Produkt nicht gegen seinen Willen umsonst anbieten zu müssen, fältt genau darunter. Deswegen ist deine Argumentation auch som falsch, weil sie nur das Freiheitsrechts des Nutzer betrachtet, nicht aber den des Contentinhabers bzw. Produzenten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben