Ex Freundin zeigt mich an

Raiid

Lt. Junior Grade
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Sep. 2009
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Hallo Leute,

ich hatte vor ca 7 Tagen ein Brief von der Polizei bekommen. Hab derzeit ein bisschen stress mit jemanden dem ich einen Artikel auf ebay verkaufte. Naja ich hab gedacht weil da nur was mit Betrug stande das er das sei und ich keinerlei Problem damit habe meine Aussage bei der Polizei zu machen. Naja dann hab ich bis eben gerade mit meiner Ex Freundin ein bisschen geschrieben. Wir wollten es wieder miteinander probieren. Nunja. Sie fragte mich eben gerade was ich morgen mache. Ich sagte ihr, das ich morgen kurz zur Polizei muss. Darauf hin sagte sie oh okay, dann war der Brief also noch nicht da. Naja ich hinterfragt wieso etc. Sie hat mich angezeigt, weil ich mit IHRER Erlaubnis mit ihrer EC Karte 3 mal getankt habe. SO jetzt kommt die Geschichte:

Mir ging es vor 2 Monaten finanziell nicht so gut. Das wusste auch meine damalige Freundin. Sie hatte mir IHRE Bankkarte + Pin dagelassen & sagte mir, das ich damit ein bisschen Tanken könnte aber nur bis Maximal 50 Euro. Ich fande das einen sehr feinen Zug, da ich gerade dabei war mich selbstständig zu machen und es noch alles am Planen war. Musste viele Termine warnehmen, und dann habe ich auch in einem Zeitraum von 4 Tagen für 45 Euro getankt. Wir trennten uns vor ca 1 Monat und sie kam dann an, jaa geb mir mein Geld wieder was ich dir GELIEHEN habe. Ich sagte dann natürlich nein, weil sie mir es Geschenkt hat, sie es vorher NIE von mir zurückverlangte. Klar ich könnte es ihr wiedergeben, aber in der Hinsicht gebe ich jetzt nicht nach. Aber was kann mir passieren? Ich meine Sie hatte ihr EC Karte 1 Woche lang bei mir im Auto iegen, hätte sie jedes mal mitnehmen können aber bot es mir ja an, das ich damit Tanken kann. Aber auch NUR Tanken. Nichts anderes. Das hab ich auch gemacht. Kann die mich jetzt so einfach deswegen anzeigen? Hoffe ihr könnt mir dazu was sagen...

Grüße Achso den Termin habe ich nacher um 13 Uhr-.-
 
Sie kann ja bei der Polizei zunächst mal das Blaue vom Himmel lügen. Direkt "haftbar" oder "strafbar" ist sie für eine Lüge zunächst nicht. Strafbar ist es event. nur dann (und damit auch im hier vorliegenden Fall, zumindest nach deinen subjektiven Schilderungen), wenn sie wider besseren Wissens behauptet, Du hättest eigenmächtig, also ohne ihre Erlaubnis mit der EC-Karte getankt (vgl. §§145d und 164 StGB). Aber offenbar hattest Du ja die Erlaubnis.

Geh morgen zu dem Termin, hör' dir erstmal an was dir vorgeworfen wird und dann kannst Du immernoch entscheiden ob Du aussagst, erstmal mit einem Anwalt reden willst oder generell nichts sagen möchtest. Auch eine schriftliche Äußerung wäre eine Option.
Sollte es sich so zugetragen haben wie von dir beschrieben, spricht aus meiner Sicht aber nichts dagegen Angaben zu machen. Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht wird dann entscheiden; wobei bei "Aussage gegen Aussage", dem geringen Streitwert und deiner ggf. ansonsten "weißen Weste" das Verfahren vermutl. eingestellt wird.

P.S.: Wenn ihr noch Kontakt habt, ist da keine erwachsene Lösung des Problems möglich? Und nein, damit meine ich kein Duell bei Morgengrauen..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm mal ehrlich,
normalerweise sollte es selbstverständlich sein, dass man jemandem - egal ob Partnerin, Freund oder Bekannter - auf so eine Weise zur Verfügung gestelltes Geld unverzüglich wieder zurückerstattet.

Ob das nun durch direktes Zurückzahlen oder z.B. eine Einladung zum Essen geschieht, ist dabei in den meisten Fällen irrelevant.

Nur weil jemand Dir hilft, weil er/sie gerade ein bisschen mehr Geld zur Verfügung hat als Du, bedeutet das noch lange nicht, dass solch eine Unterstützung ein Geschenk darstellt.
 
meine meinung...

sie hat dir ihre karte und das verknüpfte geld damit ja nur geliehen und nicht geschenkt. zahl ihr das geld, was du von ihr bekommen hast wieder zurück und gut ist. ist der "anständigere" zug. wie es sich genau zugetragen hat, kann hier wohl niemand sagen. hat sie expliziet gesagt, "hier, nimm meine karte, tank dafür, das geld (50€) brauchst du mir auch nie zurückzahlen"? oder hat sie dir nur die karte geliehen, damit du mal für tanken kannst für höchstens 50€? wenn, dann hat sie ja nichts davon gesagt, ob du das geld zurückzahlen sollst oder nicht. für mich wäre es selbstverständlich das geld schnellstmöglich zurückzuzahlen, da mir die karte ja nur geliehen wurde.
 
@ Raiid

Du gehst ganz einfach davon aus, dass es ein Geschenk gewesen ist. Sie wird das anders gesehen haben.

Mag kleinlich sein, aber wenn mir jemand nicht explizit sagt, dass etwas ein Geschenk ist, gehe ich von einer Leihgabe aus und handle entsprechend.

Wegen 45 Motten so einen Bohei zu veranstalten und in einem Forum nachzufragen -- na, ich weiß nicht. Da würde ich lieber zahlen und meine Ruhe haben.--
 
Du solltest mal deine Beziehung zu dieser Frau überdenken. Wenn Sie es wieder "versuchen" will, dann soll sie gefälligst die Anzeige zurückziehen.

Ansonsten das Geld zurückzahlen und die werte "Dame" abschreiben.
 
Strafrechtlich würde ich da wenig befürchten. Zivilrechtlich hingegen hat deine Freundin ziemlich klar einen Anspruch auf Rückzahlung der 45 Euro. Das man in einer Beziehung sein Geld einfach so "verschenkt" habe ich persönlich auch noch nie gehört. Wieso man sich deswegen anstellen kann ist mir euch schleierhaft...
 
Soo da es letzte Nacht ein bisschen spät war, hab ich einige Punkte vergessen zu erwähnen.

Ich wollte ihr das Geld nach ca 1 Woche wiedergeben, dann sagte Sie mir, nein ich brauch es ihr nicht geben, da es für sie eine selbstverständlichkeit war. Ich hätte ihr eh schon genug bezahlt(Kino, Kippen & die kleinen Extras die man manchmal kauft) da wollte sie mir damit ein bisschen entgegen kommen. Naja dann war schluss gewesen und sie hatte noch nichts davon erwähnt. Aber als Sie Ihren Eltern davon erzählt hatte, das sie mir mal 45 Euro gegeben hat wollten die Eltern das Geld erstmal zurückhaben. Die standen dann hier bei mir vor der Tür fragten nach dem Geld und ich hab denen das erklärt. Darauf hin wollten die einfach das ich wieder mit Ihr zusammen komme. Das wollte ich aber nicht.

Ich finde es nur eine Frechheit, sobald schluss ist, auf einmal zu sagen ja her damit. Naja ich fahr da ja gleich hin & hör mir das ganze mal an. Zum Glück hab ich noch meine Mum als Zeugin, die es selber mitbekommen hat als ich Ihr das Geld bei mir daheim geben wollte aber Sie es nicht haben wollte.
 
Das Thema hier strotzt ja nur so von Ethik und Moral oder?
Für mich seid ihr einfach beide ein wenig schusselig (vornehm ausgedrückt).

Ich fasse zusammen: Dir ging es vor 2 Monaten nicht gut weil du wenig Geld hattest.
- Deine Freundin gibt dir ihre Bankkarte mit Pin (*lalala, ich behalte die Worte die mir hier einfallen für mich*)
- Du nimmst das Angebot an und hälst es für eine Schenkung ohne Bedingung
- Sie meint du sollst ihr das Geld zurückgeben
- Ihr beide wollt noch einmal zusammen kommen

Wo liegt der Fehler?
1. Du solltest, wenn du das Geld hast, zurückgeben. Dir eine Quittung dafür aushändigen lassen.
2. Die Anzeige sollte zurückgezogen werden.

Das ist die einfachste Lösung.

Es geht auch so:
1. Du bleibst stur (was genau möchtest du dann noch mit ihr probieren wenn ihr beide so festgefahren seid?)
2. Sie zieht die Anzeige nicht zurück.

@DiRam
Sie müsste also glaubhaft machen, dass er widerrechtlich ihre Karte gestohlen hat, die Pin aus ihr erpresst hat, und dann mit der tanken, aber auch nur tanken gefahren ist? Hört sich irgendwie... amüsant an. Erinnert mich an die Nachmittags-Gerichtsshows.

Wie soll sie im Umkehrschluss beweisen, dass er das Geld nicht schon in Bar zurückgegeben hat?

Die Lehre die man allgemein aus sowas zieht ist:
Niemals Geld leihen. Niemals seine Bankkarte + Pin herausgeben. Fertig. Ansonsten Verträge abschließen mit Datum und Unterschrift in doppelter Ausführung. Bei Geld hört der Spaß IMMER auf.

PS:
Die standen dann hier bei mir vor der Tür fragten nach dem Geld und ich hab denen das erklärt. Darauf hin wollten die einfach das ich wieder mit Ihr zusammen komme. Das wollte ich aber nicht.

Wie alt war nochmal deine Freundin? Ihre Eltern sind zu dir gegangen und haben dich aufgefordert mit ihr zusammen zu kommen weil du ihr 45Euro schuldest?

Ganz großes Kino hier. Im übrigen rate ich dir, dir erst einmal alles in Ruhe anzuhören und dann zu entscheiden was du machst oder machen willst. Wenn du mit ihr zusammen sein willst, dann lass das außergerichtlich und polizeilich klären. Belastet mit solch einer kleinen Fehde nicht die Staatsbediensteten..... Und wenn doch, dann zieh auch die Reißleine und schicke sie freundlichst zu ihren Eltern.... Die ja scheinbar eine wachende Hand über ihr halten und ihr Leben bestimmen/bestimmen wollen? Ich würde lachen wenn die Eltern meiner Ex-Freundin vor meiner Tür ständen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie alt seit ihr beiden eigentlich? Gib ihr die 45 EUR und hake die Sache incl. dieses Mädchens einfach ab. Nennt sich Lehrgeld. Das zieht schon viel zu grosse Kreise, das ist es einfach nicht wert.
 
also, du machst dich selbstständig, dir geht es aber finanziell nicht gut?
Jedenfalls so schlecht, daß du für keine ~ 45€ selbsttätig tanken kannst..

Ok, Rest liest sich eh wie ne Soap aus dem Unterschichten - TV, kann die leider keine Lösung anbieten. :freak:
 
Raiid schrieb:
Die standen dann hier bei mir vor der Tür fragten nach dem Geld und ich hab denen das erklärt. Darauf hin wollten die einfach das ich wieder mit Ihr zusammen komme. Das wollte ich aber nicht.
Hast du die Frau gekauft? Geleast? Ist die bratzenhässlich? Gibts da nen Vertrag?

"Entweder du gibst das Geld zurück oder du nimmst unsere Tochter wieder!!!!"

Sehr seltsame Geschichte... hört sich ein bisschen an wie diese Mittelalterstories aus irgendwelchen Tundraprovinzen in Anatolien, Indien oder sonstwo, wo man Kamele und Schafe zurückgeben muss, wenn die Ehe nicht vollzogen wird :freak:
 
Es wurde ja schon genug gesagt, ich wünsche dem threadersteller das hier ein Lerneffekt entsteht.
Die Ex-Freundin schein sich geistig auf dem Niveau einer 14-jährigen zu bewegen, so zumindest klingt das. Die Eltern der Freundin wirken für mich auch nicht grad, als hätten Sie "Lebenserfahrung".
Sonst hätte man vermutlich der Tochter empfohlen, dass sie das Geld abschreiben soll und das Sie selbst Schuld ist wenn Sie bescheuerterweise die EC-Karte plus PIN rausgibt.

Und um selbst damit kein Stress mehr zu haben, würde ich mit der Freundin zur Polizei gehen und dort die Anzeige zurückziehen lassen und übergibst Zug um Zug die EUR 45,-
 
Also ich muss auch sagen, dass es sich bei dieser Geschichte lohnt, das Popcorn rauszuholen. ^^

Der Streit lässt sich recht leicht beenden, wenn diese 45€ zurückgezahlt werden. Ich persönlich würde das aber nicht aus dem Grund tun, weil sie gesagt hatte, dass das Zurückzahlen nicht nötig ist. Damit fällt das für mich unter Geldgeschenk und fertig.

Warum mischen sich eigentlich die Eltern ein? Ist ihre Tochter nicht alt genug? Die haben genau 0,0 zu dem Thema zu melden. Und die Aussage "Geld her oder nimm unsere Tochter" ist ja auch der absolute Hammer. :D

Im Endeffekt wird bei der Sache vor Gericht wohl nichts herauskommen. Es steht Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall wird für den Angeklagten entschieden. Es gibt ja nichts schriftliches.
 
Dann verlang du doch das Geld zurück für Kippen Kino und Süßigkeiten. = 100€

Stehste als Gewinner da.

Warum man gerade das Spritgeld zurückgeben sollte, und keine Konzertkarte oä wundert mich bei einigen Kommentaren hier.
 
Wenn du noch was von ihr willst, dann gib ihr das Geld wieder.
Wenn nicht, dann lass es.

Wofür das war ist doch egal. Sowas auszurechnen ist lächerlich. Bei ein paar hundert Euro würde ich es anders sehen, aber nicht bei 45.
Ich würde drei Sachen behaupten:

1. Du hast kein Geld mit ihrer Karte ausgegeben.

2. Sie hat es dir ausdrücklich gestattet und es dir geschenkt.

3. Du hast es ihr bei der Trennung zurückgegeben.
 
Gib ihr die 45€, verlange aber auch gleichzeitig das Geld für Schmuck, Dinner, Bars und schöne Stunden zurück. :cool_alt:
 
@JamesFunk
1. kann er nicht behaupten. Tankstellen sind im Normalfall videoüberwacht. Man würde schon nachprüfen, ob ein Beschuldigter wirklich die Karte irgendwo beim Bezahlen benutzt hat.
 
Behaupten kann er erstmal alles mögliche.

Das Gegenteil der drei Dinge wird nur verdammt schwer zu beweisen sein.
 
Was ist denn hier los? Alle sind der Meinung er soll das Geld zurück geben: Sehe ich anders! Sie wollte dir unter die Arme greifen, das hat sie getan. Du hast ihr auch was gekauft, klingt für mich alles nach Gegenseitigkeit und ist völlig normal in einer Beziehung. Dann geht man auseinander und sie will ihr Geld wieder? Das ist als ob du deine Kippen zurück fordern würdest. Meine Meinung ist: Bleib hart und behalte die Kohle!

Strafrechtlich kann man dir doch eh nix, da sie dir die Pin gegeben hat und es ihr damit schwer fallen dürfte zu beweisen das das nicht gewollt war. Gibts bestimmt schon Urteile zu ;)

Zu einer Frau die einfach so ihre Pin weiter gibt fällt mir nur das hier ein: http://german-bash.org/159890
 
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