Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Tornavida
Rear Admiral
- Registriert
- Okt. 2020
- Beiträge
- 5.405
Habe jetzt extra eine Schweigeminute für dich eingelegt wird aber vermutlich aber nicht so stark helfen wie etwas Geduld zu haben und hoffentlich eine problemlose RMA über EVGA abzuwickeln wie du das schon in deinem anderen Thread geschrieben hast und wohl schon angestossen hast.
Über ein Feedback über den Ablauf würden sich vermutlich Einige freuen. Viel Glück.
Über ein Feedback über den Ablauf würden sich vermutlich Einige freuen. Viel Glück.
D
Dortmunderjungx
Gast
Hab leider keine andere möglichkeit
Aber nichts desto trotz m uss sie eingeschickt werden, selbst wenn der PCI Slot des Mainboards defekt ist, da der lüfter geräusche macht und ich n Teufel tun werde und da rumschrauben.
Aber nichts desto trotz m uss sie eingeschickt werden, selbst wenn der PCI Slot des Mainboards defekt ist, da der lüfter geräusche macht und ich n Teufel tun werde und da rumschrauben.
YouTube
An dieser Stelle steht ein externer Inhalt von YouTube, der den Forumbeitrag ergänzt. Er kann mit einem Klick geladen und auch wieder ausgeblendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass YouTube-Embeds geladen werden. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übermittelt werden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
ähm nein.CBecker schrieb:Gewährleistung ist dafür nur ein anderes Wort.
Das eine entspringt dem BGB und stellt gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer dar.
Das andere ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers (nicht zwangsläufig der Verkäufer), welche auch (fast) völlig frei definiert werden darf. Beispiel: Ich gebe 20 Jahre Garantie auf einen Artikel. Im Garantiefall bekommst Du 50 Cent.
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 2.908
Soweit ich weiß hat man das Recht auf Nacherfüllung, Wandelung oder Preisminderung. Der Käufer kann wählen.CBecker schrieb:Seit wann das?
Nur bei Unzumutbarkeit muss man, glaube ich, dem Verkäufer eine Nachbesserung gewähren.
Wer kennt sich mit Gewährleistung aus? Mein Wissen stammt vor über 20 Jahren aus der Schule.
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 27.044
Es gibt bereits einen Thread.
https://www.computerbase.de/forum/threads/evga-support-umtausch-noch-existent.2172805/
Zudem lässt die Wortwahl auch etwas zu wünschen übrig
https://www.computerbase.de/forum/threads/evga-support-umtausch-noch-existent.2172805/
Zudem lässt die Wortwahl auch etwas zu wünschen übrig
Zuletzt bearbeitet:
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 11
- Aufrufe
- 2.829
- Antworten
- 1
- Aufrufe
- 1.479
- Antworten
- 11
- Aufrufe
- 3.388