Extreme Networks will mir keinen Zugriff auf Support-Portal geben

websurferin83

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Hallo zusammen,

jetzt habe ich mir in den letzten Wochen zwei Extreme X440G2-12p-10G4 zu einem bezahlbaren Preis gekauft. Beide waren neu, unbenutzt und in OVP, jedoch von privaten Verkäufern.

Nun habe ich die Switches weitestgehend nach meinen Bedürfnissen konfiguriert und wollte sie jetzt auf dem Support Portal registrieren, um die aktuellste Firmware zu erhalten.

Laut den Bedingungen von Extreme Networks sind alle Geräte berechtigt Firmware-Updates zu erhalten, die sich noch innerhalb der Herstellergarantie befinden. Da diese beiden Switches eine lebenslange Garantie haben (in diesem Fall konkret bis Oktober 2029) wäre die Bedingung erfüllt.

Leider verweigert mir Extreme Networks jetzt die Registrierung in deren Support-Portal, obwohl ich die Seriennummern der beiden Geräte angegeben habe. Sie wollen von mir einen Firmennamen, Firmenanschrift und einen Kaufnachweis. Diese Dinge kann ich nicht liefern, ich bin Privatkundin.

Hat jemand eine Idee, wie man doch noch einen Zugang bekommen könnte bzw. an Firmware-Updates?

Viele Grüße und danke
websurferin83 (weiblich)
 
hi
hier bleibt dir wohl nur den Kontakt zum Hersteller zu suchen. Sprich, du wirst dich wohl oder übel mit dem Hersteller auseinandersetzen müssen.
 
Einen Kaufnachweis müsstest du ja von den Verkäufern bekommen können. Also deren Original-Kaufbeleg. Darauf bezieht sich ja vermutlich die "lebenslange" Garantie.
 
Garantie gilt nur für den Erstkäufer, nicht für den Zweikäufer.
Du wirst auch dort Probleme haben, etwas ausgetauscht zu bekommen.

Firmware Updates auf Switches sind auch eher Kategorie egal solange man nicht im Enterprise Umfeld ist.
Wenn alles funktioniert dann passt es, nur wenn Bugs oder wirklich kritische Sicherheitslücken da sind wird gepatcht.
 
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Das Problem ist hier: Die Switche wurden an Endkunden XYZ verkauft zu bestimmten Konditionen die nur dieser Kunde bekommt. Wandern die Switche nun einfach formlos in andere Hände gibt es nicht einfach so den gleichen Service, vorallem nicht mehrere Jahre nach Verkauf. Hier hat man die Möglichkeit über Sales Engineers etwas zu regeln, aber das würde hier jetzt den Rahmen sprengen.

Hintergrund des Ganzen: So will man verhindern, dass Partner im Namen von Großkunden Hardware kaufen und diese aber tatsächlich an ihre kleineren Kunden verkaufen - sodass diese nur die günstigeren Preise der Großkunden zahlen müssen.

@websurferin83 Ich hoffe du willst nicht die 10G Ports nutzen, dafür braucht man eine Lizenz.
 
Carrera124 schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Leistung und der Umfang kann der Hersteller komplett frei bestimmen.
 
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Das ist richtig. Aber sie ist keineswegs auf den Erstkäufer beschränkt.
Wenn das so wäre, müsste der Garantieanspruch ja auch für alle Weihnachtsgeschenke verloren gehen, weil durch die Schenkung ebenso das Eigentum überwechselt wie beim Weiterverkauf.

Beispiel: Ich kaufe im Blödmarkt ne Mikrowelle, und zahle bar. Nach 3 Monaten stelle ich fest, dass ich das Teil doch nicht richtig brauche, und verkaufe es per Kleinanzeigen an dich. Beim Verkauf gebe ich dir den originalen Kassenbon mit.
Wenn dann innerhalb des Garantiezeitraums das Gerät ein Problem hast, kannst du selbstverständlich den Garantieanspruch geltend machen.
 
Carrera124 schrieb:
Wenn das so wäre, müsste der Garantieanspruch ja auch für alle Weihnachtsgeschenke verloren gehen, weil durch die Schenkung ebenso das Eigentum überwechselt wie beim Weiterverkauf.
Schenkst du den Kassenbon mit? Ist doch hier das gleiche Spiel. Kein "kassenbon" des Switchkaufs.
 
@Carrera124 Das ist dann in dem Falle am Ende trotzdem irgendwo Kulanz seitens des Herstellers oder es steht entsprechend in den Garantiebedingungen drin. Es gibt nun mal schlicht keine Vorschrift, wie weitreichend eine Garantie zu gelten hat und auch keinerlei rechtlichen Anspruch durch Zweitkäufer. Wenn der Hersteller die nur dem Erstkäufer gewähren möchte, ist das nun mal so.

Bei der Gewährleistung mag es anders aussehen, aber die ist halt auch gesetzlich geregelt, Garantie aber nicht.
 
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@Carrera124 Das hat doch überhaupt nichts miteinander zu tun.
Nur weil das bei Consumerware eventuell so sein kann, muss es nicht im Business/Enterprisebereich sein.
Jeder Hersteller kann frei entscheiden was er macht.
Samsung kann netter oder schlechter als ein anderer Hersteller sich entscheiden.
Wir sind hier aber nicht bei 08/15 Consumer.
 
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gaym0r schrieb:
Schenkst du den Kassenbon mit?
Das vielleicht nicht, aber im Regelfall hebt man als Schenker den Kassenbon bzw. die Rechnung ja doch auf, sofern es sich um "teure" Geschenke handelt. Eben genau aus dem Grund, falls irgendwann ein Garantie- oder Gewährleistungsfall eintritt.
 
Tamron schrieb:
Garantie gilt nur für den Erstkäufer, nicht für den Zweikäufer.
Du wirst auch dort Probleme haben, etwas ausgetauscht zu bekommen.
Genau so ist es. Wenn man in die Garantiebedingungen schaut steht dort:
Limited Hardware Warranty and Remedy
Extreme warrants that the Hardware will be free from defects in material and workmanship under normal authorized use, consistent with Extreme’s then-current published Documentation. This warranty is subject to the limitations and conditions set forth in this policy. The warranty extends only to the original Customer.
Ebenso für Software:
Limited Software Warranty and Remedy
Extreme warrants that the Software will perform substantially in accordance with its published Documentation for a period of ninety (90) days from the Start Date or the date of Your initial download of the Software from Extreme’s website, as applicable, or such other minimum period required under applicable law. THIS LIMITED WARRANTY
APPLIES ONLY TO THE ORIGINAL END USER PURCHASER AND NOT TO A SUBSEQUENT PURCHASER OR USER.

Es gibt sogar eine separate Richtlinie für gebrauchte oder Zweitmarkt-Geräte. Man kann unter bestimmten Bedingungen Supportverträge für diese Geräte abschließen.
 
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Das ist alles ein riesiges Elend. Ich verstehe die Sache mit den Supportverträgen für den gewerblichen Bereich sehr gut - das haben wir in meiner Arbeitsstelle auch (wir setzen fast ausschließlich Cisco ein). Allerdings erscheint es mir im privaten Bereich in der Regel nicht notwendig zu sein, zusätzliche Supportverträge abzuschließen.
 
Naja, auch wenn du den Switch von Privat gekauft hast, ist es nun mal kein Consumergerät, sondern für gewerbliche Kunden gedacht.
 
Das ist richtig, allerdings ist es jede/r/m selbst überlassen, welche Produkte sie/er einsetzen will. Es kommt immer auf die persönlichen Ansprüche und Vorlieben darauf an. Ehrlich gesagt kenne ich auch keine gleichwertigen Consumer-Geräte...

Im Nachbarort fährt jemand als Privatfahrzeug einen Unimog, weil er Freude daran hat. Ist doch okay, warum auch nicht?!?!
 
websurferin83 schrieb:
Das ist richtig, allerdings ist es jede/r/m selbst überlassen, welche Produkte sie/er einsetzen will.
Klar kann sich Jeder auch nach Lust und Laune solche Geräte privat hinstellen. Wenn der Hersteller das Gerät aber für eine gewerbliche Nutzung ausgelegt hat und entsprechend in dem Segment übliche Supportverträge vorsieht, musst du halt damit leben, dass er auf einzelne Privatnutzer keine Rücksicht nimmt. Denn das ist vom Hersteller halt schlicht nicht vorgesehen.
 
websurferin83 schrieb:
Allerdings erscheint es mir im privaten Bereich in der Regel nicht notwendig zu sein, zusätzliche Supportverträge abzuschließen.
Musst du ja auch nicht. Hättest du das Gerät bei einem autorisierten Distributor gekauft, hättest du Garantie und damit auch Zugriff auf das Kundenportal. Wobei die meisten Distributoren dieser Produkte ausschließlich B2B verkaufen. Da wird es als Privatkunde dann schwierig.
 
Das gleiche Spiel spielen auch Netgear und Kingston.
Mit Extreme einfach mal in Kontakt treten hatte bisher gute Erfahrung

Cu
 
websurferin83 schrieb:
Das ist richtig, allerdings ist es jede/r/m selbst überlassen, welche Produkte sie/er einsetzen will.

Sicher. Wenn Du diese "Dinge" aus einer unautorisierten Quelle beziehst und der Hersteller kein Vertrag mit Dir eingehen willst, dann musst Du damit eben leben.

Die bleibt nur der Weg des direkten Kontakts mit der Hersteller.
 
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