Eure Meinung zu den Versandkosten

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brauni66 schrieb:
Vielen Dank für Antworten Jungs . Auch wenn diese zum Teil nicht das beinhaltet
was ich gefragt habe . Ich habe nach der Meinung zu den Versandkosten gefragt .
Doch. Das wird nämlich durch die obige Empfehlung zum Gebrauchmachen vom 14-tätigen Widerrufsrecht und dem Erklären desselben gegenüber dem Vertragspartner ganz automatisch mit erfasst (ist gesetzlich geregelt):

Die Versanskosten für die Rücksendung trägt nach einer neueren (aber auch schon einige Jahre bestehenden) Regelung grundsätzlich der Verbraucher selbst. Manche Händler übernehmen dennoch weiterhin aus Kulanz diese Kosten.
https://www.it-recht-kanzlei.de/versandkosten-widerruf-erstattung.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
(5) 1Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.

Die Versandkosten für die vorausgegangene Zusendung an Dich trägt hingegen der Händler:
https://www.verbraucherzentrale.de/...nn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117
Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.

Der Händler muss Ihnen nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Versandkosten, die Sie gezahlt hatten. Ausgenommen sind aber Zusatzkosten für eine Expresslieferung.

https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
(2) 1Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. 2Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

Du musst so oder so die Rücksende-Versandkosten selbst tragen.

Also: Die Abläufe viel kürzer halten, die Maßnahmen nicht mehr aufblähen als zur eigentlichen Abwicklung nötig.
 
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Die Kommunikation des TE ist unter aller Kanone, wenn du daran interessiert bist, dein Problem noch einmal sachlich und vollständig leserlich, dazu gehört auch eine vernünftige Formatierung, vorzutragen, kannst du gerne einen neuen Thread eröffnen.

Bei einigen Posts des TE bin ich auch klar bei @.one, da versteht man wirklich nur Bahnhof.

Closed!
 
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