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Hab noch etwas gefunden, was dir vlt. helfen kann:
Dann könntest du etwas abkürzen, aber es kostet halt auch mehr. Musst du wissen, ob es dir das Wert ist.
Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
Dann könntest du etwas abkürzen, aber es kostet halt auch mehr. Musst du wissen, ob es dir das Wert ist.