Fragesteller
Commander
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 2.403
Hallo,
es würde mich Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren.
Im einem Internetforum verabreden zwei Personen (A + B) einen Tauschhandel. A versendet die vereinbarten Artikel sofort. B versendet nicht und reagiert auch nicht auf Mails. Daraufhin versendet A ein Einschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung jedoch ohne das B reagiert. Dann versendet A ein zweites Einschreiben, mit Ankündigung eines Mahnverfahrens und B meldet sich per Mail. B kündigt an Geld zahlen zu wollen, jedoch überweist es nicht.
Welche Möglichkeiten hat nun A? Ist B, da er nicht liefern will oder kann, schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung (§§ Schadensersatz wegen Pflichtverletzung"§280 Abs. 1 und 3, Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht"§283 BGB)? Kann A auf die Lieferung der vereinbarten Artikel bestehen? Wie könnte A das durchsetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
es würde mich Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren.
Im einem Internetforum verabreden zwei Personen (A + B) einen Tauschhandel. A versendet die vereinbarten Artikel sofort. B versendet nicht und reagiert auch nicht auf Mails. Daraufhin versendet A ein Einschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung jedoch ohne das B reagiert. Dann versendet A ein zweites Einschreiben, mit Ankündigung eines Mahnverfahrens und B meldet sich per Mail. B kündigt an Geld zahlen zu wollen, jedoch überweist es nicht.
Welche Möglichkeiten hat nun A? Ist B, da er nicht liefern will oder kann, schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung (§§ Schadensersatz wegen Pflichtverletzung"§280 Abs. 1 und 3, Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht"§283 BGB)? Kann A auf die Lieferung der vereinbarten Artikel bestehen? Wie könnte A das durchsetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten.