Ex-Vermieterin verlangt 1 Jahr später Nebenkosten und Unkosten für Endreinigung

Cyda schrieb:
Aber Betriebskosten sind wohl doch bis zu 3 Jahre nach der Ausstellung der Abrechnung einforderbar.
Was das nicht 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum?
Woher hast du 3 Jahre ?
 
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@Cyda

Entspann dich mal. :) Du wohnst da nicht mehr, du hast das Geld auf dem Konto und die Unterlagen scheinen verwirrend und nicht transparent zu sein.

Was ist deine Befürchtung? Dass die Ex-Vermieterin klagt und du zu 100% sofort verlierst?
 
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Cyda schrieb:
Die Bearbeitungszeiten belaufen sich aktuell auf 10-20 Werktage. Fällt also aus.


Warum? Es ist ja nicht so, dass du dich den Fristen deiner ehem. Vermieterin zu beugen hast. Du antwortest ihr einfach, dass du zur Prüfung der Forderungen Zeit benötigst. Sie hat sich für die Forderungen ja auch Zeit gelassen.
 
Normalerweise muss eine Betriebskostenabrechnung für den Mieter so transparent sein, dass er Nachvollziehen kann warum er wieviel bezahlen soll.
Bei dem Übergabeprotokoll warst du ja sicherlich dabei und bist mit dem VM die Zählerstände durchgegangen, oder?


Nebenkosten gibt es natürlich auch wenn man nicht mehr drin ist.
Vermieter können bis zu 30% der (gesamt-)Heizkosten auf die Wohnfläche umlegen.
Ähnlich geht das beim Warmwasser.

Muss dann aber im Mietvertrag stehen!


Zum Zustand: keine Lust jezt zu googeln, aber normalerweise verlässt man eine Wohnung mindestens "Besenrein"
Heftiges putzen oder renovieren ist nicht nötig.
 
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Das mit 3 Jahren ist auf jeden Fall nicht korrekt. Ein Jahr ist das Maximum. Es sei denn, die habe das kurzzeitig geändert. Da ist mir aber nichts bekannt. Und wenn das so in deinem Mietvertrag drinnen stehen sollte, hat der Vermieter geltende Gesetze gebrochen. Da kann man sich nicht einfach so drüber hinwegsetzen.
 
Erstmal vielen Dank an euch alle für die zahlreichen Antworten und eure Geduld mit mir. :) Ich bin was Forderungen angeht sehr vorsichtig und hatte bisher, zum Glück, keine schlechten Erfahrungen mit meinen Vermietern gehabt. Bis auf diesen Fall.

@SpookyFBI nach etwa 4 Jahren sollte Kaution aber nicht um 400€ gestiegen sein bei den momentanen Zinsen. Laut einem Onlinerechner hätte ich knapp 5€ Zinsen erhalten müssen. Ich denke eher dass es zu einem Abrechnungsfehler kam. Wie gesagt liegt mir zu der Kautionsrückzahlung nichts schriftliches vor. Ich sehe den Zahlungseingang lediglich auf meinem Bankkonto.

@Haenger Hier steht es zb. oder im §556 BGB. Der Vermieter hat 12 Monate Zeit nach der Erstellung der Betriebskostenabrechnung mir diese zukommen zu lassen. Das hatte sie gemacht. Ich hatte die Abrechnung mit etwa 2 Monaten Verspätung erhalten, sodass noch 10 Monate Zeit wären.

Ja, die Zählerstände hatten wir abgelesen und die werden gewiss auch im Übergabeprotokoll stehen. Über eine Verteilung der Nebenkosten bei Leerstand oder Auszug finde ich nichts im Mietvertrag. Dieser ist eh sehr allgemein gefasst, bis auf die Kündigungsfristen.

Ich weiß nicht wann die Fotos gemacht wurden, Staub sammelt sich nunmal auch in leerstehenden Wohnungen an. Besenrein entspricht laut Google einer groben Reinigung, dass bspw. keine Staubflusen überall verteilt sind oder Schuttreste liegen gelassen werden. Das war bei mir nicht der Fall.


@Idon Ehrlich gesagt ja, auf gerichtliche Auseinandersetzungen habe ich wenig Lust.
 
Wirst du auch nicht müssen, weil sie dann gleich einknicken wird. Man kanns ja versuchen, so nach dem Motto. Jedenfalls sehe ich das so.
 
Lies genauer :D
 

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Oh, Misst! Dann wirds aber doch noch eine böse Geschichte. Die Reinigungskosten würde ich trotz dem nicht zahlen. Im Übergabe-Protokoll wird ja sicherlich sowas stehen, wie: Die Wohnung wurde Besen-rhein übergeben. Aus die Maus.
Ich habe mich im Besonderen auch auf dieses Zitat festgeschnallt. Und wenn man dann aber weiter liest, ergibt das ja gar keinen Sinn!

Im vergangenen Jahr bin ich nach gut 3 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nun 13 Monate später eine Rechnung von meiner Ex-Vermiterin bzw. Wohnungsverwaltung erhalten.
Sind leider kurze 13 Monate? 1. Betriebskostenabrechnung (Zeitraum 01.05.2020 - 30.04.2021) <--?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Haenger Die 12 Monate sind doch noch gegeben. Abrechnungszeitraum = 01.05.2020 - 30.04.2021.
Das heißt doch, die Abrechnung wurde frühstens am 01.05.2021 erstellt und die Ansprüche würden erst am 01.05.2022 ablaufen.

@Andy4 Die 13 Monate in meinem Eingangspost bezogen sich auf die Rechnung der Endreinigung. Die Erwähnung klingt tatsächlich etwas irritierend in dem ersten Absatz.

Ich hatte gestern nochmal alle losen Dokumente und mein E-Mail Postfach nach weiteren Schreiben von meiner ehemaligen Vermieterin durchsucht aber wurde nicht fündig. Ich mache gerade alles fertig für die Onlineprüfung und hoffe direkt am morgigen Montag eine Rückantwort zu erhalten. Sobald ich die Sicherheit habe, werde ich meine ehemalige Vermieterin fernmündlich und notfalls auch nochmal schriftlich darüber in Kenntnis setzen.
 
edit:
ok alles gut.
Hab jezt auch den Rest deines Posts gelesen :D

Cyda schrieb:
Die Firma die mit M anfängt und mit O aufhört habe ich nicht besonders gut in Erinnerung behalten.
Im Gegensatz zu so manchem Forenmitglied haben die keinen Fehler gefunden. Und ein vielfaches der versprochenen Zeit gebraucht:)
 
Guten Abend
hier ein Zwischenstand.
Ich hatte mich an Mieterbund24 online gewandt und binnen 6 Stunden eine Antwort erhalten. Mir wurde geraden schriftlich der Vermieterin mitzuteilen, dass sie mir die Positionen genau aufführen soll und ich mir Rechtsbeistand für die Prüfung hole. Davon möchte ich jedoch absehen. Wenn eine umfangreiche Prüfung durch einen Anwalt erfolgt, bin ich am Ende vermutlich bei +-0. So kann ich der Zahlungsfrist erst einmal entgehen.

Bzgl. der Endreinigung hatte ich nur eine unpräzise Antwort erhalten. In etwa heißt es, dass die Frist verstrichen ist und zudem aus der Betriebskostenabrechnung gestrichen werden kann. Jedoch handelt es sich um eine zusätzliche Rechnung die nicht in den Betriebsnebenkosten einberechnet ist.

Naja, ich hatte mit meiner ehemaligen Vermieterin telefoniert und ihr grob geschildert dass ich die Abrechnung so nicht anerkenne und gebeten mir eine genauere Auflistung zukommen zu lassen. Zudem habe ich meine Bedenken geäußert, dass mir die Kosten viel zu hoch vorkommen und bat um eine Erklärung. Die Antwort war nur, dass die Abrechnung anhand der ermittelten Werte erstellt wurde und nichts mit dem jetzigen Mieter zu tun haben.
Zu der Endreinigung verwies sie wieder nur auf die Fotos und dass die Wohnung in dem Zustand, wie ich sie verlassen hatte, nicht vorzeigbar oder vermietbar war. Ein Witz!

Am Ende hänge ich immer noch in der Luft. Selbst wenn mir genauere Zahlen vorliegen, was soll ich machen? Ich muss es wohl darauf ankommen lassen und warten bis das Ganze vor Gericht landet.
 
Was du jemandem mitteilst und was du wirklich tust müssen nicht dieselben Dinge sein.

Ich erlebe immer wieder, auch in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, dass von meinen Schreiben ein wesentlicher Teil - nämlich die (Rechts-)Folgen - weggelassen werden. Das halte ich für dumm, vorenthalte ich der Gegenpartei doch hier, welche Eskalation ich womöglich plane und welcher Mittel, an die sie womöglich noch gar nicht gedacht hat, ich mich bedienen könnte.


Ich dachte, ihr hättet keine umfangreiche Endreinigung vereinbart?


Ob jetzt ein weiteres Schreiben richtig ist, muss wohlüberlegt sein. Es besteht ja immer die Chance, dass man sich durch sowas (argumentativ) in irgendeinen Mist reitet.
 
Ich kann nur nochmal meinen Ratschlag wiederholen: Mache einen Termin bei einem örtlichen Mieterschutzbund aus.

Da wirst du zwar evtl. an den Verein durch monatliche Gebühren gebunden, doch sind diese vergleichsweise niedrig (bei mir sind es 12€/Monat, was für regelmäßige anwaltliche Beratung ein Klacks ist), aber man wird dir eine in einem persönlichem Gespräch eine adäquate Antwort 'diktieren' können. Also Argumente für die Antworten an die Hand geben oder sogar raten, (auf Teilforderungen, z.B. die Endreinigungskosten) gar nicht mehr zu antworten, da die Forderungen gegenstandslos sind.

So hast du eine anwaltliche Beratung ohne gleich hohe Kosten zu haben oder weiter zu eskalieren.

Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du dir beim örtlichen Gericht auch einen Beratungsschein für eine anwaltliche Erstberatung ausstellen lassen.
 
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